Was sichert die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung zählt zur Gruppe der privaten Sachversicherungen. Sie bietet Versicherungsschutz für die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushaltes gegen:

  • Feuer
  • Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub und Vandalismus.

Zudem ersetzt sie die entstehenden Kosten für Aufräumarbeiten und Hotelkosten. Darüber hinaus sind weitere Leistungseinschlüsse, z.B. für Elementarschäden, Überspannungsschäden, Glasbruchschäden oder der Diebstahl von Fahrrädern möglich.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören unter anderem die folgende Sachen und Gegenstände:

  • Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände
  • Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen
  • Elektronische Geräte
  • Geschirr und Spielsachen
  • Musikinstrumente
  • Teppichböden
  • Bekleidung und Nahrungsmittel
  • Bücher, Schallplatten, CDs und DVDs
  • Raub auf offener Straße – Höchstgrenzen beachten
  • Transport- und Lagerkosten
  • sowie noch viele andere Sachen und Gegenstände

Bitte beachten Sie, dass der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert versichert ist. Dies führt dazu, dass diejenigen Kosten übernommen werden müssen, die notwendig sind, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

Unbegrenzte Bargelderstattung?

Hinsichtlich des zu erstattenden Bargelds sollten Sie jedoch unbedingt einmal in Ihren Vertrag schauen. Es könnte sein, dass Sie dort eine Klausel finden, welche den Bargeldbetrag in der Höhe begrenzt.

In einem aktuellen Urteil gab das OLG Oldenburg einer Hausratversicherung in Falle eines Einbruchdiebstahls Recht, welche das gestohlene Bargeld nur bis zu einer Höhe von 1.100 Euro ersetzte. Die Hausratversicherung wies in den allgemeinen Vertragsbedingungen darauf hin, dass Sie Bargeldbeträge nur bis zu dieser Höhe ersetzen würde, wenn es nicht in einem Tresor aufbewahrt wird. Ein gesonderter Hinweis der Versicherung beim Abschluss des Versicherungsvertrages sein nach Ansicht des OLG Oldenburg ebenfalls nicht notwendig. Die Klausel ist damit wirksam. (1)

Versicherter Ort

Der Versicherungsort Ihrer Hausratversicherung umfasst:

  • die Wohnung bzw. das Haus zzgl. der Gemeinschaftsräume wie Wasch- und Trockenraum
  • die abschließbaren Hobby-, Keller- und Speicherräume
  • alle Nebengebäude, die sich auf dem Grundstück befinden
  • die privat genutzte Garage in der Nähe der Wohnung/ des Hauses

Dagegen werden Räume, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden sowie Gegenstände, die Sie dauerhaft mit in die Ferienwohnung nehmen nicht von der Hausratversicherung geschützt.

Versicherungssumme

Bei der üblichen pauschalen Bemessung Ihrer Versicherungssumme sollten Sie einen Betrag von 650,00 Euro je Quadratmeter nicht unterschreiten. So vermeiden Sie das Risiko der Unterversicherung.

Wenn die Versicherungssumme den Wert Ihres Hausrates möglichst exakt widerspiegeln soll, kommen Sie um eine Wertaufstellung Ihres gesamten Hausrates nicht herum. Hierbei müssen Sie für jeden einzelnen Hausratsgegenstand den jeweiligen Neuwert zu Grunde legen. Diese Methode empfiehlt sich, wenn Sie besonders wertvolle Bestandteile im Hausrat haben, so dass Sie mit der Pauschale nicht mehr hinkommen.

In einem normalen Haushalt sollten Sie aber mit der 650 Euro/m² Pauschale gut hinkommen.

Schadenfall – Was tun?

Zunächst einmal bleiben Sie ruhig. Verfallen Sie nicht in Panik. Sie müssen versuchen den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht), wie etwa

  • Wasserhahn zudrehen und nicht das Wasser weiterlaufen lassen,
  • lassen Sie gestohlene Sparbücher sofort sperren,
  • rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr
  • usw.

Rufen Sie bei jeden Einbruch oder Raub die Polizei hinzu. Erstellen Sie für die Polizei eine Liste mit allen entwendeten Gegenständen.

Informieren Sie unverzüglich Ihr Versicherungsunternehmen über den Schaden. Hierbei müssen Sie dem Versicherer alle Ihnen bekannten relevanten Informationen zur Verfügung stellen und den Schadenhergang so genau wie möglich darlegen. Informieren Sie die Polizei und Ihren Versicherer, wenn sich vermeintlich gestohlene Sachen doch wieder anfinden.

Sieben weitere Dinge, die Sie über Ihre Hausratversicherung unbedingt wissen sollten!

  1. Geliehene Sachen: Sofern sich die geliehenen Sachen in Ihrer Wohnung befinden, so werden Sie auch durch Ihre Hausratversicherung geschützt.
  2. Fahrraddiebstahl: Ihr Fahrrad wird durch Ihre Hausratversicherung automatisch bei Einbruchdiebstahl in Ihrer Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder in der abgeschlossenen Garage mitversichert. Soll der normale Diebstahl, z.B. beim Einkauf oder vor dem Haus mitversichert werden, so muss dies gesondert vereinbart werden.
  3. Wertsachen: wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände, Briefmarken etc. sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 20% der Versicherungssumme versichert. Dieser Betrag kann durch die Erhöhung der Versicherungsbeiträge erhöht werden.
  4. Selbstbeteiligung: Es besteht auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung in Ihrem Versicherungsvertrag zu vereinbaren. Dies reduziert Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag. Seien Sie sich jedoch darüber bewusst, dass für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung kein Versicherungsschutz besteht. Erst bei einem Schaden, der über der Selbstbeteiligung liegt springt die Versicherung ein.
  5. Auslandsaufenthalte: Ihre Hausratversicherung greift automatisch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu 60 Tagen. Wollen sie länger als 60 Tage im Ausland verbleiben, müssen Sie Ihre Versicherung informieren, damit Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt. Die Versicherung wird Ihnen dann in der Regel einen Zuschlag für die Zeit berechnen.
  6. Heizung: Es gehört zu Ihren Pflichten Ihre Wohnung im Winter ausreichend zu beheizen oder wasserführende Leitungen zu entleeren. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihre Versicherung die Leistung im Schadenfall verweigern.
  7. Unterversicherungsverzicht: Ihr Versicherungsunternehmen verzichtet im Schadenfall auf die Prüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung und ersetzt Ihnen die Schäden bis zum Erreichen der Versicherungssumme in voller Höhe.                              Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Wert Ihres Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Somit erhalten Sie in einem Schadenfall auch nur eine anteilige Entschädigung.                                                                                    Beispiel: Ihr Hausrat hat einen tatsächliche Wert von 50.000 Euro. Sie habe aber nur eine Versicherungssumme in Höhe von 25.000 Euro vereinbart – also die Hälfte – so erhalten Sie bei einem Schaden von 5.000 Euro auch nur die Hälfte – also 2.500 Euro – ersetzt.   Ab einem pauschalen Wert von 650,00 Euro Quadratmeter Wohnfläche tritt diese Problem in aller Regel nicht mehr auf. Der Versicherer verzichtet auf die Prüfung der Unterversicherung.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Kosten für eine Hausratversicherung variieren bei gleichen oder ähnlichen Leistungen teilweise erheblich. Es kann schon mal gut und gerne der doppelte Preis für die gleiche Leistung anfallen.

Beispiel: Bei einem Online-Preisvergleich am 08.03.2017 für eine Person, Geburtsdatum: 25.10.1978, Wohnungsgröße: 60 qm, Versicherungssumme: 39.000 Euro, Lauzeit: 1 Jahr, jährliche Zahlweise, keine Selbstbeteiligung lag der monatliche Beitrag zwischen 33,68 Euro bis 135,60 Euro. Sie sehen also, ein Preisvergleich lohnt sich durchaus.

Kündigung des Versicherungsvertrages

Die ordentliche Kündigung für Ihre Hausratversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf Ihres Vertrages möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung vor Beginn der Dreimonatsfrist beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Kündigung nachweisen können.

Versenden Sie die Kündigung deshalb am besten per FAX und danach nochmal mit einfachem Brief oder nur mit Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie darauf, dass Sie beim Faxversand ein qualifiziertes Faxprotokoll erhalten. Hierbei wird die erste Seite des Faxes, nochmal in verkleinerter Form, auf dem Sendebericht festgehalten.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Sonderkündigungsrecht

Ferner besteht nach § 92 Abs.2 VVG für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, wenn:

  • der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ohne dass die Leistungen steigen
  • auf Grund eines Umzugs ein höherer Beitrag aufgrund einer höheren Tarifzone erhoben wird
  • ein ersatzpflichtiger Schaden aufgetreten ist

Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall steht auch dem Versicherungsunternehmen zu, § 92 VVG.

Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.

Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Ob Sie eine Hausratversicherung abschließen sollten, muss im Endeffekt jeder für sich selber entscheiden. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Sollten Sie den Verlust Ihres Hausrates finanziell überhaupt nicht auffangen können, so ist Ihnen dringend der Abschluss einer Hausratversicherung anzuraten.

(1) OLG Oldenburg, Urteil v. 13.01.2017 AZ. 5 U 162/16

Letzte Übearbeitung am 03.03.2017


Wichtige Vorschriften: § 92 VVG