Erläuterungen Stand: 02.01.2017
Hinweise zur Erstellung Ihres Briefes
1. Kopieren Sie den Text aus unserem Musterschreiben in Ihr Schreibprogramm z.B. WORD
2. Tauschen Sie die Daten vom Absender und Empfänger Ihres Schreibens aus. Ergänzen Sie Angaben wie Vertragsnummer und löschen Sie die kursiven Ausfüllhinweise mit den Klammern.
3. Versenden Sie Ihren Brief an den Empfänger. (Empfohlen wird die Versendung mittels Einschreiben mit Rückschein oder mittels Fax und anschließendem einfachem Brief. Achten Sie auf eine qualifiziertes Faxprotokoll. (Der Inhalt der ersten Faxseite wird in verkleinerter Form auf dem Faxprotokoll widergegeben.)
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Musterkrankenkasse
Musterstraße 1
54321 Musterstadt Musterstadt, den 13.10.2016
Betreff: Rückforderung Kontoführungsgebühren
Pfändungsschutzkontonummer: (bitte eintragen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe seit dem …… (Datum der Umwandlung) das o. g. Pfändungsschutzkonto bei Ihnen.
Seit der Umwandlung in ein P-Konto berechnen Sie mir monatliche Kontoführungsgebühren in Höhe von …… Euro.
Vor der Umwandlung in ein P-Konto habe ich allerdings nur monatliche Kontoführungsgebühren in Höhe von … Euro gezahlt.
Dies geht zweifelsfrei aus den mir vorliegenden Kontoauszügen sowie aus den Kontoführungsverträgen hervor.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Berechnung höherer Kontoführungsgebühren für die Führung eines Pfändungsschutzkontos ist nicht zulässig. Auch der Bundesgerichtshof hat sich dazu bereits hinlänglich geäußert (vgl. Urteile vom 13.11.2012, AZ XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11 und vom 16.07.2013, AZ XI ZR 260/12)
Die Rechtslage ist damit auch mehr als ausreichend geklärt. Ich fordere Sie daher auf, die Kontoführungsgebühren für die Zukunft auf mein vorheriges Gebührennieveau anzupassen und die seit der Umstellung auf ein P-Konto zu Unrecht zu viel gezahlten Gebührenbestandteile in Höhe von insgesamt … Euro innerhalb von drei Wochen nach Zugang meines Schreibens auf dem folgenden Konto ……………….(Kontoverbindung eintragen) gutzuschreiben.
(Achtung: wenn die Möglichkeit besteht, dass Sich durch die Erstattung mehr als ihr geschützter Freibetrag auf Ihrem P-Konto befindet, laufen Sie Gefahr einer Pfändung. Ihre Bank ist dann gezwungen Ihr erstrittenes Geld unter Umständen an die Gläubiger abzuführen. Sie haben dann nichts oder nur sehr wenig gewonnen. Sie sollten dann überlegen ob Sie die Erstattung auf ein anderes Konto – einer anderen vertrauten Person – überweisen lassen sollten)
Anderenfalls sehe ich mich gezwungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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