Durch die Riester-Rente soll die Bevölkerung dazu animiert und unterstützt werden auf freiwilliger Basis eine private Altersvorsorge aufzubauen. Um dies zu erreichen, stellt der Staat finanzielle Zulagen und Steuerersparnisse zur Verfügung. Doch lohnt sich eine Riester-Rente überhaupt? Wer darf den überhaupt Riestern? Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen? Auch hier wieder Fragen über Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten wollen.

Wer darf Riestern?

Riestern dürfen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Minijober (450,00 Euro Job) die Rentenversicherungsbeiträge bezahlen
  • Auszubildende
  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Nicht Riestern dürfen:

  • Minijober die keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Altersrentenbezieher
  • Bezieher von Sozialhilfe und Sozialgeld

Wie kann man Riestern?

Auf dem Finanzmarkt werden eine Menge unterschiedlicher Riesterprodukte angeboten. Anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse, vor allem aber anhand Ihrer Risikobereitschaft, können Sie aus Banksparplänen, privaten Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Wohn-Riester Verträgen wählen.

Der Banksparplan

Für Sparer mit hohem Sicherheitsbedürfnis und weniger als 15 Jahre bis zur Rente wurde der Banksparplan entwickelt. Ihre Einlagen fließen, ab dem ersten Euro in Ihre Altersvorsoge. Am Ende der Ansparphase wird der Banksparplan in eine Rentenversicherung oder in einen Auszahlplan umgewandelt. Abschlussgebühren fallen in aller Regel nicht an. Die Zinserträge sind allerdings auch nicht sehr hoch. Durch die Zulange und Steuerersparnisse sind die Gesamterträge aber auch nicht die schlechtesten.

Die private Rentenversicherung

Ihre Einlagen werden verzinslich vom Versicherer angelegt. Als Ertrag garantiert man Ihnen den Garantiezins von Lebensversicherungen auf den Sparanteil (Beitrag-Kosten) ihrer Beiträge. Dieser beträgt für seit 2017 abgeschlossene Verträge, nur noch 0,9 Prozent auf den Sparbeitrag.

Hinzu kommen noch die von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse. Rechnen Sie sich hierbei aber nicht zu viel aus. Die eingezahlten Beiträge und Zulagen sind natürlich auch abgesichert. Es besteht nur ein sehr geringes Verlustrisiko.

Der Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan legt die Versicherung ihr eingezahltes Kapital in Investmentfonds (Aktien- und Rentenfonds) an und versucht eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften. Der Erhalt Ihrer Beiträge und Zulagen wird hierbei jedoch garantiert. Es kann also nicht zu einem Totalverlust kommen. Denken Sie langfristig, wenn Sie sich für einen Fondssparplan entscheiden. Nur so können Sie Kursschwankungen aussitzen und ausgleichen. Beachten Sie die hohen Abschlussgebühren und die hohen jährlichen Verwaltungsgebühren.

Der Wohn-Riestervertrag

Bei einem Wohnriestervertrag nutzen Sie Ihre Beiträge um selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben oder umzubauen. Sie können während der Laufzeit Geld aus dem Riester-Vertrag nehmen:

  • für Eigenkapital um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu kaufen
  • für Sondertilgungen bei Finanzierungen für selbstgenutzt Wohnimmobilien
  • um Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen zu finanzieren

Zulagen und Steuerersparnisse

Der Staat unterstützt Ihr Vorhaben der privaten Altersvorsoge durch einen Riestervertrag, in dem er Ihnen Zulagen zahlt und Steuerersparnisse ermöglicht.

Diese folgenden Zulagen können Sie demnach erhalten:

Grundzulage

Jeder Riester Sparer hat die Möglichkeit eine jährliche Grundzulage i. H.v. 154,00 Euro zu erhalten. Damit Sie diese aber erhalten, müssen Sie jährlich 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in Ihren Vertrag einzahlen. Zahlen Sie davon nur einen Teil, so erhaltene Sie auch nur eine anteilige Zulage.

Beispiel: Sie zahlen nur 2 % statt der 4 % Ihres Bruttoeinkommens. Somit beträgt Ihre Zulage auch nur die Hälfte, also 77,00 Euro.

Junge Riester Sparer unter 26 Jahren erhalten mit der ersten Zulage eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro.

Kinderzulage

Für jedes Kind, welches bis 2008 geboren wurde, erhalten Sie eine Zulage von 185 Euro jährlich. Für Kinder welche nach 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 Euro jährlich.

Zusätzlich können Sie bis zu 2.100 Euro in Ihrer Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagenförderung (Günstigerprüfung), so erhalten Sie den Teil, welcher die Zulagenförderung übersteigt, als Steuererstattung zurück. Im Gegenzug müssen Sie den Teil Ihrer Einkünfte aus dem Riesterprodukt im Alter versteuern.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Zulagen beantragen müssen. Ermächtigen Sie den Versicherer mittels Dauerzulagenantrag, damit sich dieser jährlich um die Zulagen kümmern kann.

Lohnt sich Riestern?

Riester Produkte sind nicht gerade billig. Hohe Abschlussgebühren und hohe laufende Verwaltungskosten schmälern Ihre Gewinne schon erheblich.

Dennoch lassen sich durch die stattlichen Zulagen vernünftige Renditen zwischen 3,5 % und 6 % erzielen.

Am Ende der Ansparphase, in der Regel das Erreichen der Regelaltersrente, steht Ihnen eine großer Geldbetrag zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie sich als lebenslange Rente auszahlen lassen. Diese ist jedoch zu versteuern.

Ferner können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase einen größeres Betrag – bis zu 30 % – auf einmal auszahlen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Betrag versteuern müssen.
Rechnen Sie einmal nach, wie alt Sie werden müssten, damit Sie ihr angespartes Kapital erhalten. Da kann man sich ganz schön erschrecken.

Versterben Sie während der Rentengarantiezeit, in der Regel 10 Jahre ab Auszahlungsbeginn, so erhalten Ihre Angehörigen bis zum Ablauf dieser Zeit Ihre Rente weiter. Übrig bleibendes weiteres angespartes Kapital verbleibt beim Versicherungsunternehmen. Ihre Angehörigen erhalten davon nichts mehr.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auch im Alter auf staatliche Sozialleistungen, trotz privater Altersvorsorge, angewiesen sind, weil sie z.B. nur eine kleine Rente erhalten, dann sollten Sie auf eine private Altersvorsorge, erst Recht eine Riesterrente, verzichten. Gehen Sie lieber einmal schöne von den Beiträgen essen!

Eine private Altersvorsorge lohnt sich nur dann, wenn Sie im Alter ohne Sozialleistungen leben können. Ansonsten schmälert Ihr sauer angespartes Kapital lediglich Ihre späteren Ansprüche gegenüber dem Sozialamt.

Erläuterung anhand eines Beispiels

Stellen Sie sich vor, sie sind Single und Altersrenter und erhalten ein Nettorente von 600 Euro. Ihre Mietwohnung kostet sie bereits 400,00 Euro. Somit verbleiben Ihnen noch 200,00 Euro zum leben. Laut heutigem Grundsicherungsrecht haben Sie einen Regelbedarf von 409,00 Euro. Sie haben also gegenüber dem Sozialamt noch einen Anspruch vom 209,00 Euro.

Jetzt stellen Sie sich einmal vor, Sie haben dazu noch eine Riesterrente, aus der Sie monatlich 100 Euro erhalten. Da das Sozialamt lediglich die Differenzen bis zum Regelbedarf zahlen würde, hätten Sie nur noch einen Anspruch gegenüber dem Sozialamt in Höhe von 109 Euro.

Besser gestellt als diejenigen, welche die Riesterrente abgeschlossen haben, sind sie auch nicht. In der Ansparphase haben Sie sich aber die Beiträge von Ihrem niedrigen Gehalt abgeknapst. Wofür haben Sie das eigentlich gemacht? Sie wollten es doch im Alter besser haben als andere, oder?

Worauf sollten Sie beim Abschluss eines Riestervertrages achten?

  • Vergleichen Sie die Anbieter.
  • Überlegen Sie gut, welches Riester Produkt das Richtige für Sie ist, z.b Banksparplan, Fondssparplan etc.
  • Achten Sie auf die garantierte Mindestrente
  • Wie lange ist die Rentengarantiezeit
  • Was soll Ihr Riester Produkt kosten, die Kosten schmälern Ihren Gewinn teilweise erheblich
  • Fragen Sie nach, wie viel Sie jährlich einzahlen müssen, damit Sie die vollen Zulagen erhalten.

Beendigung des Versicherungsvertrages

Grundsätzlich können Sie den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Bitte beachten Sie hierbei die Kündigungsfristen. In aller Regel muss das Kündigungsschreiben drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Achten Sie auch auf die übliche Nachweisbarkeit Ihrer Kündigung.

Versenden Sie die Kündigung deshalb am besten per FAX und danach nochmal mit einfachem Brief oder nur mit Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie darauf, dass Sie beim Faxversand ein qualifiziertes Faxprotokoll erhalten. Hierbei wird die erste Seite des Faxes, nochmal in verkleinerter Form, auf dem Sendebericht festgehalten.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Bevor Sie den Versicherungsvertrag kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine Aussetzung der Beitragszahlungen möglich und sinnvoll ist. Dies ist jedoch stark einzelfallabhängig. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherungsberater nach.

Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.

Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Riester Verträge können sich unter Umständen lohnen. Suchen Sie sich aber den Anbieter und die Tarife genau aus. Vergleichen Sie die Leistungen. Berücksichtigen Sie unbedingt ihre individuelle Situation. Denken Sie darüber nach, wie Sie im Alter leben wollen und wie hoch Ihre gesetzlich Rente ist. Bedenken Sie, dass Sie die Rentenleistungen ab dem Auszahlungsbeginn versteuern müssen. Machen Sie sich Gedanken, sie treffen schließlich eine Entscheidung fürs Leben.

06.12.2017