Immer wieder hört man von Versicherungsexperten und auch Verbraucherschützern, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung absolut unerlässlich sei. Doch ist dies wirklich so oder geht es auch ohne? Immerhin kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals viel Geld. Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich, welche Vor- und Nachteile hat sie und worauf müssen Sie sonst noch achten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen!

Wozu dient die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Teil der privaten Absicherung und ist für den Fall gedacht, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.

Sie dienst also der Absicherung des Erwerbseinkommens auf Basis des Nettoeinkommens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Betroffene seinen Lebensstandard auch nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit aufrecht erhalten kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und/ oder auch nur die private Berufsunfähigkeitsrente sollen hierbei das Nettoeinkommen ersetzen.

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Gründe für Berufsunfähigkeit

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit können hierbei unterschiedlicher kaum sein. Psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder aber auch Unfälle sowie Krebs- und anderweitige schwerwiegende Erkrankungen können Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein. Welcher der Gründe letztlich zur Berufsunfähigkeit führt ist unerheblich.

In Jedem Fall hängt die Häufigkeit für eine Berufsunfähigkeit im Wesentlichen (nicht ausschließlich) vom ausgeübten Beruf ab. So werden körperlich arbeitende Personen häufiger berufsunfähig als im Büro arbeitende Personen.

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (mindestens 6 Monate) nicht mehr ausüben kann, § 172 Abs.2 VVG.

Sie zahlt also auch, wenn Sie in einem anderen Beruf – als den zuletzt ausgeübten – weiter arbeiten können.

In aller Regel zahlt die Versicherung dann, wenn der Versicherte nur noch zu 50 % berufsfähig ist. Dieser Fall liegt vor, wenn der Betroffene nur noch eine geringe Stundenanzahl arbeiten kann oder eben wesentliche Tätigkeiten in seinem Beruf nicht mehr ausüben kann.

Der Preis

Fakt ist, eine Berufsunfähigkeitversicherung ist recht preisintensiv. Hierbei gilt der Grundsatz je höher das Risiko, dass der Versicherte diese später mal in Anspruch nehmen muss, desto höher sind die Kosten dafür. Dies geht sogar soweit, dass die Versicherungen für bestimmte Berufe gar keine Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Ein weiterer Nachteil ist, dass die hohen Risiken für manche Berufsgruppen dazu führen, dass diejenigen die eine solche Versicherung am dringensten brauchen sie garnicht erst bekommen. Aber auch riskannte Hobbys können zu Prämienzuschlägen und damit zur Verteuerung der Police führen.

Die einzige Möglichkeit für sich die beste Versicherung zu finden, ist sich wirklich mit der Materie auseinanderzusetzen und die Angebote vergleichen. Nicht jede Versicherung bewertet jedes Risiko gleich.

Alternative: Eigenes finanzielles Polster

Dem Gegenüber steht die Unklarheit, ob man diese Versicherung später auch einmal in Anspruch nehmen muss. Sich ein eigenens finanzielles Polster für den Fall der Berufsunfähigkeit zu schaffen, könnte hierbei eine gute Alternative für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Sie glauben nicht? Denken Sie einmal über folgenden Punkte nach.

  1. Sie wissen nicht, ob Sie die Berufunfähigkeitsversicherung jemals brauchen. In Anbetracht dessen ist sie sehr teuer.
  2. Viele Menschen sind nicht auf Dauer berufsunfähig, sondern können nach einiger Zeit wieder arbeiten
  3. In vielen Fällen (nicht in allen) dürften Sie im Falle der Berufsunfähigkeit auch einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.
  4. Zunächst einmal haben Sie als Arbeitnehmer im Krankkeitsfall für die Dauer von längstens 78 Wochen einen Anspruch auf Krankengeld.
  5. Mit einem einem eigenen finanziellen Polster sind Sie flexibel und gut aufgestellt. Sie können es für die eigene Rente verwenden. (die kommt im Normalfall bestimmt). Darüber hinaus kommen Sie relativ gut an ihr angespartes Kapital heran. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies nicht so.
  6. Sie denken, Sie haben kein Geld über um sich selber ein finanzielles Polster zu schaffen? Nun, Ihr Kapital für die BU muss ja auch irgendwo herkommen, oder?

Beispiel: Sie sparen sich 50.000 Euro an. Aus diesem Betrag könnten Sie sich 25 Monate lang jeweils 2000 Euro auszahlen lassen. Zusammen mit dem Krankengeldanspruch von 78 Wochen haben Sie einen sehr gute finanzielle Absicherung von rund 43 Monaten. 

Wir wollen Ihnen aber auch nicht die Nachteile dieser Variante verschweigen. Zum Einen wissen Sie nicht genau wieviel Zeit Sie zum sparen haben, denn die BU kann Sie jederzeit treffen, zum Anderen brauchen Sie aber auch eine entsprechende Selbstdisziplin zum Sparen.

Darüber hinaus bräuchten Sie bei einer sehr langen Berufsunfähigkeit auch ein entsprechend hohes Vermögen um diese Zeit zu überbrücken.

Darauf sollten Sie vor Vertragsschluss achten!!!

Die nachfolgenden Punkte sollten Sie vor Vertragsschluss unbedingt berücksichtigen.

Keine Kombiprodukte

Berufsunfähigkeitsprodukte können entweder als separates Produkt oder aber auch als Kombiprodunkt zu einer Riskolebensversicherung oder einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

In aller Regel sollten Sie auf solche Kombiprodukte verzichten. Sie machen den Vertrag unnötig teuer und machen Sie als Versicherten unflexibel in Ihrem Produktportfolio.

Im Allgemeinen gilt nunmal auch hier die Regel, dass man Sparprodukte von reinen Risikoprodukten trennen sollte. Wir empfehlen deshalb, die Berufsunfähigkeitsversicherung stets als eigenständige Versicherung abzuschließen.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Wenn Sie sich für eine BU-Versicherung entscheiden, dann sollten Sie es auch richtig machen. Achten Sie dann unbedingt darauf, dass Sie im Leistungsfall eine vernünftige BU-Rente bekommen. Immerhin wollen Sie damit Ihren Lebensstandard erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, dann können Sie auch gut und gerne auf diese Versicherung verzichten.

Als Faustformel sollten Sie 75 % des Nettohaushaltseinkommens absichern. Sie können aber auch eine Jahresaufstellung Ihrer Ausgaben machen. Anhand dessen können Sie Ihren unabdingbaren Bedarf errechnen. Hierbei sollten Sie jedoch einen Puffer von mind. 20 % einplanen um alle Eventualitäten abzudecken.

Beziehen Sie in Ihre Berechnung aber auch Ihre anderweitigen Einnahmen, wie etwa eine private Rente oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mit ein, denn Sie vermindern Ihren BU-Rentenbedarf. Rechnen Sie die weiteren Einnahmen aber nur dann in voller Höhe an, wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht wegbrechen können. Besteht die Möglichkeit, dass die zusätzlichen Einnahmen wegbrechen könnten, so sollten Sie darauf achten, dass die BU-Rente in jedem Fall die Ausgaben + 20 % abdeckt.

Beispiel: Ein alleinstehender Arbeitnehmer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Laut der Fausformel beträgt das abzusichernde Nettoeinkommen 75 %, also 1.500 Euro. Weitere Einnahmen hat der Arbeitsnehmer nicht. Insofern sollte seine BU-Rente 1.500 Euro nicht unterschreiten.

Fallabwandlung: Wie zuvor, jedoch verfügt der Arbeiutnehmer über weitere monatliche Mieteinnahmen in Höhe von 500 Euro, so verringert sich sein monatlicher BU-Rentenbedarf auf 1.000 Euro. Da aber die unabdingbaren Ausgaben des Versicherten bereits 1000 Euro betragen, sollte die BU-Rente auch den Puffer von 20 % abdecken. Die BU-Rente sollte deshalb in unserem Beispiel 1.200 Euro nicht unterschreiten.

Merke: Im Allgemeinen gilt, dass eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro nicht unterschrittten werden sollte. Sollten Sie trotz einer BU-Rente im Leistungsfall in die Grundsicherung fallen, dann können Sie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung sparen, denn Sie helfen damit dann lediglich dem Sozialamt, aber nicht Ihnen.

Das Alter des Versicherten

Wenn Sie sich für den Abschluss einer BU entscheiden, dann sollten sie dies möglichst früh tun. Mit dem Alter des Versicherten wird die Versicherung in aller Regel auch teurer, denn mit zunehmendem Alter verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Versicherten und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung zahlen muss.

Das Versicherungsunternehmen

Achten Sie darauf, dass Sie ein finanzstarkes Versicherungsunternehmen auswählen. Schließlich wollen sie Ihre Rente auch in ferner Zukunft noch erhalten, oder? Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Versicherungsunternehmen über ein entsprechendes Rating (mindestens „A-“ oder „A3“ ) der großen Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch verfügt.

Brutto- und Nettoprämie

Achten Sie darauf, dass die Spanne zwischen Brutto-und Nettoprämie möglichst gering ist. Beide Preise finden Sie bei jedem Tarif. Hierbei ist die Nettoprämie (Zahlbeitrag) die Prämie die Sie zu Beginn der BU-Versicherung zahlen müssen. Sofern der Versicherer sich verkalkuliert hat oder auch die Risiken falsch eingeschätzt hat, so kann er den Beitrag bis zur Höhe der Bruttoprämie anheben.

Unter Umständen locken Versicherungen mit niedrigen Nettoprämien (Zahlbeiträgen) bei hohen Bruttoprämien. Bei Bedarf können Sie dann die Prämien bis zur Bruttoprämie erhöhen. In diesem Fall kommt dann das böse erwachen.

Rechtsschutzversicherung abschließen

Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsunternehmen die Anträge Ihrer Versicherten auf eine BU-Rente ablehnen, etwa weil diese die Gesundheitsfragen unwahr beantwortet haben oder weil ihrer Auffassung nach noch keine 50 prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Solchen Streitigkeiten können Sie mittels einer Rechtsschutzversicherung vorbeugen.

Achten Sie darauf, dass Sie die Rechtsschutzversicherung mindestens 3 Monate vor dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Nur dadurch umfasst Sie auch die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen als die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Im Ergebnis ist es leider so, dass Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Kosten für die Rechtsschutzversicherung in die eigene BU-Versicherung mit einbeziehen müssen.

Auf diese Vertragsdetails sollten Sie achten!!!

Gesundheitsfragen

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie die Gesundheitsfragen Ihrer Versicherung beantworten. Dies sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß tun. Machen Sie keinesfalls falsche Angaben und versuchen Sie keine Vorerkrankungen zu vergessen. Beantworten Sie aber nur die Fragen, nach denen Sie gefragt werden. Bei Bedarf sollten sie die Antworten ausformulieren.

Dieser Punkt ist von äußerster Wichtigkeit und führt in der Praxis zu häufigen Streitigkeiten zwischen den Parteien. Denken Sie immer daran, Ihr Geld wird gerne genommen, wenn Sie dann aber davon etwas zurückbekommen wollen, wird es oftmals schwierig.

Fragen Sie zur Sicherheit Ihre behandelnden Ärzte um Rat und fordern Sie entsprechende Unterlagen an.

Die Gesundheitsfragen sollten sich längtens auf einen Fünfjahreszeitraum bei ambulanten Behandlungen und 10 Jahre bei stationären Behandlungen erstrecken.

Sollten Sie etwa Vorerkrankungen verschweigen, wird die Versicherung unter Umständen sogar von der Leistung frei. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht, die eingezahlten Beiträge sind aber auch weg. Damit verlieren Sie gleich doppelt.

Machen Sie sich unbedingt eine Kopie vom ausgefüllten Gesundheitsfragebogen.

Dynamik

Durch die Dynamik erhöht sich der Beitrag zu BU jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. In ähnlicher, jedoch nicht identischer Weise, erhöht sich dann auch die BU-Rente. Die Dynamik wird auch als Inflationsausgleich bezeichnet.  Damit der Monatsbeitrag nicht zu teuer wird können Sie der jährlichen Dynamik zwei Jahre hintereinander widersprechen. Im dritten Jahr müssen Sie die Dynamik jedoch annehmen, da Sie sonst dauerhaft wegfällt. Anschließend können Sie der Dynamik erneut zwei Jahre lang widersprechen um Sie im dritten Jahr wieder anzunehmen, usw..

Nachversicherungsgarantie

Mithilfe der Nachversicherungsgarantie bleiben Sie in der Höhe der BU-Rente einigermaßen flexibel. Sie haben dadurch die Möglichkeit die versicherte BU-Rente, etwa bei einer Gehaltserhöhung, einer Heirat oder auch der Geburt eines Kindes hochzusetzen. Das praktische daran ist, dass eine neuerliche Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie aber, dass der angehobene Teil immer entsprechend dem Alter bewertet wird, welches Sie zum Erhöhungszeitpunkt haben. In aller Regel lassen die Versicherungen die Erhöhung nur bis zu einem bestimmten Alter und bis zu einem bestimmten Betrag zu.

Abstrakte Verweisung

Vereinbaren Sie auf keinen Fall die abstrakte Verweisung. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern, sofern der Versicherte theoretisch noch in der Lage ist in einem anderen gleichwertigen Beruf zu arbeiten. Unerheblich ist hierbei, ob der Betroffene tatsächlich eine Anstellung findet.

Versicherungs- und Leistungszeit

Die Versicherungszeit ist die Zeit, in der die Berufsunfähigkeit eintreten muss, damit die Versicherung auch zur Zahlungverpflichtet ist. Tritt die Berufsunfähigkeit erst nach der Versicherungszeit ein, so muss die Versicherung auch kein Geld mehr zahlen.

Der Zeitraum, bis zu dem die Versicherung die Rente auszahlen muss wird hingegen als Lesitungszeit bezeichnet. Diese sollte bis zum 67 Lebensjahr vereinbart werden, damit keine Versorgungslücken zwischen dem Ende der BU-Rente und dem Beginn der Regelaltersrente auftreten. Da dies sehr preisintensiv ist, kann alternativ auch eine kürzere Leistungszeit vereinbart werden, etwa bis zum 65 Lebensjahr. In diesem Fall müssen Sie aber den Zeitraum zwischen dem Ende der Leistungszeit und dem Beginn der Regelaltersrente überbrücken.

Wartezeit

Manche Versicherungsunternehmen zahlen erst nach Ablauf einer bestimmten Frist eine BU-Rente. Diese kann sechs Monate und mehr betragen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss. Dies führt dazu, dass Sie keine Leistungen bekommen, wenn Sie innerhalb dieser Wartezeit berufsunfähig erkranken. Achten Sie also darauf, dass eine solche Wartezeit nicht besteht, besonders wenn Sie keine Ersparnisse haben.

Rückwirkende Leistung

Achten Sie auch darauf, dass die Versicherung auch bei einer verspäteten Berufsunfähigkeitsmeldung zahlt. Die Versicherung sollte bis zu drei Jahre rückwirkend zahlen, da eine Berufsunfähigkeit oftmals erst längere Zeit nach dem Ereignis festgestellt wird.

Befristete Anerkenntnisse

Bei einer befristeten BU-Verrentung müssen Sie in den meisten Fällen nach Ablauf der Frist eine erneute Berufsunfähigkeit nachweisen. Sie sollten darauf achten, dass Sie sich für einen Versicherer entscheiden, der generell über befristete Anerkenntnisse der Berufsunfähigkeit verzichtet. So vermeiden Sie ein Stück weit, ein böses Erwachen.

Anzeigepflicht nach Vertragsschluss

Einige Versicherungen verlangen von Ihren Kunden, dass Sie die Versicherung über einen Berufswechsel oder eine erhöhtes Risiko, etwa ein neues risikoreiches Hobby unterrrichten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Klausel im Vertrag haben, die Sie dazu verpflichtet.

Pauschalregelung zur Rentenzahlung

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Pauschalregelung zur Rentenzahlung vereinbaren. Hierbei bekommen Sie die volle Rente bereits, wenn Sie nur noch zu 50 % berufsfähig sind. Bei der Staffelregelung erhalten Sie die volle Rente erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 %. Bei 50 % erhalten Sie die halbe BU-Rente, bei 25 % aber auch schon ein Viertel der BU-Rente. Die Pauschalregelung hat sich als die bessere Variante erwiesen.

Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Überlegen Sie sehr gut, ob Sie den Versicherungsvertrag wirklich kündigen wollen. Wenn Sie lediglich die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln wollen, so sollten Sie den Vertrag erst dann kündigen, wenn Sie den neuen besseren Vertrag schon unterschrieben haben. Denken Sie daran, dass sie die neue Versicherung nicht nehmen muss. Kündigen Sie schon vorher, so stehen Sie bei einer Ablehung ohne BU-Schutz da.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie im Streitfall nachweisen können, dass der Empfänger Ihre Kündigung auch erhalten hat. Eine Kündigung stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Die Zustellung erfolgt, wenn Sie in den Empfangsbereich/ Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies erfolgt regelmäßig, wenn Ihre Kündigung in den Postkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Kündigen Sie am Besten mit Einschreiben mit Rückschein.

Alles Wesentliche zur Kündigung erfahren Sie hier: Kündigung – Darauf müssen Sie achten!!

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen, § 11 Abs.3 VVG. Die exakte Kündigungsfreist entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. Bitte denken Sie daran, dass die Kündigung bis zum Beginn der Kündigungsfrist beim Versicherer sein muss.

Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Dies ist, in aller Regel, das Datum an dem der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. In den meisten Fällen ist eine Kündigung zum nächstmöglichen Zahlungstermin möglich, sofern die Beiträge nur monatlich, viertel-oder halbjährlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise, scheidet diese Kündigungsmöglichkeit grundsätzlich aus.

Sie können die Beiträge nicht mehr bezahlen?

Wenn Sie die Beiträge für Ihre BU-Versicherung nicht mehr aufbringen können, so besteht neben der Kündigung des Versicherungsertrages noch die Möglichkeit die Beiträge zinsfrei zu stunden oder die Versicherung beitragsfrei zu stellen.

Stundung der Beitäge

Eine zinslose Stundung der Beiträge ist oftmals für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten möglich. In diesem Fall läuft die Versicherung normal weiter. Die gestundeten Versicherungensbeiträge sind jedoch von Ihnen nachzuzahlen. Sofern die Berufsunfähigkeit während dieser Stundungsphase auftritt, so erhalten Sie eine reduzierte BU-Rente. Zahlen Sie die Beiträge in voller Höhe nach, so erhalten Sie auch die vereinbarten Leistungen.

Beitragsfreiheit

Bei der Beitragsfreiheit ist hingegen etwas mehr Vorsicht geboten. Auch hier müssen Sie zunächst keine Beiträge mehr zahlen. Nehmen Sie die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, so bestehen in den meisten Fällen zwei Möglichkeiten, entweder wird das Rentenniveau dauerhaft nach unten korrigiert oder sie zahlen zukünftig einen höheren Beitrag um die fehlenden Beiträge wieder auszugleichen.

Jetzt kommt das Aber dieser Variante: Viele Versicherer fordern vor der Vertragsaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand während dieser Pahese verschlechtert hat, so müssen Sie unter Umständen zukünftig höhere Beitrage zahlen oder Sie erhalten nicht mehr den vollen Versicherungsschutz. So etwas sollte unbedingt vermieden werden.

Setzen Sie sich also vor der Durchführung dieser Variante mit dem Versicherer auseinander und klären Sie bei einer Beitragsfreistellung, was mit dem Vertrag passiert und unter welchen Bedingungen der Vertrag wieder aufgenommen werden kann. Schauen Sie sich unbedingt die Versicherungsbedingungen an.

In Anbetracht dessen ist die zinsfreie Stundung der Beiträge vorzuziehen.

Teilkündigung – So können Sie Ihre Beiträge noch senken

Um Beiträge zu sparen ist es möglich, einzelbe Vertragsbestandteile wie etwa die Beitragsdynamik zu kündigen. Wurde die BU-Versicherung als Zusatz zu einer Renten-oder Kapitallebensversicherung vereinbart, so sollten Sie mit dem Versichrer darüber sprechen, ob die Hauptversicherung (Renten-oder Kapitallebensversicherung) beitragsfrei gestellt werden kann. So bleibt zumindest Ihr BU-Schutz erhalten.

Zudem ist es möglich, die Höhe der BU-Rente zu senken. Auch dadurch lassen sich die monatlichen Beiträge senken. Sprechen Sie hierüber aber mit dem Versicherer, da der Vertrag entsprechend angepasst werden muss.

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Widerruf

Sie haben die Berufsunfähigkeitversicherung erst vor kurzem abgeschlossen und sich dann umentschieden? Kein Problem, Sie haben nach Erhalt des Versicherungsscheins 30 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Die Gründe hierfür sind unerheblich und müssen dem Versicherer nicht mitgeteilt werden. Achten Sie auch hier auf die entsprechede Nachweisbarkeit.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, muss letztlich jeder für sich selber entscheiden. Es lassen sich mit Sicherheit Pro und Contra Argumente dafür finden. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dann machen Sie es richtig und sparen Sie nicht am falschen Ende. Vergleichen Sie auf jeden Fall intensiv die jeweiligen Produkte. Lassen Sie sich gegebenenfalls fachmännisch beraten. Sie trefffen schließlich eine sehr weitreichende Entscheidung.

Letzte Überarbeitung am 02.11.2017


Verwendete Vorschriften: § 11 VVG