Haben Sie auch schon einmal Ihren Wohnungsschlüssel verloren und sich dadurch selber ausgesperrt? Ärgerlich, oder? Im Idealfall haben Sie für solche Fälle vorgesorgt und einen Ersatzschlüssel bei einem Nachbarn, guten Freund oder auch einem Familienmitglied hinterlegt. Wenn nicht, dann kommen Sie wahrscheinlich um einen Schlüsseldienst nicht mehr herum. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn leider treiben sich viele schwarze Schafe auf diesem Markt herum. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, was ein angemessener Preis für eine Türöffnung ist und wie Ihre Rechte aussehen, sofern Sie an einen Abzocker geraten sind. Viel Spass beim Lesen!!!

Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die meisten Schlüsseldienste in der Tat seriös und verlässlich arbeiten.

Was darf ein Schlüsseldienst kosten?

Wer die Musik bestellt, der muss Sie auch bezahlen, dies gilt natürlich auch für Schlüsseldienste. Für eine Türnotöffnung kommen schnell mehrere Hundert und sogar einige Tausend Euro zusammen. Damit man Sie als Kunden jedoch nicht über den Tisch zieht, hat die Verbraucherzentrale, in einer bundesweiten Umfrage unter mehr als 600 Schlüsseldiensten, einen Durchschnittspreis je Bundesland für eine einfache Türöffnung (d. h. die Tür ist nur ins Schloss gefallen und wurde nicht abgeschlossen), zzgl. der entsprechenden Anfahrtskosten ermittelt. Bitte beachten Sie, dass die beiden nachfolgenden Tabellen lediglich der Orientierung dienen und keinen Rechtsanspruch begründen, denn natürlich kann jeder Schlüsseldienst seine Preise selber festlegen. Bei erheblichen Preisabweichungen, von den Werten der Tabelle, sollten Sie allerdings stutzig werden.

Durchschnittliche Kosten einer Türnotöffnung an Werktagen - Tagsüber

BundeslandDurchschnittlicher Bruttopreis
Schleswig-Holstein69,55 Euro
Hansestadt Bremen61,70 Euro
Niedersachsen70,34 Euro
Nordrhein-Westfalen77,86 Euro
Hessen
71,60 Euro
Rheinland-Pfalz83,61 Euro
Saarland82,91 Euro
Bayern71,02 Euro
Thüringen59,40 Euro
Sachsen
63,72 Euro
Sachsen-Anhalt64,78 Euro
Brandenburg62,10 Euro
Berlin77,63 Euro
Mecklenburg-Vorpommern58,92 Euro
Baden-Württemberg80,84 Euro
Hamburg67,42 Euro

Durchschnittliche Kosten einer Türnotöffnung an Sonn - oder Feiertagen sowie in der Nacht

BundeslandDurchschnittlicher Bruttopreis
Schleswig-Holstein120,28 Euro
Hansestadt Bremen85,00 Euro
Niedersachsen111,29 Euro
Nordrhein-Westfalen133,13 Euro
Hessen
130,26 Euro
Rheinland-Pfalz136,92 Euro
Saarland120, 38 Euro
Bayern118,91 Euro
Thüringen103,13 Euro
Sachsen
101,44 Euro
Sachsen-Anhalt90,17 Euro
Brandenburg113,92 Euro
Berlin140,18 Euro
Mecklenburg-Vorpommern86,27 Euro
Baden-Württemberg148,93 Euro
Hamburg98,95 Euro

Sollte der Preis mehr als doppelt so hoch sein, wie in den Tabellen dargestellt, so liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Abzockversuch und im strafrechtlichen Sinne sogar Wucher vor.

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So gehen Sie vor!

Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Schlüsseldienst benötigen, sollten Sie zunächst einmal die Ruhe bewahren und nicht in blinden Aktionismus verfallen. Um einen seriösen Schlüsseldienst zu finden, empfielt es sich durchaus die Polizei anzurufen und sich Nummern von Schlüsseldiensten geben zu lassen, denn auch diese benötigt des Öfteren die Unterstützung solcher Unternehmen. Darüber hinaus werden Sie gegebenenfalls auf der Internetseite der jeweiligen Handwerkskammern fündig. Wie Sie weiter vorgehen, erfahren Sie nachfolgend.

Preise vergleichen

Rufen Sie immer mehrere Schlüsseldienste an und vergleichen Sie die Preise. Fragen Sie unbedingt nach, was die Anfahrt kosten soll. In der Regel empfielt es sich, ein ortsansässiges Unternehmen zu beauftragen. Dadurch sparen Sie in den meisten Fällen Anfahrtskosten. Seien Sie vorsichtig bei Unternehmen mit merkwürdigen Namen, wie etwa AAA Schlüsseldienst usw.. Derartige Namen ermöglichen es Unternehmen in Branchenverzeichnissen vorne zu stehen. Die Wahrscheinlichkeit, dadurch von Kunden angerufen zu werden, erhöht sich damit. Abzocker benutzen häufig derartige Namen. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich hinter den merkwürdigen Namen mancher Firmen nicht immer Abzocker befinden, sondern auch seriöse Unternehmen.

Informieren Sie den Schlüsseldienst genau darüber, was vorgefallen ist. Dazu gehört auch, ob die Tür abgeschlossen ist oder nur zugezogen wurde oder ob eventuell ein Schlüssel abgebrochen ist. Nur so kann Ihnen der Schlüsseldienst auch einen vernünftig kalkulierten Preisvorschlag unterbreiten.

Festpreis und Auftragsvergabe

Bevor Sie den Auftrag vergeben sollten Sie, am besten unter Zeugen, einen verbindlichen Gesamtpreis (Festpreis) vereinbaren. Dieser sollte unbedingt die Kosten für die eigentliche Öffnung, mögliche Zuschläge und auch die Anfahrtskosten sowie die Mehrwertsteuer enthalten.

Merke: Haben die Parteien einen Werkvertrag geschlossen und sich nicht über die konkrete Höhe der Vergütung verständigt, hat der Unternehmer lediglich Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung, § 612 BGB Zur deren Ermittlung kann die Preisempfehlung des entsprechenden Fachverbands herangezogen werden. Die Zahlung einer höheren Vergütung erfolgt in dem Fall ohne Rechtsgrund und kann vom Auftraggeber zurückgefordert werden. (1) Sofern Sie also keinen Festpreis vereinbart haben und den vom Schlüsseldienst, nach getaner Arbeit, aufgerufenen Preis für gerechtfertigt halten, so können Sie durchaus sofort in Bar gegen Quittung zahlen.

Sollte der Handwerker, vor Beginn seiner Arbeit, einen höheren Preis verlangen, als den telefonisch Vereinbarten, so sollten Sie den Auftrag stornieren. In einem solchen Fall müssen Sie auch keinerlei Anfahrtskosten etc. zahlen.

Bei der Auftragsvergabe sollte unbedingt festgelegt werden, was genau getan werden soll, z. B. nur die Türöffnung oder auch der Einbau eines neuen Schlosses usw..

Leisten Sie keinerlei Unterschriften, bevor Ihre Tür nicht, wie vereinbart, geöffnet wurde. Seriöse Unternehmer werden so etwas nie von Ihnen, auf Teufel komm raus, verlangen. Oftmals verbergen sich hinter solchen Überrumpelungen versteckte Kostenpositionen.

Zahlung und Zahlweise

Das wichtigste zuerst: zahlen Sie nur dann in Bar gegen Quittung, wenn der Auftrag vereinbarungsgemäß erledigt wurde und die Rechnung auch mit dem vereinbarten Preis übereinstimmt. Ansonsten sollten Sie per Rechnung zahlen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit der rechtlichen Prüfung der Rechnung. Lassen Sie sich nicht zu einer Barzahlung nötigen und erst Recht nicht zu einer gemeinsamen Fahrt, mit dem Monteur, zum Geldautomaten. Eine seriöse Firma wird akzeptieren, dass Sie soviel Bargeld, in aller Regel, nicht zu Hause haben. In einem solchen Fall sollten Sie die Polizei (110) rufen oder auch einen Freund/ Nachbarn um Hilfe bitten, denn Nötigung ist eine strafbare Handlung. Erstatten Sie gegebenenfalls eine Strafanzeige.

Lastschrift: Natürlich können Sie den Rechnungsbetrag auch abbuchen lassen. Sofern sich nach rechtlicher Prüfung herausstellt, dass die Rechnung überhöht war, können Sie den gesamten Betrag, innerhalb von 8 Wochen, durch Ihre Bank zurückbuchen lassen und anschließend den angemessenen Rechnungsbetrag an den Schlüsseldienst zurück überweisen.

Bearbeitungs- oder Buchungsgebühren, für die Bezahlung per Rechnung, können hingegen nicht verlangt werden. (2)

Prüfen Sie die Rechnung und auch alle anderen sonstige Schriftstücke, wie etwa den Auftragsschein, genau, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. Streichen Sie gegebenenfalls nicht vereinbarte oder nicht gewünschte Positionen.

Sofern der Schlüsseldienst, nach getaner Arbeit, auf einmal einen höheren Betrag, als den vereinbarten Festpreis von Ihnen verlangt, so sollten Sie nur den vereinbarten Festpreis zahlen. Haben Sie keine Festpreisvereinbarung getroffen und der Schlüsseldienst verlangt aber einen völlig überzogenen Preis, so sollten Sie lediglich einen angemessenen Betrag gegen Quittung zahlen. Als Orientierung können Sie sich gerne an den Preisen, der oben aufgeführten Tabellen, orientieren. Weisen Sie den Schlüsselunternehmer darauf hin, dass Sie den übrigen Rechnungsbetrag rechtlich prüfen lassen und danach wieder auf ihn zukommen. Dies ist Ihr gutes Recht.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Hinterlegen Sie, wenn möglich, einen Notschlüssel bei einem Nachbarn, Freund oder auch Familienmitglied. Hin und wieder können Sie sicherlich auch einen Notschlüssel bei Ihrem Vermieter hinterlegen. Können Sie eine Nacht bei einem Freund oder Familienmitglied übernachten? So ersparen Sie sich zumindest die Zuschläge bei unüblichen Arbeitszeiten. Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber, welchen Notdienst Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen wollen.

Rechtsmittel gegen überhöhte Rechnung

Sofern sich herausstellt, dass der tatsächliche Rechnungsbetrag höher, als der vereinbarte Festpreis oder einfach nur deutlich überteuert ist, so stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie rechtlich dagegen vorgehen können: Widerruf, Anfechtung wegen Täuschung und/ oder Wucher.

Widerruf

Ein Widerruf ist immer dann möglich, wenn der Auftrag des Schlüsseldienstes noch nicht erledigt wurde. Von dieser Möglighkeit könnten Sie beispielsweise dann Gebrauch machen, wenn der Schlüsseldienst bei Ihrer Wohnung ankommt und auf einmal einen höheren Preis von Ihnen will, als zuvor telefonisch vereinbart. In diesem konkreten Fall müssten Sie auch generell keinerlei Anfahrtskosten zahlen. Sofern Sie jedoch den Vertrag widerrufen, etwa weil Sie die Tür in der Zwischenzeit selber öffnen konnten, weil Sie den Schlüssel wiedergefunden haben, so sind Sie zumindest in der Pflicht die Anfahrtskosten zu zahlen. Wurde der Auftrag bereits erledigt, ist hingegen kein Widerrruf mehr möglich.

Anfechtung wegen Täuschung

Von einer Anfechtung wegen Täuschung können Sie immer dann Gebrauch machen, wenn auf Ihrer Rechung auf einmal ein anderer Betrag auftaucht, als Sie mit dem Schlüsseldienst zuvor telefonisch vereinbart haben, denn wahrscheinlich hätten Sie einen anderen Schlüsseldienst beauftragt, wenn man Ihnen, von Anfang an, reinen Wein reingeschänkt hätte. Durch die Anfechtung wegen Täuschung werden Sie so gestellt, als wäre niemals ein Vertrag zustande gekommen, so dass Sie keinerlei Zahlungen mehr leisten müssen.

Wucher

Auch im Falle von Wucher werden Sie so gestellt, als wäre nie ein Vertrag zustande gekommen. In einem solchen Fall müssen Sie nur den angemessenen Rechnungsbetrag für die geleistete Arbeit zahlen. Wucher liegt immer dann vor, wenn der Schlüsseldienst Ihre Notlage (verschlossene Tür) ausnutzt und deshalb mindestens das Doppelte, des üblichen Durchschnittspreises, vom Kunden verlangt.

Musterbrief 1

Den nachfolgenden Musterbrief benutzen Sie dann, wenn Sie eine überhöhte Rechung erhalten haben aber noch nicht gezahlt haben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Streitfall nachweisen können, dass der Empfänger Ihre Anfechtung auch tatsächlich erhalten hat. Versenden Sie die Unterlagen deshalb unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und vorab per Telefax.

Hinweis: Weitergehende Informationen zur Zustellung von wichtigen Dokumenten, erhalten Sie hier: Zustellung von Bescheiden und Briefen

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Max Mustermann
Musterstr. 1

12345 Musterstadt

Musterschlüsseldienst
Musterstraße 1

54321 Firmenstadt                                                           Musterstadt, den 17.10.2017

Betreff: Widerspruch gegen die Rechnung über die Türöffnung am ….
Rechnungsnummer: (sofern vorhanden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen am ….. gestellten Rechnung mit der Rechnungsnummer …….. über den Betrag i. H. v. ………Euro, da ich die Abrechnung für unberechtigt halte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Rechnung erst nach Erhalt einer Korrektur bezahlen werde.

Ich möchte bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich durchaus bereit bin, den zwischen uns vereinbarten Preis aus dem Telefonat zu bezahlen.

Begründung: (Bitte noch auf Ihren Fall anpassen – schildern Sie den Sachverhalt so gut sie können) Ich habe Sie am …. mit der Notöffnung meiner Wohnungstür beauftragt, da ich meinen Wohnungsschlüssel verloren hatte. Telefonisch haben wir einen Festpreis in Höhe von ….. Euro vereinbart. Ihr nunmehr gestellter Rechnungsbetrag beläuft sich auf mehr als das Doppelte unserer Vereinbarung. Sie haben meine Notlage in rechtswidriger Weise ausgenutzt und mir deshalb eine völlig überteuerte Rechnung gestellt. Ich bin nicht gewillt, den Tatbestand des Wuchers wissentlich hinzunehmen und weise Sie deshalb auf die Nichtigkeit unserer Vereinbarung hin. In Folge dessen fehlt es an jeglicher rechtlicher Grundlage für Forderungen Ihrerseits gegen meine Person.

Darüber hinaus erkläre ich ausdrücklich die Anfechtung des zwischen uns geschlossenen Vertrags über die Türnotöffnung. In unserem Telefonat haben wir einen Betrag in Höhe von….. Euro vereinbart. (Zeuge: Michael Muster) Nur auf Grund dessen habe ich Ihnen auch den Auftrag erteilt. Doch der seinerzeit vereinbarte Preis entspricht nunmehr in keinster Weise dem tatsächlichen Rechnungsbetrag.

Ich widerspreche deshalb der Höhe und dem Grunde nach Ihrer Forderung. Zudem behalte ich mir die Erstattung einer Strafanzeige gegen Sie ausdrücklich vor.

Für Ihre Anwort habe ich mir eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt meines Schreiben notiert.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Musterbrief 2

Den nachfolgenden Musterbrief benutzen Sie dann, wenn Sie die überhöhte Rechung bereits bezahlt haben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Streitfall nachweisen können, dass der Empfänger Ihre Anfechtung auch erhalten hat. Versenden Sie die Unterlagen deshalb unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und vorab per Telefax.

Hinweis: Weitergehende Informationen zur Zustellung von wichtigen Dokumenten erhalten Sie hier: Zustellung von Bescheiden und Briefen

 

Max Mustermann
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Musterschlüsseldienst
Musterstraße 1

54321 Firmenstadt                                                            Musterstadt, den 17.10.2017

Betreff: Widerspruch gegen die Rechnung über die Türöffnung am …. und Rückforderung des gezahlten Rechnungsbetrages
Rechnungsnummer: (sofern vorhanden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen am ….. gestellten Rechnung mit der Rechnungsnummer …….. über den Betrag i. H. v. ………Euro, da ich die Abrechnung für unberechtigt halte.

Begründung: (Bitte noch auf Ihren Fall anpassen – Schildern Sie den Sachverhalt, so gut sie können) Ich habe Sie am …. mit der Notöffnung meiner Wohnungstür beauftragt, da ich meinen Wohnungsschlüssel verloren hatte. Telefonisch haben wir einen Festpreis in Höhe von ….. Euro vereinbart. Dennoch haben Sie mir einen Betrag in Höhe von …… Euro in Rechnung gestellt, welchen ich am ….. vor Ort in bar bezahlt.

Der von Ihnen in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich auf mehr als das Doppelte unserer Vereinbarung und liegt damit um mehr als 200 Euro über dem von der Verbraucherzentrale ermittelten Durchschnittspreis in Musterstadt. Sie haben meine Notlage in rechtswidriger Weise ausgenutzt und mir deshalb eine völlig überteuerte Rechnung gestellt. Ich bin nicht gewillt, den Tatbestand des Wuchers wissentlich hinzunehmen und weise Sie deshalb auf die Nichtigkeit unserer Vereinbarung hin. In Folge dessen fehlt es an jeglicher rechtlicher Grundlage für den Einbehalt des bereits empfangenen Geldes.

Darüber hinaus erkläre ich ausdrücklich die Anfechtung des zwischen uns geschlossenen Vertrags über die Türnotöffnung. In unserem Telefonat haben wir einen Betrag in Höhe von….. Euro vereinbart. (Zeuge: Michael Muster) Nur auf Grund dessen habe ich Ihnen auch den Auftrag erteilt. Doch der Preis entspricht nunmehr in keinster Weise dem tatsächlichen Rechnungsbetrag.  

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich durchaus bereit bin, den zwischen uns vereinbarten Preis in Höhe von ……. Euro aus dem Telefonat zu bezahlen. Bitte erstatten Sie mir den zuviel gezahlten Betrag in Höhe von …. Euro auf mein Konto bei der Musterbank. Meine Kontoverbindung lautet:

Kontoinhaber: (Bitte vervollständigen)
IBAN:
BIC:
Name der Bank:
Verwendungszweck: Rückerstattung Kaufpreis/ Anzahlung vom …….(Datum)

Für Ihre Anwort und Erstattung des zu Unrecht erhaltenen Betrages habe ich mir eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt meines Schreiben notiert.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mir die Erstattung einer Strafanzeige gegen Sie ausdrücklich vorbehalte, sofern Sie die Rückerstattung nicht vornehmen. Gleiches gilt für die zivilgerichtliche Geltendmachung meiner Forderung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

(1) AG Lingen, Urteil vom 04.10.2016, Az. 4 C 529/16

(2) LG Bremen, Urteil vom 07.01.1996, Az. 1 O 725/96

Letzte Überarbeitung am: 18.01.2018


Verwendete Vorschriften: § 612 BGB