Das Landesblindengeld ist eine gesonderte Leistung der Bundesländer zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die Leistung existiert neben der bundesweiten Blindenhilfe. Die Bundesländer entscheiden also selbständig über die Höhe und die Zugangsvoraussetzungen, welche durchaus ähnlich, jedoch keinesfalls identisch sind.

In einigen Bundesländern erhalten Sie auch dann Blindengeld, wenn Sie hochgradig sehbehindert sind. In vielen Bundesländern kommt es zu Kürzungen wenn der Blindengeldempfänger Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder sich in einem stationärer Aufenthalt befindet.

Antrag | Bescheid | Widerspruch | Klage

Wenn Sie Blindengeld erhalten möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Wohnortes beantragen. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.

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Auf Ihren Antrag hin ist die Behörde verpflichtet einen Bescheid zu erlassen. Sind Sie mit diesem nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsmittel in Form eines Widerspruches einreichen. Die Frist dafür beträgt einen Monat, nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Sollten Sie mit dem Widerspruchsbescheid erneut nicht einverstanden sein, so können Sie als letzten Mittel eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat ab Erhalt des Widerspruchsbescheides.

Leistungen in den einzelnen Bundesländern

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen in den einzelnen Bundesländern.

Baden-Württemberg

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 205 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahre = 410 Euro monatlich

Bayern

  • Blinde Menschen = 579 Euro monatlich
  • Taubblinde Menschen = 1.158 Euro monatlich

Berlin

  • Hochgradig sehbehinderte Menschen = 136,34 Euro monatlich
  • Blinde Menschen = 545,36 Euro monatlich
  • Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen = 272,68 Euro monatlich
  • Blinde Menschen, die gleichzeitig gehörlos sind = 1.189 Euro monatlich

Brandenburg

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 159,60 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahren = 319,20 Euro monatlich
    Beachte: Landespflegegeld = Landesblindengeld

Bremen

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 200,44 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahren = 400,87 Euro monatlich
    Beachte: Landespflegegeld = Landesblindengeld

Hamburg

  • Stark sehbehinderte oder blinden Menschen = 500,32 Euro monatlich

Hessen

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 341,44 Euro monatlich (Heimbewohner = 170,72 Euro)
  • Blinde Menschen ab 18 Jahren = 586,26 Euro monatlich (Heimbewohner = 293,13 Euro)
  • Sehbehindertengeld bis 18. Jahre = 102,43 Euro (Heimbewohner: 34,14 Euro)
  • Sehbehindertengeld ab 18. Jahre = 175,88 Euro (Heimbewohner 58,63 Euro)

Mecklenburg-Vorpommern

  • Blinde Menschen bis 17 Jahren = 273,05 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahren = 430 Euro monatlich
  • Hochgradig sehbehinderte Menschen bis 17 Jahre = 68,26 Euro monatlich
  • Hochgradig sehbehinderte Menschen ab 18 Jahren = 107,50 Euro monatlich

Niedersachsen

  • Blinde Menschen bis zum 25 Lebensjahr = 320 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab dem 26 Lebensjahr = 300 Euro monatlich
  • Bei einem Aufenthalt in stationären Einrichtungen = 100 Euro monatlich

Nordrhein-Westfalen

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 341,44 Euro monatlich
  • Blinde Menschen von 18 bis 59 Jahren = 681,70 Euro monatlich
  • Blinde ab 60 Jahren = 473 Euro monatlich
  • Hochgradig sehbehinderte Menschen ab 16. Jahren = 77 Euro monatlich

Rheinland-Pfalz

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 205 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahre = 410 Euro monatlich
  • Der Anspruch auf Blindengeld ruht bei einem stationären Aufenthalt von länger als vier Wochen.

Saarland

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 293 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahre = 438 Euro monatlich
    Beachte: Blindheitshilfe = Blindengeld

Sachsen

  • Blinde Menschen bis 13 Jahre = 249,75 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 14 Jahre = 333 Euro monatlich
  • Hochgradig Sehbehinderte = 52 Euro monatlich

Sachsen-Anhalt

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 250 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahre = 320 Euro monatlich
  • Hochgradig Sehbehinderte = 41 Euro monatlich

Schleswig-Holstein

  • Blinde Menschen bis 17 Jahre = 200 Euro monatlich
  • Blinde Menschen ab 18 Jahre = 300 Euro monatlich
  • Taubblinde Menschen = 400 Euro monatlich

Thüringen

  • Blinde Menschen = 320 Euro
  • Blinde Menschen in stationären Einrichtungen = 61,50 Euro
  • Taubblinde Menschen = 100 Euro monatlich zusätzlich

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Letzte Überarbeitung am 18.03.2017