Immer mehr Menschen arbeiten bis weit über Ihr Rentenalter hinaus. Die Gründe dafür sind sicherlich vielfältig. Manch einer ist auf den Zusatzverdienst angewiesen, da die Rente nicht reicht, einige arbeiten aus Spass weiter und andere wiederum brauchen eine Aufgabe um über den Tag zu kommen. Doch mit dem Beginn der Rente ändert sich einiges. Was Sie hierzu wissen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Erläuterungen explizit für das Erreichen der Regelaltersrente zusammengestellt wurden.
Inhaltsverzeichnis
Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Solange ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, solange läuft es auch weiter. Dies heisst nichts anderes, als dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Eintritt des Rentenalters beendet wird. In den meisten Arbeitsverträgen findet sich deshalb eine Regelung, nachder das Arbeitsverhältnis endet, sofern der Arbeitnehmer ein entsprechendes Alter erreicht. Eine ähnliche Regelung ist auch in vielen Tarifverträgen enthalten. Fehlt eine solche Vereinbarung, bedarf es einer expliziten Kündigung des Arbeitsvertrages, um eine Beendigung dessen zu erzielen. Hierbei gelten die gleichen Regelungen zum Kündigungsrecht, wie bei jeder anderen Kündigung auch.
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Altersrente
Um Ihre Alterrente zu erhalten, müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen und zwar unabhäging davon, ob Sie weiter arbeiten oder nicht. Ohnen Antrag, keine Rente. Es ist also ohne Weiteres möglich, parallel neben Ihrer Regelaltersrente, weiterhin Ihr volles Gehalt zu erhalten. In diesem Fall müssen Sie auch keinerlei Abzüge von Ihrer Regelaltersrente befürchten.
Keine Rentenversicherungsbeiträge mehr
Sofern Sie sich dazu entscheiden einfach weiterzuarbeiten und dabei keine Regelaltersrente zu beziehen, so erhöht sich Ihr Rentenanspruch um 0,5 % für jeden Monat, den Sie später in Regelaltersrente gehen. In aller Regel sollte eine solche Vorgehensweise jedoch kontraproduktiv sein. Denken Sie immer daran, Sie haben lange genug für Ihre Rente eingezahlt, also sollten Sie diese auch nutzen. Immerhin wissen Sie auch nicht wie lange Sie wirklich leben. Lassen Sie uns die Sache mal anhand eines vereinfachten Beispiels betrachten.
Beispiel: Sie könnten eine Regelaltersrente von monatlich 1.000,00 Euro erhalten und entschließen sich dazu noch ein Jahr länger zu arbeiten. Dadurch erhöht sich Ihr Rentenanspruch um 6 %, also 60 Euro. Nach Ablauf des Jahres beenden Sie dann Ihre berufliche Tätigkeit und Sie erhalten fortan 1060 Euro im Monat. In dem Jahr wo Sie gearbeitet haben, erhalten Sie keine Rente. Sie verzichten also auf 12.000 Euro Jahresrente, die Sie nun wieder rein bekommen müssen. Dafür benötigen Sie 200 Monate, also fast 17 Jahre. (Hinweis: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wirken sich zusätzlich auf das Beispiel aus)
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze brauchen Sie keinerlei Rentenversicherungsbeiträge für Ihr Arbeitseinkommen mehr zahlen.
Wer seine Rente weiterhin aufbessern will, kann dies jedoch durch die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherungsbeiträge erreichen. Ob sich dies lohnt, muss jeder für sich selber durchrechnen und entscheiden. Lassen Sie sich hierzu am besten rechtzeitig von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten. Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen kostenfreien Beratungstermin um lästige Wartezeiten zu vermeiden.
Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Weiterarbeit neben der Regelaltersrente auch keinerlei Arbeitslosenversicherungsbeträge mehr zahlen müssen.
Beiträge zur Krankenversicherung
Wenn Sie neben Ihrer Regelaltersrente weiterarbeiten, zahlen sie nur noch einen geringeren ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Dieser beträgt gegenwärtig 14,00 %, § 243 SGB V. Bitte beachten Sie, dass sie dadurch, nach Ablauf der sechswöchigen Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber, kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse erhalten. Diese kann sie aber, im Falle einer längeren Erkrankung, auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.
Einkommenssteuern
Wenn Sie neben Ihrer Regelaltersrente weiterarbeiten, so erhöht sich allerdings durch das Arbeitseinkommen Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen. Dies führt, je nach Höhe Ihres Arbeitseinkommens, zu einer – teilweise erheblichen – Einkommenssteuermehrbelastung. In Anbetracht der Einsparungen im Bereich der Kranken,- Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitäge dürfte sich die Weiterarbeit dennoch in vielen Fällen lohnen.
Exkurs: Andere Einkunftsarten
Andere Einkunftsarten, wie etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Land und Forstwirtschaft oder auch Gewerbebetrieb unterliegen der unveränderten Steuerpflicht.
Sonstige Versicherungen
Wenn Sie freiwillig neben Ihrer Altersrente weiterarbeiten wollen, können Sie auf Versicherungen, die Sie gegen vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, wie etwa eine Krankenhaustagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten, da Sie bereits eine entsprechende finanzielle Absicherung über Ihre monatliche Regelaltersrente erhalten. Eine weitere Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Was Sie sonst noch zum Thema Versicherungen als Rentner wissen sollten, erfahren Sie hier: Versicherungen für Rentner – “Von Muss bis Unnötig”
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Ihr Team vom Bürgerratgeber
Fazit
Es kann sich durchaus lohnen, auch nach dem Erreichen der Regelaltersrente weiterzuarbeiten. Falls Sie sich jedoch mit diesem Gedanken rumschlagen, sollten Sie sich jedoch zuvor fachmännisch über die Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen. Überlegen Sie gut, ob Sie Ihre wertvolle Freizeit noch für Arbeit nutzen wollen. Schließlich sollten Sie auch irgendwann einmal Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können.
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Letzte Überarbeitung am 08.01.2018
Verwendete Vorschriften: § 243 SGB V.
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