Bestimmte Termine sollte man einfach nicht vergessen. Dazu gehört auch die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich auch TÜV genannt. Im schlimmsten Fall droht neben einem Bußgeld sogar ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wie lange Sie überziehen können, ohne eine Strafe zu erhalten, wie hoch diese ist, wenn Sie auch diesen Zeitpunkt verpassen und welche sonstigen Konsequenzen bei einer verpassten Hauptuntersuchung drohen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wer kann die Hauptuntersuchung durchführen

Um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen, müssen Sie nicht unbedingt zum TÜV. Dieser ist nur einer von vielen Anbietern, die dazu berechtigt sind. Sie können Ihr Fahrzeug auch bei einer anderen Prüforganisation zur HU vorstellen, wie etwa die DEKRA oder die GTÜ. Für wen auch immer Sie sich entscheiden, preislich differieren die Anbieter nur geringfügig. Viel sparen können Sie daher nicht. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung (HU) + eine Abgasuntersuchung (AU) betragen für einen PKW, je nach Anbieter und Bundesland, zwischen 95,00 Euro und 105,00 Euro.

Wir empfehlen vor jeder Hauptuntersuchung einen eigenen Checkup. Dieser kostet erst einmal nichts und ist schnell gemacht. Achten Sie beispielsweise auf das Ablaufdatum des Verbandskastens, prüfen Sie die Funktion von Lampen und Blinkern, haben die Reifen noch genug Profil oder befinden sich Steinschläge auf der Scheibe.

Diese Prüfstellen gibt es!

PrüfstellenBundesländer
TÜV Nord
Berlin | Brandenburg | Baden Württemberg | Hessen | Rheinland- Pfalz | Saarland | Hamburg | Bremen | Niedersachsen | Schleswig-Holstein | Sachsen-Anhalt | Nordrhein-Westfalen | Mecklenburg-Vorpommern
TÜV Süd
Bayer | Sachsen | Baden Württemberg
TÜV HanseHamburg
TÜV ThüringenBerlin | Thüringen
DEKRAAlle Bundesländer
GTÜAlle Bundesländer
KÜSAlle Bundesländer

Wie erfahre ich, wann ich zum TÜV muss?

Um zu erfahren, wann der TÜV Termin fällig ist, müssen Sie einfach nur auf die TÜV Plakette auf dem Hecknummernschild Ihres Fahrzeuges schauen. Der Monat, in dem die Hauptuntersuchung fällig ist, sehen Sie immer auf 12 Uhr. Das Jahr der notwendigen TÜV Untersuchung steht immer in der Mitte der Plakette.

Darüber hinaus können Sie aber auch einen Blick in den Fahrzeugschein oder in den letzten Prüfbericht zur HU werfen um herauszufinden, wann die nächste TÜV Untersuchung ansteht.

Welche TÜV Fristen gibt es?

  1. Neue PKW müssen erstmals nach 36 Monaten nach der Erstzulassung zum TÜV
  2. Neue Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen ebenfalls nach 36 Monaten erstmals zum TÜV
  3. Gebrauchte PKW, Motorräder und auch Wohnmobile müssen regelmäßig nach 2 Jahren zum TÜV
  4. Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen müssen regelmäßig nach 12 Monaten zum TÜV, sofern Sie älter als 6 Jahre sind
  5. Taxis, Mietwagen, LKW und auch Omnibusse müssen regelmäßig nach 12 Monaten zum TÜV, sofern Sie gewerblich genutzt werden

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Rückdatierung bei abgelaufenem TÜV?

Eine Rückdatierung bei abgelaufenem TÜV ist nicht möglich. Die nächste Hauptuntersuchung wird IMMER nach 24 Monaten fällig, auch bei einer Überziehung. Gerechnet wird immer ab dem Monat in dem die TÜV Untersuchung erfolgt ist.

Beispiel: Die TÜV Untersuchung eines gebrauchten PKW erfolgt am 01.02.2018. Der 24 Monatszeitraum geht in dem Fall bis zum Februar 2020, genauer gesagt bis zum 28.02.2020. Ab dem 01.03.2020 befänden Sie sich in Verzug.

Welche Strafen drohen mir, wenn ich den TÜV verpasse?

Nicht jede verpasste Hauptuntersuchung führt sofort zu einer Strafe. Am Ende kann es jedoch ziemlich teuer werden, wenn Sie zu lange mit der TÜV Untersuchung warten. Welche Strafen es gibt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

ÜberziehungfristenStrafen und Sanktionen
1. Tag bis 2 MonateSie erhalten lediglich einen Hinweis der Polizei auf die ausstehende TÜV Untersuchung
Mehr als 2 Monate bis maximal 4 MonateSie erhalten ein Verwarngeld über 15 Euro und müssen eine vertiefte HU durchführen lassen.
Mehr als 4 Monate bis maximal 8 MonateSie erhalten ein Bußgeld von 25 Euro und müssen eine vertiefte HU durchführen lassen.
Mehr als 8 MonateSie erhalten ein Bußgeld von 60 Euro, einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und müssen eine vertiefte HU durchführen lassen.

Vertiefte HU

Bei einer vertieften HU wird das Fahrzeug einer tiefergreifenden Funktionsprüfung unterzogen als normal üblich. Sie kostet etwa 20 % mehr als eine normale TÜV Prüfung. Infolge einer solchen Prüfung werden häufig auch Fehler entdeckt, die sonst nicht weiter auffallen. Die dadurch entstehenden Reparaturaufwendungen erhöhen die Kosten abermals. Hinzu kommt der zusätzliche Aufwand für eine Nachuntersuchung. Für Die Nachuntersuchung haben Sie üblicherweise einen Monat Zeit. Die Kosten dafür sind im Preis der Hauptuntersuchung enthalten.

Verpassen Sie hingegen die Nachuntersuchung, so müssen Sie Ihr Fahrzeug einer erneuten Hauptuntersuchung unterziehen. Hierfür fallen erneut die üblichen Kosten an.

Abgelaufener TÜV und Versicherungsschutz

Sofern Sie einen Unfall verursachen und Ihr TÜV zum Zeitpunkt des Unfalls erloschen ist, müssen Sie mit einem Regress der Versicherung rechnen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz zwar bestehen bleibt und die Versicherung den Schaden des Dritten regulieren wird, die Kosten dafür aber unter gewissen Umständen zum Teil oder sogar in voller Höhe von Ihnen zurückverlangen wird.

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Ein solcher Regress ist aber nur dann möglich, wenn der Unfall infolge eines technischen Mangels entstand und der Versicherer nachweisen kann, dass sich der Versicherte grob fahrlässig verhalten hat. Dies ist nicht immer einfach, im schlimmsten Fall tragen aber Sie als Unfallverursacher die vollständigen Kosten des Schadens. Darauf sollten Sie es im eigenen Interesse nicht ankommen lassen. Denken Sie immer daran, durch die TÜV Untersuchung sollen Gefahren im Straßenverkehr durch defekte Fahrzeuge minimiert werden.

Abgelaufener TÜV im Ausland

Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug im Ausland bewegen, obwohl Ihr TÜV bereits abgelaufen ist, so ist dies aus rein rechtlicher Sicht unerheblich, denn hierbei handelt es sich ausschließlich um gesetzliche Vorschriften im Geltungsberich der Bunderepublik Deutschland.

Dennoch kommt es in gewissen Ländern vor, dass diese Tatsache in rechtswidriger Weise von der ansässigen Polizei ignoriert wird und die Betroffenen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Um sich solchen Ärger zu ersparen, sollten Sie im eigenen Interesse darauf achten, dass Ihr Fahrzeug zumindest solange über eine gültige TÜV Plakette verfügt, bis Sie zurück in Deutschland sind.

Abgelaufener TÜV und Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen ist es entscheidend, dass Sie während des zugelassenen Zeitraumes über eine gültige Haupuntersuchung verfügen. Während der Stillliegezeit benötigen Sie keine TÜV Genehmigung.

Beispiel: Ihr Wohnmobil verfügt über Saisonkennzeichen von April- Oktober. Das Fahrzeug verfügt über eine gültige TÜV Bescheinigung bis einschließlich Oktober. In diesem Fall könnten Sie bis April für eine erneute Vorstellung beim TÜV Prüfer warten. Sie haben während dieser Zeit keine Sanktionen zu befürchten. Erst danach fangen die oben genannten Fristen an zu laufen.

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Fazit

Man kann ja mal den TÜV Termin verpassen, aber mehrere Monate sollten es nicht werden. Denken Sie immer auch an die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder, ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.

 


Letzte Überarbeitung am 05.01.2018