In praktisch jedem Arbeitsvertrag steht, wieviel Arbeitsstunden man in der Woche erbringen muss. In aller Regel dürfte die vereinbarte Arbeitszeit zwischen 36-40 Stunden/ Woche liegen. Doch immer wieder kommt es vor, dass diese Arbeitszeit nicht ausreicht. In Folge dessen soll der Arbeitnehmer Überstunden leisten. Doch muss er das tatsächlich auch? Welche Rechte Sie hierbei als Arbeitnehmer haben, erfahren Sie nachfolgend.

Was ist eine Überstunde?

Eine Überstunde wird als Mehrarbeitszeit bezeichnet, welche über das arbeitsvertraglich vereinbarte Maß hinausläuft. Sie kann nur durch Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber entstehen.

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Pflicht zur Ableistung von Überstunden?

Grundsätzlich besteht für Sie als Arbeitnehmer keine Pflicht zur Ableistung von Überstunden. Damit Ihr Arbeitgeber also Überstunden anordnen kann, muss dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart oder verankert sein. (1)

Achten Sie auf Formulierungen wie etwa “Im Bedarfsfall sind Sie dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten”

Fehlt eine solche Vereinbarung, so schulden Sie auch keine Mehrarbeit. Sie können die Anordnung des Arbeitgebers sogar verweigern. Ob dies im Zuge einer weiteren Zusammenarbeit sinnvoll erscheint, ist fraglich. Die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.

Grundsätzlich darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden, § 3 ArbZG. Ruhepausen werden dabei nicht berücksichtigt.

Zustimmung des Betriebsrat

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so muss auch dieser den angeordneten Betriebsstunden zustimmen.

Interessen des Arbeitnehmers

Auch wenn Überstunden vertraglich festgelegt wurden, ist der Arbeitgeber nicht in jedem Fall berechtigt diese anzuordnen. Hierbei hat er grundsätzlich die Interessen seines Arbeitnehmers zu berücksichtigen. So ist etwa eine alleinerziehende Mutter in dem Moment, wo sie Ihr Kind aus der Kindereinrichtung abholen muss, nicht verpflichtet Überstunden abzuleisten aber jemand der beispielsweise zum 32. Geburtstag seines Kumpels möchte, hingegen schon.

Leitende Angestellte

Bitte beachten Sie, dass das Arbeitszeitgesetz und damit die zuvor genannte Arbeitszeitregel nicht für leitende Angestellte gilt, § 18 Abs 1 Nr. 1 ArbZG. Von diesen kann der Arbeitgeber regelmäßig Überstunden erwarten.

Leitender Angestellter sind Sie, wenn Sie nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen selbständig Personal einstellen oder entlassen dürfen, entsprechende Handlungsvollmachten besitzen oder wenn Sie regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind.

Überstunden von Auszubildenden

Auch Lehrlinge haben natürlich einen Anspruch darauf, Überstunden in Form einer Überstundenvergütung oder in Form eines Freizeitausgleiches ersetzt zu bekommen. Im Falle einer Auszahlung erfolgt die Vergütungsberechnung durch Teilung des Lehrlingsgeldes durch die Anzahl der nach dem Ausbildungs­vertrag zu leistenden Stunden. Dieser Stundenlohn wird dann mit der Anzahl der Überstunden multipliziert.

Bitte beachten Sie, dass Facharbeiterstunden nicht für die Berechnung der Überstundenvergütung für Lehrlinge herangezogen werden können. (1a)

Ausgleich der Überstunden

Wie Überstunden ausgeglichen werden müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr ist entscheidend was in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag oder in Ihrem gültigen Tarifvertrag vereinbart ist. Bestehen diesbezüglich keinerlei einzelvertragliche Regelungen, so sind Überstunden in Geld zu entlohnen, wenn die Dienstleistung den Umständen nach (branchenüblich) nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Werden Überstunden nicht wirksam durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen, so sind diese ebenso in Geld auszugleichen.

Im Falle eines für Sie gültigen Tarifvertrages ist dort im Regelfall alles detailliert zu Überstunden, zuzüglich etwaiger Zuschläge geregelt.

Grundsätzlich dürfen Überstunden vom Arbeitgeber auch pauschal abgegolten werden. Bitte beachten Sie, dass viele Klauseln in vorhandenen Arbeitsverträgen dazu unwirksam sind, so etwa:

„erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers sind mit dem Gehalt abgegolten“

Die verwendeten Klauseln müssen klar und verständlich sein. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die vereinbarte Überstundenvergütung maximal erbringen muss. (2)

In diesen Fällen können Sie von Ihrem Chef die Vergütung jeder einzelnen Überstunde in Geld verlangen. Dies gilt auch rückwirkend bis zum Ablauf der drei jährigen Verjährungsfrist         gem. § 195 BGB. Es könnte sein, dass in Ihrem Arbeitsvertrag eine sogenannte Ausschlussklausel vereinbart ist, welche den Anspruchszeitraum für rückwirkende Überstunden verkürzt. Eine Frist von weniger als 3 Monaten ist unzulässig. (3)

Ferner besteht die Möglichkeit, Überstunden auch mit Freizeit auszugleichen. Auch dafür erforderlich ist eine individuelle Vereinbarung (4) mit Ihrem Arbeitgeber oder das Bestehen eines Tarifvertrags. Fehlt eine solche Vereinbarung, so können die Überstunden als Alternative auch vergütet werden.

Beweispflicht des Arbeitnehmers

Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer in der Beweispflicht für Ihre Überstunden sind. Auf jeden Fall sollten Sie die Überstunden genau dokumentieren und sich diese regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber abzeichnen lassen. Sie setzen Ihn dadurch von Ihren Überstunden in Kenntnis. Sofern er keine Abhilfe schafft, so muss er die Überstunden auch bezahlen.

Der Arbeitnehmer muss die Überstunden der Höhe und dem Grunde nach darlegen (5). Der Arbeitnehmer hat demnach detailliert vorzutragen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat (6). Zudem muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die von ihm erbrachten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet und geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeitsleistung notwendig waren. (7) Die alleinigen Aufzeichnungen des Arbeitnehmers genügen nicht um der Nachweispflicht nachzukommen (8).

Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen brauchen per Gesetz keine Überstunden zu leisten, sofern Sie dies bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, § 124 SGB IX. Der Arbeitgeber hat dem Antrag zuzustimmen.

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Fazit

Überstunden sind nur unter gewissen Umständen zulässig. Nur wenn Sie berechtigterweise vom Arbeitgeber angeordnet wurden, müssen Sie auch vom Arbeitnehmer geleistet werden. Weigert er sich in einem solchen Fall, so droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Werden Überstunden unberechtigterweise angeordnet, so kann Sie der Arbeitnehmer auch ablehnen.

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(1) BAG, Urteil v. 03.06.2003, Az. 1 AZR 349/02   
(1a) Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil v. 16.01.2008, Az. 9 Sa 269/07                        (2) BAG, Urteil v. 01.09.2010 AZ. 5 AZR 517/09
(3) BAG, Urteil v. 28.09.2005, AZ. 5 AZR 52/05
(4) BAG, Urteil v. 23.01.2001, Az. 9 AZR 26/00
(5) BAG, Urteil v. 17.04.2002, Az. 5 AZR 644/00
(6) BAG, Urteil v. 03.11.2004, Az. 5 AZR 648/03
(7) BAG, Urteil v. 25.05.2005, Az. 5 AZR 319/04
(8) BAG, Urteil v. 23.09.2015, AZ. 5 AZR 767/13

Letzte Überarbeitung am 25.07.2017


Wichtige Vorschriften: § 3 ArbZG, § 18 ArbZG, § 195 BGB, § 124 SGB IX