Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat, § 2 Abs. 4 StVG.

Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an dieser Eignung, so kann Sie eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idiotentest genannt, anordnen,        § 2 Abs. 8 StVG an. Die meisten Anordnungen ergehen zweifelsohne in Folge von Alkohol und Drogenmissbrauch. Aber auch bei vielen kleineren Vergehen ist eine MPU möglich. Worauf sollten Sie also achten?

Wann wird eine MPU angeordnet

  1. Alkoholverstöße: In aller Regel verlieren Sie, ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille, Ihre Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird die Führerscheinbehörde eine MPU anordnen. Sollten Zweifel an der Fahreignung bestehen, so kann eine MPU auch schon bei deutlich geringeren Alkoholwerten angeordnet werden, z. B. bei Mehrfachtätern.
  2. Punkte: Bei mehr als 7 Punkten im Fahreignungsregister wird die Behörde eine MPU anordnen.
  3. Schwerwiegende Verkehrsverstöße: Bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen wird die Behörde ebenfalls eine MPU anordnen.

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Freiwilligkeit

Wie bereits zuvor erwähnt, kann die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Ob Sie jedoch daran teilnehmen, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Schließlich müssen Sie sich selbst um die Begutachtung kümmern und die anfallenden Kosten (etwa 500 Euro) tragen.

Bitte bedenken Sie aber, dass Sie ohne eine MPU die Zweifel an Ihrer Fahreignung nicht ausräumen können. Fall Sie die Fahrerlaubnis also bereits verloren haben, so werden Sie diese nicht zurückerlangen. Stehen Sie vor dem Verlust der Fahrerlaubnis und können innerhalb der Ihnen gegebenen Frist kein entsprechendes Gutachten vorlegen, so wird man ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.

Es empfiehlt sich also in aller Regel an einer MPU teilzunehmen oder zumindest dagegen vorzugehen. Machen Sie nichts, so werden Sie Ihren Führerschein verlieren oder nicht zurück erhalten.

Die Untersuchung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nachzukommen, dann müssen Sie sich einer umfangreichen Begutachtung in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) stellen.

Hierbei absolvieren Sie jeweils einen schriftlichen, einen medizinischen, einen sprachlichen und einen allgemeinen Reaktionstest. Anhand dessen gibt der Gutachter eine Prognose darüber ab, ob in Zukunft weitere Verkehrsrechtsverstöße zu erwarten sind. Der Test dauert etwa 3-4 Stunden.

Wie oft kann man eine MPU durchführen?

Sie können frei selber entscheiden, ob Sie das Gutachten letztendlich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten oder nicht. Der Gutachter selbst ist dazu nicht befugt. Insofern ist es möglicherweise ratsam, negative Ergebnisse für sich zu behalten. Eine MPU können Sie beliebig oft durchführen. Unter Umständen ist es hilfreich, sich in entsprechenden Vorbereitungskursen auf eine MPU vorzubereiten. Seien Sie hier jedoch skeptisch. Diese Kurse kosten in aller Regel mehrere Tausend Euro.

Anwaltlicher Rat

Es empfiehlt sich unter Umständen im Falle der Anordnung einer MPU fachanwaltlichen Rat einzuholen. Im Rahmen der Akteneinsicht kann er prüfen ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung überhaupt vorliegen. Ferner erfahren Sie, warum genau die Behörde an Ihrer Fahreignung zweifelt.

Tilgungsfrist

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so wird dies im Fahreignungsregister eingetragen. Nur dort eingetragene Sachverhalte können zur Anordnung einer MPU führen. Sind diese gelöscht, kann auch keine MPU mehr angeordnet werden.

Nach einer Frist von 10 Jahren, beginnend mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sind die gespeicherten Information zu löschen, § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG. Die Fahrerlaubnisbehörde kann danach keine MPU mehr anordnen, während dessen aber schon.

Wurde die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt, so können Sie nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Entzug der Fahrerlaubnis den Führerschein ohne MPU neu erwerben bzw. darf die Behörde nach Ablauf der Tilgungsfrist keine MPU mehr anordnen. Darüber hinaus besteht kein Verjährungsanspruch für eine MPU.

Fazit

Die meisten Menschen benötigen Ihre Fahrerlaubnis dringend. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, so droht in den meisten Fällen der Verlust der Fahrerlaubnis. Weitere Details können Sie dem Aufforderungsschreiben der Behörde entnehmen. In einem solchen Fall ist Ihnen dringend anzuraten, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. So können Sie vielleicht noch das Schlimmste verhindern. Sie sollten Ihre Fahrerlaubnis auf keinen Fall kampflos hergeben.

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Letzte Überarbeitung am 21.06.2017


Wichtige Vorschriften:§ 2 StVG, § 29 StVG