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Wofür ist das Basiskonto
Seit dem 19.06.2016 hat jeder in Deutschland lebende über 18-Jährige (geschäftsfähige), das Recht darauf, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Dies ist ein reines Guthabenkonto, welches von der Bank eröffnet und geführt wird. Ein Überziehungsrahmen existiert nicht, Sie können also keine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank machen.
Die Einkommens- und Vermögenssituation des Kontoinhabers sowie sein Einbürgerungs – bzw. Aufenthaltsstatus ist hierbei unerheblich. Somit können auch Asylsuchende oder „Geduldete“ ein solches Konto eröffnen.
Es soll schlichtweg Jedem die Möglichkeit (Garantie) gegeben werden, ein Konto zu eröffnen, sofern er dies möchte. Die Bank darf den Kunden, wie früher oftmals geschehen, nicht mehr ablehnen. Es besteht sozusagen ein Kontrahierungszwang. Lehnt die Bank Ihren Antrag auf Kontoeröffnung ab, kann Sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zur Eröffnung gezwungen werden.
Drei Gründe, wann die Bank Sie ablehnen darf?
Die Bank darf Sie als Kunden nur dann ablehnen, wenn Sie:
- noch Verbindlichkeiten aus einem früheren Vertrag bei der Bank besitzen
- sich gegenüber der Bank schon einmal strafbar gemacht.
- bei einer anderen Bank bereits ein Konto besitzen.
Kontoführungsgebühren
Weiterhin dürfen die Banken für die Führung des Kontos nur ein angemessenes Entgelt verlangen. Dies hat sich an den bei der Bank üblichen anderen Kontoführungsgebühren zu orientieren. Die Gebühren unterscheiden sich von Bank zu Bank jedoch teilweise erheblich. Insofern lohnt sich ein Vergleich auf jeden Fall. Nutzen Sie dafür die, aus TV und Werbung bekannten Vergleichsportale. Achten Sie aber auch auf das Kleingedruckte.
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Kaum Kündigungsmöglichkeiten für die Bank
Ferner bestehen für die Bank nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Dies kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn Sie:
- die Kontoführungsgebühren für einen längeren Zeitraum nicht gezahlt haben. Bei einem reinen Guthabenkonto ist das jedoch eher unwahrscheinlich.
- bei der Kontoeröffnung bewusst falsche Angaben gemacht haben
- das Konto für illegale Zwecke benutzt haben
Was können Sie mit dem Konto machen?
Sie können das Konto wie jedes andere Girokonto auch benutzen. Das heißt Sie können am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Daueraufträge) teilnehmen und sie können Bar-, Ein- und Auszahlungen tätigen.
Basikonto als P-Konto
Sie können das Basiskonto auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dies können Sie bereits mit der Eröffnung des Basiskontos beantragen.
Was tun, wenn man abgelehnt wurde?
Hat man Ihren Kontoeröffnungsantrag zu Unrecht abgelehnt oder haben Sie nach 14 Tagen immer noch keine Mitteilung über Ihren Eröffnungsantrag erhalten, so können Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren anfordern.
Nach einer Prüffrist von einem Monat wird die Bafin die Eröffnung des Basiskontos gegenüber der jeweiligen Bank anordnen, sofern Sie feststellt, dass die Kontoeröffnung zu Unrecht verweigert wurde. Lassen Sie also den Kopf nicht hängen und kämpfen Sie um Ihr Recht.
Letzte Überarbietung am 11.06.2017
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