Wer als Verbraucher beispielsweise etwas über das Internet bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es empfielt sich also nicht nur als Unternehmer, sondern vor allem auch als Verbraucher sich einmal mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Bestellungen von Zuhause aus) zu beschäftigen. Die entsprechenden Regelungen dafür finden sich in den §§ 312 c ff. BGB. Die Vorschriften halten für Sie einige verbraucherfreundlichen Regelungen bereit, um Sie vor unseriösen Geschäftspraktiken und vor übereilten Kaufentscheidungen zu schützen. Welche Möglichkeiten Sie haben und was Sie zu beachten haben, erfahren Sie nachfolgend.

Es muss ein Fernabsatzvertrag vorliegen

Fernabsatzverträge sind Verträge, zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande kommen, § 312 c BGB. Hierzu gehören Bestellungen mittels Briefen, Bestellungen aus Versandkatalogen, Telefonverkäufe, Internetgeschäfte sowie Bestellungen über Fernsehen und Radio.

Als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen, in den meisten Fällen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können. Das gilt gleichermaßen für Verträge über Waren oder Dienstleistungen.

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Widerrufsrecht

Grundsätzlich steht Ihnen als Verbraucher im Falle eins Fernabsatzgeschäftes ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, § 355 Abs. 2 BGB. Sie können sich während dieser Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen.

Hierzu der BGH in einer Entscheidung (1) vom 16.03.2016:

“Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise – unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers – etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009 – VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).”

Fristbeginn: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt am Tag, nach dem Sie die bestellte Ware vollständig erhalten haben. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt Sie am Tag nach dem Vertragsschluss.

Der Unternehmer muss Sie aber vor der Bestellung klar und verständlich über Ihr Widerrufsrecht informieren. Unterlässt er dies, beginnt die Widerrufsfrist erst an zu laufen, wenn Sie die Belehrung in Schriftform bekommen haben. Erhalten Sie gar keine Belehrung, so verlängert sich Ihr Widerrufsrecht auf ein Jahr und 14 Tage nach dem vollständigen Erhalt der Ware.

Bei einem Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig – also vor Ablauf der Widerrufsfrist, sobald der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat. Der Unternehmer muss sie jedoch vor Leistungsbeginn über diese Rechtsfolge belehren. Sie als Kunde müssen sowohl die Belehrung bestätigen als auch Ihr ausdrückliches Einverständnis zum vorzeitigen Leistungsbeginn.

Für die Wahrung der Widerrufsfrist kommt es nicht auf den rechtzeitigen Eingang der Erklärung beim Unternehmer an. Es genügt der rechtzeitige Versand der Erklärung innerhalb der Frist, § 355 Abs. 1 BGB. Dies sollten Sie im Zweifelsfall jedoch nachweisen können.

Form des Widerrufs

Der Widerruf ist grundsätzlich formfrei möglich. Aus Beweisgründen sollte dies jedoch stets schriftlich erfolgen. Sie sollten die Versand- und Eingangsbestätigung gut aufheben. Der Widerruf ist zweifelsfrei gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung des Warenpakets allein nicht genügt, um Ihren Widerrufswillen auszudrücken.

Widerrufsfolgen

Im Falle des Widerrufs ist der Vertrag rückabzuwickeln, § 355 Abs.3 BGB. Dies bedeutet, dass Sie als Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken müssen. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware auf dem Transportweg trägt der Unternehmer.

Im Gegenzug muss Ihnen der Verkäufer Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückgeben. Er kann solange mit der Geldrückgabe warten, bis er die Ware zurückerhalten hat. Haben Sie Versandkosten bezahlt, so sind diese auch vom Unternehmer zu erstatten. Zusatzkosten z.B. für Eillieferungen sind davon ausgenommen.
Gleichzeitig müssen Sie als Kunde die Kosten für die Warenrücksendung übernehmen.

Sie müssen die Kosten für den Rücktransport nur dann nicht übernehmen, wenn sich der Verkäufer einzelvertraglich oder mittels AGB zur Übernahme der Transportkosten verpflichtet hat bzw. wenn Sie vor Vertragsschluss nicht korrekt vom Unternehmer darüber informiert wurden, dass sie die Rücktransportkosten im Widerrufsfall zu tragen haben, § 312 e BGB.
Haben Sie die Ware beschädigt, so haben Sie dem Unternehmer Wertersatz zu leisten, sofern er Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.

Im Fallen eines Dienstleistungsvertrages müssen Sie dem Unternehmer bis zum Widerruf für seine erbrachte Arbeit einen Wertersatz leisten. Dies gilt jedoch auch hier nur, wenn er Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert hat und Sie mit dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich einverstanden waren.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht
(§ 312g Abs.2 BGB)

Ein Widerrufsrecht besteht nicht:

  • wenn die Ware auf die individuellen Bedürfnissen eines Verbrauchers zugeschnitten ist, die Ware also nicht ohne weiteres weiterverkauft werden kann.
  • beim Kauf von frischen Lebensmitteln oder anderweitigen schnell verderblichen Waren,
  • bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, ausgenommen Aboverträge.

Darüber hinaus kann das Widerrufsrecht bei versiegelten Waren entfallen, sobald das Siegel entfernt wurde, z.B. versiegelte DVDs.

Informationspflichten

Der Unternehmer ist vor Abgabe Ihrer Bestellung dazu verpflichtet, Ihnen als Verbraucher folgende Informationen in eindeutiger und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen:

  1. wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen,
  2. Angaben zur Identität des Unternehmer mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer, Fax- oder E-Mail-Adresse, sowie gegebenenfalls Angaben zur Identität und Anschrift seines Auftraggebers
  3. den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben zzgl. der Fracht-, Liefer- oder Versandkosten sofern diese im Voraus berechnet werden können. Ansonsten muss wenigstens ein Hinweis erfolgen, dass dies weiteren Kosten anfallen können.
  4. Bei unbefristeten Verträgen oder Aboverträgen den Gesamtpreis sowie gegebenenfalls bei Festbeträgen zusätzlich die monatlichen Gesamtkosten,
  5. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  6. das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren
  7. gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
  8. gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge
  9. gegebenenfalls die Mindestvertragslaufzeit die der Verbraucher eingeht
  10. gegebenenfalls die Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution oder die Leistung anderer finanzieller Sicherheiten verlangen kann, sowie deren Bedingungen,
  11. gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte z.b. bei Downloads
  12. gegebenenfalls Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software,
  13. gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.

Der Unternehmer hat Ihnen spätestens mit dem Erhalt der bestellten Ware, die Vertragsinformationen einschließlich der zuvor genannten Informationspflichten in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

Der Unternehmer muss Angaben darüber machen, innerhalb welcher Frist die Ware lieferbar ist. Er darf hierbei keine unverbindlichen Angaben machen. Die Nennung von Höchtfristen ist jedoch zulässig z.B. „Die Lieferung erfolgt innerhalb von 10-28 Tagen“.

Geht die Ware auf dem Versandweg vom Unternehmer zum Verbraucher verloren, so haben Sie als Verbraucher keinen Anspruch darauf die Ware erneut zu erhalten (2). Sie müssen die Ware dann natürlich auch nicht bezahlen.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Das zuvor beschrieben Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gibt Verbrauchern die Möglichkeit die bestellten Produkte ausführlich zu testen. Es schützt Sie gleichzeitig vor überhasteten Fehlkäufen und unseriösen Geschäftspraktiken einiger Unternehmen.

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(1) BGH, Urteil v. 16.3.2016 AZ VIII ZR 146/15                                                               (2) BGH, Urteil v. 16.07.2003 AZ VIII ZR 302/02

Letzte Überarbeitung am 08.06.2017


Wichtige Vorschriften:§§ 312 c ff. BGB, § 355 BGB