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FAQ-Häufig gestellte Fragen zum Sozialrecht

Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Sozialrecht. Sofern Sie ausführlichere Informationen benötigen, so lohnt sich sicherlich ein Blick in unsere jeweiligen Fachartikel.

  1. Ich weiß nicht, welche Leistungen mir zustehen? Was soll ich tun?                                                                                                                                                                   Wenn Sie nicht wissen, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen könnten, so sollten Sie das Sozialamt Ihrer Gemeinde aufsuchen und dort konkret Ihren Beratungsanspruch geltend machen. Schildern Sie dort Ihre individuelle Situation. Sollte das Sozialamt der falsche Ansprechpartner sein, so wird Sie der beratende Mitarbeiter an die zuständige Stelle verweisen. Nehmen Sie entweder einen Zeugen mit oder lassen Sie das Beratungsgespräch zu nachweiszwecken protokollieren.

  2. Ich werde von einer Sozialleistungsbehörde zur nächsten geschickt und komme nicht weiter. Was soll ich tun?                                                                                                                                                                                                           Stellen Sie einen formlosen Sozialleistungsantrag bei der ersten Behörde wo Sie waren. Nutzen Sie dafür unseren Musterantrag. Damit sichern Sie sich zunächst einmal Ihre Ansprüche. Sofern die Behörde, welchen Ihren Antrag entgegen genommen hat nicht zuständig sein sollte, so muss Sie den Antrag unverzüglich (3 Tage) an die zuständige Stelle weiterleiten. Unterlässte Sie dies, so bleibt Sie zuständig. Ihnen kann aber erst einmal nichts mehr passieren.

  3. Ich habe einen Antrag bei einer Behörde gestellt, aber sie anwortet nicht. Was kann ich tun?                                                                                                                                                                                                                     Wenn der Behörde alle entscheidungsrelevanten Informationen vorliegen, so hat sie über den Antrag in einem angemessenen Rahmen zu entscheiden. Sie hat laut Gesetz dafür maximal sechs Monate Zeit. Für die Widerspruchsbearbeitung hat Sie drei Monate Zeit. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann der Antragssteller eine Untätigkeitsklage bei Gericht einreichen.

  4. Ich soll eine Sanktion, wegen eines nicht wahrgenommenen Termins, vom Jobcenter erhalten. Eine Einladung habe ich aber nicht erhalten. Was soll ich tun?                                                                                                                            Gehen Sie in jedem Fall gegen die Sanktion vor. Das Jobcenter muss beweisen, dass Sie die Einladung tatsächlich erhalten haben. Nur dann darf die Behörde sanktionieren. Einen solchen Nachweis kann Sie in aller Regel nicht erbringen. Ihre Erfolgsaussichten sind also sehr gut.


  5. Ich habe einen Bescheid erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich dagegen tun?                                                                                                                                                                                                                                    Wenn Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, so haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Frist hierfür beträgt im Inland 1 Monat, im Ausland 3 Monate, jeweils nach Bekanntgabe des Bescheides. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Widerspruches ebenso nicht einverstanden sind, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben.

  6. Leider habe ich die Widerspruchsfrist verpasst, Was kann ich tun?                                                                                                                           Wenn Sie die Widerspruchsfrist oder auch die Klagefrist verpasst hat, so können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Damit wird das Verfahren wieder aufgerollt.

  7. Meine Altersrente reicht nicht, was kann ich tun?                                                                                                                                                                                             Wenn Ihre Rente nicht ausreicht, so könnten Sie, je nachdem, welche Rente Sie genau erhalten, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Alle Leistungen erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Suchen Sie dies, mit Ihrem Rentenbescheid auf und lassen Sie sich dort beraten.