Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wie Sie mit Sozialbehörden, wie etwa dem Sozialamt oder dem Jobcenter umgehen sollten, damit Sie, so schnell wie möglich, zu Ihrem Recht kommen. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Unterlagen, die Sie in den meisten Fällen benötigen.

Bleiben Sie freundlich aber bestimmt

Bleiben Sie freundlich aber bestimmt und halten Sie Ihre Emotionen im Zaum, auch wenn es manchmal schwer fällt. Sollte Ihnen der Behördenmitarbeiter unfreundlich gegenüber treten, weisen Sie ihn darauf hin, dass sie sein Verhalten nicht gut finden. Wenn sich sein Verhalten nicht ändert, sollten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

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Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie auf folgendes achten:

  • Benennen Sie die Person, über die Sie sich beschweren wollen, beim Namen. Wenn Ihnen der Name nicht bekannt ist, so sollten Sie die Person so gut es geht beschreiben. Benennen Sie die Urzeit des Gespräches und wenn möglich auch die Zimmernummer, wo das Gespräch stattfand.
  • Schildern Sie das Geschehene genau. Erläutern Sie, warum konkret Sie unfreundlich behandelt wurden. Schildern Sie, wenn man Sie beleidigt hat oder Ihnen sonstwie zu nahe getreten ist.
  • Schildern Sie, was Sie erwarten, etwa einen anderen Mitarbeiter als Bearbeiter, eine schriftliche Entschuldigung oder auch ein Eingreifen des Vorgesetzten.

Anspruch auf Auskunft und Beratung

Wenn Sie nicht wissen, welche Rechte Sie haben und was Sie genau tun sollen, so können  Sie sich von einer Behörde entsprechend beraten lassen. Sie haben gegenüber der Behörde grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft und Beratung.

Wenn Sie etwas nicht verstehen, so lassen Sie sich das vom Mitarbeiter Ihrer leistungserbringenden Behörde erläutern. Sie müssen sich nicht mit dem “Beamtendeutsch” zufrieden geben. Denken Sie immer daran. Die Behörde ist dafür da, um Ihnen aus Ihrer Notlage heraus zu helfen.

Seien Sie kritisch

Wenn Sie sich in einer Behörde beraten lassen oder dort Informationen einholen, so sollten Sie durchaus kritisch sein und generell nicht alles glauben, ohne es quer zu checken. Die Behördenmitarbeiter sind zwar dafür da, um Ihnen zu helfen aber auch Sie sind nicht allwissend. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl und Ihr Rechtsempfinden. In vielen Fällen lohnt es sich, darauf zu hören.

Stellen Sie einen Antrag

Wenn Sie eine Leistung von einer Sozialbehörde (etwa Grundsicherung im Alter, Wohngeld etc.) wollen, so müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen der Behördenmitarbeiter. Machen Sie alles schriftlich. Selbst wenn Ihnen ein Behördenmitarbeiter sagt, dass Sie darauf keinen Anspruch haben, so bedeutet dies für Sie trotzdem: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Zur wirksamen Antragstellung genügt grundsätzlich ein formloser Zweizeiler.

Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben!!!

Vor Antragsabgabe sollten Sie eine vollständige Kopie (einscannen) des Antrags, zzgl. der beigefügten Anlagen, für Ihre Akte anfertigen. Im Streitfall müssen Sie genau wissen, was Sie angegeben haben.

Sie sollten es vermeiden, Originalurkunden mit abzugeben und in der Behörde zu lassen, denn leider kann auch dort mal etwas verschwinden. Sofern die Behörde darauf besteht, sollten Sie die Originale mit zum Abgabetermin nehmen. Dort kann sich die Mitarbeiterin eine Kopie des Orignals anfertigen.

Denken Sie immer daran, auch Behördenmitarbeiter sind nur Menschen und die machen bekanntlich Fehler. Wenn Sie aber einen Antrag gestellt haben, so können Sie Rechtsmittel wie etwa einen Widerspruch und später sogar eine Klage einreichen. Dieser Weg steht Ihnen nicht offen, wenn Sie keinen Antrag gestellt haben.

Wenn Sie den Antrag persönlich abgeben, so sollten Sie eine zweite Person mitnehmen. Sie gibt Ihnen Sicherheit und vier Augen sehen nunmal mehr als zwei.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig

Achten Sie stets darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Bei Neuanträgen sollten Sie den Antrag spätestens in dem Monat stellen, ab dem sie die Leistung haben wollen. Bei Folgeanträgen sollten Sie den Antrag etwa 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. So stellen Sie sicher, dass die Leistung fortlaufend gewährt wird.

Wenn die Behörde noch nachfragen hat, so sollten Sie diese schnellstens erledigen. Nur so kommen Sie auch schnellstmöglich zu Ihrer Leistung.

Nachweis der Antragstellung

Achten Sie stets darauf, dass Sie Ihre Antragstellung nachweisen können. Dies erreichen Sie etwa bei der persönlichen Antragsabgabe mit einer Vertrauensperson alz Zeugen. Versenden Sie den Antrag per Post, so empfielt sich die Versandmethode Einschreiben mit Rückschein.

Am besten geben Sie den Antrag persönlich ab und Sie lassen sich auf Ihrer Kopie den Antragseingang mit Datum, Unterschrift und Behördenstempel bestätigen.

Widerspruch und Klage

Auf Ihren Antrag hin ist die Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen. Wenn Sie mit diesem nicht einverstanden sind, so sollten Sie Widerspruch einlegen. Notieren Sie hierzu auf dem Bescheid das Datum, wann Sie den Bescheid erhalten haben. Heben Sie auch den Briefumschlag dazu auf.

Wenn Sie mit dem Widerspruchbescheid ebenso nicht einverstanden sind, so sollten Sie eine Klage einreichen.

Sowohl für den Widerspruch als auch für die Klage haben Sie einen Monat lang, nach Erhalt der jeweiligen Bescheide, Zeit. Sowohl das Widerspruchsverfahren als auch das Klageverfahren sind für Sie im Sozialrecht grundsätzlich kostenfrei.

Diese Unterlagen brauchen Sie in Regelfall

Die nachfolgenden Unterlagen benötigen Sie für die meisten Anträge bei Sozialleistungsbehörden. Halten Sie diese also griffbereit. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Unterlagen für die Behörde kopieren. Sie können dort auch die Originale zum kopieren bereitstellen. Ein Anspruch darauf die Originale zu behalten, besteht für die Behörde nicht.

  1. Ein gültiges Ausweisdokument wie Pass oder Personalausweis
  2. Einkommensunterlagen wie etwa Rentenbescheide, Lohnbescheinigungen, Unterhaltstitel, Arbeitslosengeldbescheide, etc.
  3. Kontoauszüge der letzten drei Monate vom Girokonto
  4. Weitere Vermögensunterlagen wie etwa Bausparverträge, Sparbücher etc.
  5. Mietvertrag und letzte Betriebskostenabrechnung
  6. Versicherungspolicen für Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Lebens- und Sterbeversicherung
  7. Schwerbehindertenausweis
  8. Pflegegeldbescheid bzw. Nachweis über die Antragstellung
  9. Anschriften und Daten zu Kindern und Ehepartnern

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Fazit

Wenn sie nicht weiter wissen und in einer sozialen Notlage stecken, dann sollten Sie im Zweifelsfall ihr örtliches Sozialamt aufsuchen und sich dort zunächst einmal grundsätzlich über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Lassen Sie sich im Idealfall von jemandem begleiten.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Letzte Überarbeitung am 31.07.2017