Vom Grundsatz her sind Verträge einzuhalten. Nun kommt es trotzdem in unserem Alltag regelmäßig vor, dass wir uns gezwungen sehen unsere Verträge zu kündigen, etwa weil wir den Handyanbieter, den Stromanbieter, den Arbeitsplatz oder auch die Mietwohnung wechseln wollen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Doch was gilt es dabei zu beachten. Streng genommen eigentlich nicht so viel. In vielen Fällen lohnt sich eine Kündigung auch, wenn Sie eigentlich gar nicht kündigen wollen. Ihre Vertragspartner wollen Sie als Kunden behalten und werden Ihnen wahrscheinlich mit besseren Konditionen entgegen kommen. Also scheuen Sie sich nicht.
Inhaltsverzeichnis
Schriftform
Grundsätzlich ist eine Kündigung formfrei möglich, d.h. sie kann theoretisch auch mündlich erfolgen. Darüber hinaus gibt es einige Kündigungen, die zwingend schriftlich zu erfolgen haben, z. B. Die Kündigung des Arbeitsvertrages, § 623 BGB oder des Mietvertrages, § 568 BGB.
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Praxistipp: Um jedoch allen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie eine Kündigung immer schriftlich machen. Nur So können Sie überhaupt erst beweisen, dass Sie kündigen wollen.
Was sollte alles in ein Kündigungsschreiben?
Die nachfolgende Daten sollte jedes Kündigungsschreiben erhalten:
- Vertragsdaten wie Name, Anschrift, Vertragsnummer, Kundennummer
- Eine Formulierung mit der Sie Ihren Willen kundtun, dass Vertragsverhältnis kündigen zu wollen. Beispiel: „Hiermit kündige ich mein Vertragsverhältnis fristgemäß zum …. oder Hiermit kündige ich mein Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin“.
- Unterschrift
Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie die Gründe für die Kündigung angeben. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies nicht erforderlich. Bitte beachten Sie auch, dass Sie in vielen Fällen der fristlosen Kündigung, eine vorherige Abmahnung erteilen müssen. Nachfolgend finden Sie einige Musterkündigungsschreiben von uns, die Sie selbstverständlich gerne benutzen können. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link.
Kündigung Gesetzliche Krankenversicherung
Zustellung Ihres Kündigungsschreibens
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Streitfall nachweisen können, dass der Empfänger Ihre Kündigung auch erhalten hat. Eine Kündigung stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Die Zustellung erfolgt, wenn Sie in den Empfangsbereich/ Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies erfolgt regelmäßig, wenn Ihre Kündigung in den Postkasten des Empfängers eingeworfen wurde.
Kündigen Sie also mittels:
- Einschreiben mit Rückschein oder
- Fax und danach verschicken Sie die Kündigung nochmals mit einfachem Brief. Achten Sie darauf, dass Sie beim Fax einen sog. qualifizierten Faxbericht erhalten. Dabei wird die erste Seite Ihres Faxes auf Ihrem Faxprotokoll noch einmal verkleinert abgedruckt, oder
- Geben Sie die Kündigung persönlich ab und lassen Sie sich den Eingang der Kündigung quittieren, oder
- Die Kündigung wird durch einen Boten in den Postkasten geworfen. Der Bote sollte sich Ihre Kündigung durchlesen und selber im Briefumschlag eintüten. Die Uhrzeit des Einwurfes sollte er minutengenau dokumentieren. Besondere Umstände während des Einwurfes (davor oder danach), als weiteres Indiz, dass er auch wirklich da war, sollte er ebenfalls dokumentieren.
Wie auch immer Sie letztlich kündigen, sie müssen die Zustellung im Streitfall beweisen können.
Praxistipp: Kündigen Sie rechtzeitig. Es gibt keinen Grund alle Fristen auszureizen. Das Kündigungsschreiben muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger vorliegen.
Wenn man weiß, dass man sowie kündigen will, spricht nichts dagegen, beispielsweise bei einem üblichen Handyvertrag von 2 Jahren auch schon ein Jahr vor Vertragsablauf zu kündigen und sich eine Kündigungsbestätigung zuschicken zu lassen. So versäumen Sie aber definitiv keine Kündigungsfristen mehr.
Sonderkündigungsrechte
Bitte beachten Sie, dass Sie in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Dies hat zur Folge, dass Sie den Vertrag ausserhalb der vereinbarten Kündigungsregelungen mit einer festgelegten Kündigungsfrist beenden können. Die ist etwa der Fall,
- wenn der Stromversorger den Strompreis erhöht oder
- in vielen Fällen in denen die Versicherung den Versicherungsbeitrag anhebt oder
- wenn der Mieter stirbt und die Erben, dass Mietverhältnis beenden wollen oder
- wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag festlegt oder diesen erhöht
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließender Natur ist. Sie als Verbraucher sollten sich merken, dass Sie bei einem Dauerschuldverhältnis, wie z.B. dem Mietvertrag oder dem Versicherungsvertrag, in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Machen Sie davon Gebrauch.
Denken Sie aber auch hier daran, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung im Streitfall nachweisen können. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise weiter oben im Text.
Fazit
Oftmals bringt die Kündigung eines Vertrages einige Vorteile mit sich, denn in aller Regel möchte Sie das Unternehmen als Kunden behalten. Nutzen Sie also die Möglichkeiten, die eine Kündigung mit sich bringt, geschickt für sich aus.
Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie den Zugang der Kündigung im Streitfall beweisen können. Also viel Erfolg beim kündigen!
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Wichtige Vorschriften:§§ 623 BGB, 568 BGB.
Letzte Überabeitung am 08.05.2017
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