Stellen Sie sich mal die folgende Situation vor. Es ist Freitag Abend und sie gehen mit Ihrem Partner gemeinsam essen. Nach einem schönen Abend möchten Sie das Restaurant verlassen und bitten den Kellner um eine Rechnung. Der Laden ist immer noch brummend voll. Trots zweierer weiterer Versuche haben Sie nach 15 Minuten immer noch keine Rechnung erhalten. Sie haben die Nase voll und gehen. Ist dies erlaubt oder haben Sie sich sogar strafbar gemacht?
Wer ein Restaurant besucht und dort etwas bestellt, schließt einen sogenannten – in aller Regel anonymen – Bewirtungsvertrag. Dieser ist die Grundlage dafür, dass Sie die Rechnung auch bezahlen müssen. Maßgebliche Vorschrift ist § 650 BGB, wonach die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden. Klar ist aber, dass sich der Gastwirt nicht ewig dafür Zeit lassen darf. Er gerät bei einer verspäteten Rechnung nämlich in Annahmeverzug, mit der Folge, dass der Gast gehen darf.
Dies entbindet Sie als Gast aber nicht von der Verpflichtung, die vom Gastwirt erbrachte Leistung zu bezahlen. Dies ist für den Restaurantbesitzer jedoch nur schwer durchzusetzen, denn in aller Regel kennt er weder die Namen, noch die Anschrift seiner Gäste.
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So sollten Sie vorgehen!
Bitten Sie den Kellner um eine Rechnung. Haben Sie diese nach 10 Minuten immer noch nicht erhalten, sollten Sie auf den Kellner zugehen und nochmals um sofortige Vorlage einer Rechnung bitten. Teilen Sie ihm hierbei mit, dass Sie nach weiteren 5 Minunten das Restaurant verlassen werden.
Haben sie nach weiteren 5 Minuten immer noch keine Rechnung erhalten, so können sie gehen. Hinterlassen Sie der guten Ordnung halber Ihre Kontaktdaten am Tisch, so dass sich der Restaurantbesitzer mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Ist dies strafbar?
Gehen ohne zu zahlen ist nur dann strafbar, wenn Sie von vornherein nicht vor hatten, die Rechnung zu bezahlen. Sofern sie aber zahlen wollen, jedoch nur keine Rechnung erhalten, weil etwa das Personal überlastet ist, liegt keine Straftat vor.
Was ist, wenn das bestellte Essen nicht kommt?
Wenn sie in einem Restaurant ein Essen bestellt haben, so müssen Sie darauf natürlich nicht ewig warten. In einem solchen Fall sollten Sie dem Kellner eine Nachfrist von 10 Minuten setzen. Je nach Speise kann aber auch eine längere Frist bis zu 20 Minuten angemessen sein Wird diese nicht eingehalten können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Lokal verlassen. Rechtsgrundlage dafür ist § 326 BGB. Das bestellte Essen müssen Sie dann weder annehmen noch bezahlen. Haben Sie andere Leistungen in Anspruch genommen, z. B. Getränke, müssen diese selbstverständlich auch bezahlt werden.
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