Hin und wieder kommt es vor, dass in einem Betreuungsverfahren ein Betreuerwechsel erfolgen soll. Die Gründe dafür können vielfältig sein, etwa ein Wegzug des Betreuten in eine andere Region, die Arbeitsaufgabe des Betreuers oder aber persönliche Differenzen zwischen dem Betreuer und dem Betreuten. Wie läuft hierbei das Verfahren ab und was gilt es zu beachten.

Der Antrag auf Betreuerwechsel

Sowohl der Betreuer, als auch der Betreute können zu jeder Zeit einen Wechsel des Betreuers beantragen. Warum ein Betreuerwechsel erfolgen soll, ist hierbei unerheblich. Wenn möglich sollte der Betreuerwechsel so genau wie möglich begründet werden. Gerne können Sie hierfür unser Musterschreiben benutzen. Hierbei sind aber durchaus die Einschränkungen und Fähigkeiten des Betreuten zu berücksichtigen. Insbesondere in den folgenden Fällen, kommt ein Betreuerwechsel in Betracht:

  • Wegzug den Betreuten oder des Betreuers in eine andere Region
  • der Berufsbetreuer fängt eine neue Arbeit an und gibt den Beruf des Betreuers auf
  • Der Berufsbetreuer geht in Rente und legt seine Ämter nieder
  • persönliche Differenzen zwischen dem Betreuer und dem Betreuten
  • Vertrauensbruch/ Straftaten

Ablauf des Verfahrens

Nach dem Antrag auf einen Betreuerwechsel wird das Betreuungsgericht die Betreuungsbehörde mit der Sachverhaltsaufklärung beauftragen. Gegebenenfalls wird das Betreuungsgericht eine Stellungnahme vom Betreuer einfordern.

Die Betreuungsbehörde wird in der Regel mit dem Betreuer und dem Betreuten sprechen und eine Stellungnahme an das Betreuungsgericht verfassen. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass ein Betreuerwechsel unausweichlich ist, so wird Sie dem Betreuten einen anderen Betreuer vorstellen. Sie können auch selber einen Vorschlag für einen neuen Betreuer unterbreiten. Wenn sowohl der neue Betreuer als auch der Betreute einverstanden sind, so wird das Gericht in aller Regel einen Betreuerwechsel beschließen.

Gegen den Beschluss können sowohl der Betreuer als auch der Betreute selber Rechtsmittel einlegen. Beide Parteien sind also nicht gezwungen die Entscheidung des Betreuungsgerichts zu akzeptieren. Die genaue Rechtsmittelbelehrung finden Sie am Ende des Betreuungsbeschlusses.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Betreuer nicht zufrieden bin?

Wenn Sie mit Ihrem Betreuer nicht zufrieden sind, so sollten Sie zunächst einmal das persönliche Gespräch mit Ihm suchen und Ihre Probleme offen ansprechen. Auch ein Betreuer kann nunmal nur etwas ändern, wenn er davon weiß.

Wenn sich danach nichts verändert, können Sie einen Antrag auf einen Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht einreichen. Gerne können Sie hierfür unser Musterschreiben benutzen. Das Betreuungsgericht wird die Betreuungsbehörde mit der Sachverhaltsaufklärung beauftragen. Sie wird mit dem Betreuer und dem Betreuten sprechen und eine Stellungnahme an das Betreuungsgericht verfassen. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass ein Betreuerwechsel unausweichlich ist, so wird Sie Ihnen einen anderen Betreuer vorstellen. Sie können aus selber einen Vorschlag für einen Betreuer unterbreiten. Wenn sowohl der neue Betreuer als auch der Betreute einverstanden sind, so wird das Gericht in aller Regel einen Betreuerwechsel beschließen.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Ein Wechsel des Betreuers kann aus vielerlei Gründen notwendig werden und ist deshalb auch grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Niemand wird dazu gezwungen, seinen Betreuer zu behalten. Übertreiben Sie es jedoch nicht. Es gibt Betreute, denen kann man es einfach niemals Recht machen und sie verlangen permanent einen anderen Betreuer. Irgendwann reißt dann auch einmal dem Richter der Geduldsfaden. Planen Sie für einen Betreuerwechsel durchaus etwas Zeit ein. In aller Regel lässt sich ein Betreuerwechsel nicht von Heute auf Morgen vollziehen.