Wahrscheinlich wird es jedem von uns schon einmal passiert sein, dass die gewünschte Ware falsch ausgepriesen wurde. An der Kasse will die Kassiererin dann plötzlich mehr haben, als auf dem Preisschild steht. Warum dies so ist, kann vielerlei Gründe haben. Doch welcher Preis ist nun der Richtige? Muss der Verkäufer das Produkt nunmehr zum falschen Preis verkaufen? Welche Rechte habe ich als Kunde.
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Rechte des Kunden
Die Antwort hierauf ist ganz einfach – KEINE, denn die ausgewiesenen Preise oder Werbeversprechen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an der Kasse dar. Die Kassiererin entscheidet nunmehr, ob Sie das Angebot des Kunden annimmt oder nicht. Bei einer Ablehnung des Angebotes kommt kein Kaufvertrag zu Stande.
Sie können letztlich nur darauf hoffen, dass der Verkäufer die Ware aus Kulanz zum falschen Preis verkauft. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine direkte Sanktionsmöglichkeit durch den Kunden droht dem Unternehmer in einem solchen Fall also leider nicht.
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Sanktionen durch Wettbewerber
Nur wenn er bewusst einen Preist bewirbt, denn er von vornherein nicht einhalten will, kann er von seinen Konkurenten im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt oder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Derartige Gerichtsverfahren und Folgen können für den täuschenden Unternehmer sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Zwangsgelder oder sogar die Zwanginhaftierung.
Letzte Überarbeitung am 07.07.2017
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