Viele Leute glauben, wenn Ihnen die gerade gekaufte Ware zu Hause nicht mehr gefällt, so gehen Sie ins Geschäft zurück und tauschen die Ware einfach um. Hier kann dann schnell das böse Erwachen kommen. Doch wie sieht Ihre Situation als Kunde den nun wirklich aus, welche Rechte haben Sie wirklich und was gilt es zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Kein gesetzliches Umtauschrecht
Getreu dem Grundsatz, “Verträge sind einzuhalten“, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Ware wieder umzutauschen, wenn Sie einem nicht mehr gefällt. Verabschieden Sie sich also von diesem Gedanken.
Die einzige Chance die Sie haben ist, auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen. Idealerweise fragen Sie vor dem Kauf nach, ob eine Möglichkeit des Umtausches besteht, z. B. bei Nichtgefallen.
Glauben Sie aber nicht, dass Ihnen der Verkäufer dann automatisch auch Ihr Geld wiedergibt. Umtausch heißt nicht Rückgabe Ihres Geldes gegen Rückgabe der Ware. Ihr Geld möchte der Verkäufer natürlich trotz seines Entgegenkommens dennoch behalten.
Man wird Ihnen höchstens zugestehen, Ihre Ware gegen eine gleichwertige Ware zu tauschen oder Sie erhalten im Gegenzug stattdessen einen Wertgutschein, den Sie dann später einlösen können. Das war es dann in der Regel aber schon.
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Schriftform
Das Umtauschrecht sollte aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden, z.B. durch Vermerk auf dem Kassenbon. Klären Sie hierbei auch Fragen hinsichtlich der Umtauschfrist, wie der Kaufpreis erstattet werden soll, z.B. durch Rückgabe des Geldes, Gutschein oder andere Ware und ob die Ware Original verpackt sein muss. Sollte ein Umtausch vereinbart worden sein, so ist er generell auch einklagbar.
Natürlich gibt es auch einige Unternehmen, wie z.B. Versandhändler, bei denen ein Umtausch gegen Geldrückgabe möglich ist, aber nur wenn Sie die jeweiligen Rückgabefristen des Händlers nicht versäumen.
Bei Online Händlern haben Sie jedoch die generelle Möglichkeit der Warenrückgabe gegen Geld, aber nur weil Ihnen in einem solchen Fall ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht., § 312g BGB i.V.m. 355 Abs. 2 BGB.
Fazit
Erkundigen Sie sich also vor dem Kauf ob und zu welchen Bedingungen ein Umtausch möglich ist. Halten Sie dies schriftlich fest. Dann wissen Sie wenigstens, welches Risiko Sie eingehen.
Letzte Überarbeitung am 16.07.2017
Wichtige Vorschriften: §§ 312g BGB, 355 BGB
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