Viele Menschen sind leider schon einmal Opfer eines Wohnungs- oder auch Hauseinbruches geworden. Allein 2016 wurde rund 150.000 Wohnungseinbrüche von der Polizei registriert. Neben den psychischen Schäden, mit denen Betroffene häufig zu kämpfen haben, entsteht oftmals ein erheblicher finanzieller Schaden. Welche Versicherung bei einem Wohnungseinbruch und Diebstahl greift und worauf Sie hierbei sonst noch achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wann liegt ein Einbruch vor?

Als Einbruch wird regelmäßig das gewaltsame Öffnen einer Tür, eines Fensters, eines Tores oder eines sonstigen, den Zutritt verwehrenden, Zugangs bezeichnet. Völlig unerheblich ist, ob hierbei Spuren oder Beschädigungen entstehen oder ob für den Einbruch ein Werkzeug benutzt wurde. Um den Einbruch zu vollenden, ist jedoch eine gewisse Kraftanstrengung erforderlich. Das bloße Einsteigen durch ein geöffnetes Fenster oder das Betreten eines Hauses/ einer Wohnung etc., durch eine geöffnete Tür, stellen demnach keinen Einbruch dar.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Wohnungseinbruchdiebstahl

Ein Einbruch mit Diebstahl (Wohnungseinbruchdiebstahl) liegt immer dann vor, wenn jemand zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält, § 244 Abs. 1. Nr.3 StGB und dabei eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 242 Abs. 1 StGB.

Wohnungseinbruchdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist grundsätzlich sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgeschrieben, § 244 Abs.4 StGB.

Ein Wohnungseinbruchdiebstahl liegt strafrechtlich gesehen auch dann vor, wenn keinerlei Spuren zurückbleiben. Sofern Sie also den Eindruck haben, dass jemand in Ihre Wohnung oder in Ihr Wohnhaus einbrechen wollte, so sollten Sie unbedingt eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Welche Versicherung zahlt meinen Schaden?

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich der Geschädigte mit seiner Versicherung über dessen Zuständigkeit streiten muss. Im Folgenden wollen wir also klären, welche Versicherung wann zuständig ist!

Beschädigungen am Gebäude

Mit Schäden am Gebäude sind generell Beschädigungen an Haus- und Wohnungstüren oder auch an Fenstern gemeint. Sie werden, so wie auch die Schäden bei Vandalismus, in aller Regel von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt. Wir hoffen, dass Sie in diesem Fall auch eine abgeschlossen haben. Bitte denken Sie daran, dass sie keine Pflichtversicherung ist und auch kein automatischer Versichungsschutz besteht.

So gehen Sie vor!

Sofern Sie einen Wohnungseinbruchdiebstahl feststellen, sollten Sie zunächst einmal die Polizei zur Aufnahme der Tat rufen. Stellen Sie unbedingt eine Strafanzeige. Dokumentieren und fotografieren Sie die Beschädigungen zu Ihrer Sicherheit genau. Nach der polizeilichen Feststellung können Sie Sicherungsmaßnahmen und gegebenenfalls Aufräumarbeiten, wie etwa den Austausch der Schlösser, vornehmen. Denken Sie daran, dass Sie, sofern möglich, weitere Schäden verhindern müssen. Heben Sie die Rechnungen dafür unbedingt auf, denn Sie sind grundsätzlich erstattungsfähig. Informieren Sie Ihre Hausratversicherung schnellstmöglich, am besten sofort, telefonisch über den Versicherungsfall. Ergänzen Sie dies ,zu ihrer Absicherung, jedoch durch einen schriftliche Mitteilung über den Versicherungsfall. Sofern man Ihnen Unterlagen zuschickt, sollten Sie diese schnellstmöglich sorgfältig ausfüllen und an die Versicherung zurückschicken. In einigen Fällen wird die Versicherung einen Gutachter mit der Schadensbeurteilung beauftragen. Arbeiten Sie kooperativ mit ihm zusammen. Hoffen Sie, dass die Versicherung keinerlei Beanstandungen vorbringt.

Verlust von Geld und geldwerten Sachen

Der Ausgleich eines Verlustes von Geld und geldwerten Sachen ist ebenfalls Bestandteil der Hausratversicherung. Bitte beachten Sie, dass in aller Regel nur Bargeldbeträge bis zu 1.000 Euro über die Hausratversicherung ersetzt werden.

So gehen Sie vor!

Sofern Sie einen Wohnungseinbruchdiebstahl feststellen, sollten Sie zunächst einmal die Polizei zur Feststellung und Aufnahme der Tat rufen. Stellen Sie unbedingt eine Strafanzeige. Dokumentieren und fotografieren Sie alles und erstellen Sie eine Liste mit den gestohlenen Sachen. Wenn Sie dafür noch Rechnungen haben, so suchen Sie diese ebenfalls raus. Sie dienen als Besitznachweis. Sind diese nicht mehr vorhanden, können auch Bilder (sofern vorhanden) oder auch eidesstattliche Versicherungen Dritter zur Glaubhaftmachung herangezogen werden. Im Streitfall wird auch hier ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein.

Informieren Sie Ihre Hausratversicherung schnellstmöglich, am besten sofort, telefonisch über den Versicherungsfall. Ergänzen Sie dies, zu Ihrer Absicherung, jedoch durch einen schriftliche Mitteilung über den Versicherungsfall. Sofern man Ihnen Unterlagen zuschickt, sollten Sie diese schnellstmöglich sorgfältig ausfüllen und mit Ihrer Liste und den Nachweisen an die Versicherung zurückschicken. Wir empfehlen hier den Versand mit Einschreiben Rückschein. In einigen Fällen wird die Versicherung einen Gutachter mit der Schadensbeurteilung beauftragen. Arbeiten Sie kooperativ mit ihm zusammen. Hoffen Sie, dass die Versicherung keinerlei Beanstandungen vorbringt.

Praxistipp: Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung, ob Sie mit der darin enthaltenen Versicherungssumme (In der Regel 650,00 Euro/ je Quadratmeter Wohnfläche) auskommen. Was Sie sonst noch zur Hausratversicherung wissen müssen, erfahren Sie hier: Hausratversicherung – “Darauf sollten Sie achten”.

Merke: Durch die Hausratversicherung wird in der Regel immer der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der entwendeten und beschädigten Sachen ersetzt.

Ängste oder anderweitige psychische Schäden

Ein Einbruch in die eigene Wohnung wird von den meisten Menschen als ein sehr extremer Eingriff, in das private Umfeld, angesehen. Viele fühlen sich danach in Ihren eigenen Wänden nicht mehr sicher. Die Kosten für einen daraus resultierenden Umzug oder auch eine psychotherapeutische Behandlung sind hingegen nicht Bestandteil der Hausratversicherung oder auch anderweitiger Sachversicherungen. Für die Kosten einer medizinichen Behandlung ist dann letztlich Ihre Krankenversicherung zuständig. Wenden Sie sich hierzu vorher am besten an Ihren Hausarzt um die weitere Behandlungsweise zu besprechen.

Beweisbarkeit

Nach bundesdeutschem Recht ist immer derjenige in der Beweispflicht, der etwas für sich positives behauptet. Dies bedeutet, dass der Beweis eines Einbruches stets vom Versicherungsnehmer (Geschädigten) vorzunehmen ist. Dieser muss im Streitfall also sowohl den Einbruch an sich, als auch noch den Besitz der entwendeten Sachen zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweisen. Bereits aus diesem Grund sollten Sie also immer die Polizei zur Tatfeststellung rufen, auch wenn Sie davon ausgehen, dass der oder die Täter niemals gefasst werden.

So dumm es also auch klingen mag, sie fahren bei einem Einbruchdiebstahl in aller Regel am besten, wenn deutliche Einbruchs­spuren vorhanden sind. In Anbetracht der bestehenden Beweisprobleme ist Ihnen anzuraten, dass Sie zukünftig die Originalbelege für wertvollere Sachen, wie etwa Computer, Fernseher, Schmuck etc. gut und sicher mit entsprechenden Fotos davon aufbewahren.

Damit Sie nicht mit Vorwürfen, wie etwa fahrlässigem Verhalten, konfrontiert werden, sollten Sie Fenster und Türen generell gut verschließen, sofern Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verlassen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Wohnungsschlüssel Dritten nicht zugänglich sind.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Diebstahl und Trickdiebstahl

Bitte beachten Sie, dass die Hausratversicherung grundsätzlich nur bei einem Diebstahl in Verbindung mit einem Einbruch zahlt. Einfache Diebstahlsdelikte, wie etwa der Handtaschendiebstahl, der Diebstahl durch ein geöffnetes Fenster o. ä., der Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder auch der Trickdiebstahl (Diebstahl durch Täuschung) werden grundsätzlich nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.

Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.

Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist immer ärgerlich. Rufen Sie immer die Polizei. Lassen Sie sich nicht entmutigen und nehmen Sie bei Bedarf unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch. Um Ersatz für ihre gestohlenen Sachen zu bekommen, benötigen Sie eine entsprechende Hausratversicherung. Was Sie hierzu wissen müssen, erfahren Sie hier: Hausratversicherung – “Darauf sollten Sie achten”.

Letzte Überarbeitung am: 11.01.2018


Verwendete Vorschriften: § 242 StGB, § 244 StGB