Jeder Autofahrer kennt ihn – den grünen Pfeil an der Ampel. Doch was bedeutet er eigentlich und welchen Unterschied gibt es zwischen dem Blechpfleil und dem grünen Ampelpfeil. Welche Strafe erwartet mich, wenn ich den Grünen Pfeil mißachte und wie kann ich mich erfolgreich gegen das Bußgeld wehren? Viele Fragen die wir Ihnen gerne in unserem Fachartikel erläutern.

Unterschied zwischen grünem Blechpfeil und grün leuchtendem Ampelpfeil

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist, § 37 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 8 bis 10 StVO.

Der grüne Blechpfeil wurde aus dem Verkehrsrechtssystem der DDR übernommen und stellt im Grunde genommen zunächst einmal nichts anderes da, als ein Stoppschild, welches Sie, wie jedes andere Stoppschild auch, nach einem erfolgten Halt aber unter erhöhter Vorsicht, überfahren dürfen. Sinn und Zweck dieser Verkehrsregelung ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Wartezeiten für Autofahrer zu verkürzen.

Hierbei unerheblich ist es, ob der Fahrzeugführer bereits vor Erreichen der Haltelinie gehalten hat. (1) Die Ausrede “Sie konnten den Kreuzungsbereich bereits durch den früheren Halt einsehen und dadurch sei ein erneuter Halt nicht erforderlich gewesen”, können Sie also getrost vergessen. Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass an der Haltelinie, bei einem grünen Blechpfeil, immer angehalten werden muss.

Bitte beachten Sie, dass es bei einem grünen Blechpfeil keine Pflicht zum abbiegen gibt. Eine Behinderung des Verkehrsflusses liegt demzufolge nicht vor.

Bei einem grün leuchtenden Ampelpfeil wird hingegen angezeigt, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf, § 37 Abs. 1 Nr. 1 Satz 12 StVO. Eine Haltepflicht besteht hier also nicht.

So verhalten Sie sich als Autofahrer richtig

Wie sie sich als Autofahrer korrekt verhalten, hängt ausschließlich davon ab, ob es sich um einen grünen Blechpfeil oder um einen grünen Ampelpfeil handelt.

Verhalten beim grünem Blechpfeil

Um einen grünen Blechpfeil ordnungsgemäß nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmal rechtsspurig einordnen und dort für die Dauer von mindestens 3 Sekunden an der Haltelinie anhalten. Nur so können Sie wirklich prüfen, ob Sie gefahrenlos in den Kreuzungsbereich einfahren können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Hierbei sollten Sie insbesondere auf Fahrradfahrer und Fußgänger achten.

Nur, wenn es die Bedingungen zulassen dürfen Sie, unter erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit, in den Kreuzungsbereich einfahren und schließlich rechts abbiegen.

Verhalten bei grünem Leuchtpfeil

Wenn sie mit ihrem Fahrzeug auf einen grün leuchtenden Ampelpfeil treffen, besteht hingegen keinerlei Wartepflicht. Ganz im Gegenteil, sie müssen sogar fahren. Ein vorheriges Anhalten ist ausdrücklich nicht erforderlich und auch nicht zulässig.

Bußgeldkatalog Grüner Blechpfeil

Wer den grünen Ampelpfeil mißachtet, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen, denn wenn Sie ohne Halt weiterfahren, begehen Sie tatsächlich einen Rotlichtverstoß. Sie begehen damit eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld und sogar mit Punkten im Fahreignungsregister belegt ist. Welche Punkte und welches Bußgeld Sie erwarten, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

TatbestandBußgeldPunkte
An roter Ampel mit Grünpfeil (Blechpfeil) rechts abgebogen, ohne an der Haltelinie zu halten
70 Euro1
mit Gefährdung100 Euro1
mit Unfallverursachung120 Euro1

Hinweis: Den Bußgeldkatalog für die wichtigsten Verkehrsverstöße finden Sie hier: Bußgeldkatalog – “Hier ist der Führerschein weg”

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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wer sich verkehrswidrig verhält, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen, so auch beim Verstoß gegen die Haltepflicht. Dies müssen Sie jedoch nicht hinnehmen. Gegen einen dafür verhängten Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen, sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen.

Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingelegt werden, § 67 Abs. 1 OWiG. Aus dem Einspruch muss erkennbar sein, dass man sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte. Ferner sollte man den Einspruch begründen. Es ist hingegen nicht erforderlich, den Einspruch auch als solchen zu betiteln. Gerne können Sie hierfür unseren Muster Einspruch verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Einspruch auch hier aufschiebende Wirkung hat, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.

Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.

Hinweis: Wie genau das Bußgeldverfahren abläuft, welche Kosten dafür anfallen und was Sie dabei alles zu beachten haben, erfahren Sie hier: Bußgeldbescheid – “Das sollten Sie wissen”

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(1) Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 09.01.2004, Az: 33 OWi 306 Js 20989/03

Letzte Überarbeitung am: 17.01.2018


Verwendete Vorschriften: § 37 StVO, § 67 Abs. 1 OWiG