Die meisten Menschen werden in Ihrem Leben irgendwann einmal einen Rechtsanwalt benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Viele Menschen schreckt es aber auch ab, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen, vor allem weil Sie die Kosten scheuen. Doch was kostet ein Anwalt wirklich und worauf sollten Sie noch achten?

Wie hoch die Rechtsanwaltskosten tatsächlich sind, hängt letztlich von mehreren Faktoren ab. Hierbei ist es zunächst von Bedeutung, ob es sich lediglich um eine außergerichtliche Beratung und/ -oder Vertretung handelt oder ob es sich um eine gerichtliche Vertretung handelt.

Beachte: Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, so besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt

Grundsätzlich richten sich die Kosten einer außergerichtlichen Beratung nach der Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten, § 34 Abs. 1 S. 1 RVG.

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Ist jedoch nichts vereinbart, so hat der Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gem. § 612 Abs.2 BGB. Hierbei sind Im Falle eines Verbrauchers die Kosten für eine Erstberatung auf den maximalen Betrag von 190 Euro + Mehrwertsteuer beschränkt, § 34 Abs.1 S. 3 RVG.

Ein Gutachten über die Rechtslage kostet Sie hingegen maximal 250,00 Euro + Mehrwertsteuer. Diese Beschränkung gilt nicht gegenüber Selbständigen. Beachten Sie bitte, dass der Rechtsanwalt aber auch eine höhere Vergütung mit Ihnen vertraglich vereinbaren kann. Unterlässt er aber eine solche Vereinbarung, so verbleibt es bei den zuvor genannten Beträgen.

Praxistipp: Fragen Sie den Anwalt vor Beginn des Erstberatungsgespräches, welche Kosten dafür entstehen. Beachten Sie bitte, dass Sie der Rechtsanwalt, von sich aus, grundsätzlich nicht über die Kosten der Erstberatung aufklären muss.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine Vertretung, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen, § 34 Abs.2 RVG.

Außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Im Falle einer außergerichtlichen Vertretung richten sich die Kosten für den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt nach den Nummern 2300 ff. Vergütungsverzeichnis (VV) RVG. Entsprechend seinem Arbeitsaufwand kann der Rechtsanwalt eine 0,5 bis 2,5 fache Gebühr geltend machen.

Die durchschnittliche Gebühr (Mittelgebühr) beträgt 1,3 und wird in den meisten Fällen geltend gemacht. Nur für eine umfangreiche und komplizierte Tätigkeit kann der Rechtsanwalt eine Höhere als die Mittelgebühr geltend machen. Dies ist dem Mandanten gegenüber aber entsprechend zu begründen. Für sehr einfache Tätigkeiten erscheint eine Gebühr von 0,3 als angemessen.

Gebühren nach dem Gegenstandswert

Die Gebühren werden nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet. Der Rechtsanwalt wird somit also zunächst einmal den Streitwert ermitteln. Die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro beträgt 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Die Tabelle zeigt wie die Gebühr anhand des Streitwertes (Gegenstandswertes) errechnet wird. Sie können die Gebühr aber auch ganz einfach anhand des ermittelten Streitwertes durch einen Blick in Anlage 2 zu § 13 RVG feststellen. Diese entspricht immer dem Wert 1,0. Um also seinen genauen Vergütungsanspruch zu ermitteln, muss er seine Gebühr mit seinem Arbeitsaufwand (z. B Mittelgebühr von 1,3) multiplizieren.

Beispiel: Der Streitwert beträgt 3.000 Euro. Laut Anlage 2 zu § 13 RVG, beträgt die Gebühr 201,00 Euro. Es handelt sich um einen Sachlage mit normalem Arbeitsaufwand. Der Rechtsanwalt macht deshalb eine Mittelgebühr von 1,3 geltend. Seine Vergütung errechnet sich wie folgt: 201,00 Euro mal 1,3 = 261,30 Euro (Netto).

Abwandlung: Der selbe Fall, nur dass es sich um eine sehr schwierige und arbeitsaufwändige Sachlage handelt. Der Rechtsanwalt macht deshalb eine Gebühr von 2,5 geltend. Seine Vergütung errechnet sich dann wie folgt: 201,00 Euro mal 2,5 = 502,50 Euro (Netto).

Kann der Rechtsanspruch eine außergerichtliche Einigung erzielen, so steht ihm lt. Nr. 1000 VV RVG eine sogenannte Einigungsgebühr von 1,5 zu.

Beachte: Hinzu kommt noch gem. Nr. 7002 VV RVG einen Post- und Telekommunikationspaschale i.H.v. 20, Euro sowie die Mehrwertsteuer gem. Nr. 7800 VV RVG. Nicht von Bedeutung ist, ob diese Pauschalen tatsächlich angefallen sind. Dies würde dem Sinn und Zweck von solchen Pauschalen widersprechen. Ein Rechtsanwalt ist also durchaus befugt, diese Pauschalen geltend zu machen.

Gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Sollte Sie der Rechtsanwalt gerichtlich vertreten, so fällt in aller Regel eine 1,3-fache Gebühr an. Hierbei ist eine evtl. angefallene Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit zu Hälfte anzurechnen. Sollte sie sich im Gerichtstermin anwaltlich vertreten lassen, so fällt weiterhin eine 1,2-fache Termingebühr an. Sollte es zu einem Vergleich kommen, so kann der Rechtsanwalt eine Vergleichsgebühr von 1,0 geltend machen.

Streitigkeiten mit dem Rechtsanwalt

Sollten Sie mit den vom Rechtsanwalt geltend gemachten Gebühren nicht einverstanden sein oder Ihrem Rechtsanwalt ein Fehlverhalten (Beratungsfehler) vorwerfen, sollten Sie zunächst versuchen dies vernünftig mit Ihm zu klären. Genügt dies nicht mehr, können Sie sich bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro an die neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17 D-10179 Berlin Telefon +49(0)30/2844417-0 Telefax +49(0)30/2844417-12 E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org

Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Die Schlichtungsstelle unterbreitet beiden Parteien einen Vorschlag zur Einigung. Wird er von beiden Parteien angenommen, so wirkt er verbindlich. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, so haben Sie natürlich auch die Möglichkeit eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes noch achten

Tun Sie sich selber einen Gefallen und achten Sie, wie bei anderen Produkten auch, nicht immer nur auf den Preis.

Fragen Sie Freunde, Bekannte und Verwandte mit welchem Rechtsanwalt Sie bereits gute Erfahrungen hatten. Achten Sie auch auf die spezielle Qualifikation des Rechtsanwaltes. Es ist heute auch für einen Rechtsanwalt einfach nicht mehr möglich alle Rechtsgebiete in Vollendung zu beherrschen. Suchen Sie sich also einen Experten, in Ihrer Nähe, für Ihr jeweiliges Rechtsgebiet.

Fachanwalt

Viele Rechtsanwälte haben sich deshalb auf ein bis maximal 3 Rechtsgebiete spezialisiert. Sie führen dann die Bezeichnung Fachanwalt. Diesen sollten Sie grundsätzlich aufsuchen, wenn es sich um einen komplizierten Fall oder ein außergewöhnliches Rechtsgebiet handelt.  Nachfolgend wollen wir die für Verbraucher wichtigsten Fachanwaltsbezeichnungen aufführen.

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte müssen eine besondere theoretische Qualifikation zzgl. mehrerer Prüfungen nachweisen, welche Sie durch regelmäßige jährliche Weiterbildungen auch aktuell halten müssen. Ferner müssen Sie, um den Titel Fachanwalt tragen zu dürfen, eine gewisse Menge an praktischer Erfahrung durch Fallbearbeitungen, nachweisen.

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Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kann einerseits etwas teurer werden, andererseits kann es sich aber durchaus für Sie lohnen. Fragen Sie den Anwalt vorab mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche aber auch für die gerichtliche Vertretung. Lassen Sie sich vor einem Gerichtsverfahren Ihr persönliches Prozesskostenrisiko durch den Rechtsanwalt ermitteln. Nur so vermeiden Sie eine böse Überraschung.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Letzte Überarbeitung am 25.07.2017


Wichtige Vorschriften: § 13 RVG, § 34 RVG, § 612 BGB.