Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte in Deutschland einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dadurch hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich nicht nur beruflich, sondern auch persönlich und sogar politisch weiterzubilden. Auch die Qualifizierung für eine Ehrenamt ist in einigen Bundesländern anerkannt. Wer einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat, wer die Kosten dafür trägt, ob Sie während des Bildungsurlaubes weiterhin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und noch viel mehr zum Thema Bildungsurlaub erfahren Sie in unserem Artikel.

Wo ist der Anspruch auf Bildungsurlaub geregelt?

Ein einheitliches Gesetz zur Regelung des Bildungsurlaubes gibt es leider nicht. Vielmehr fällt dies in den Zuständigkeitbereich der Bundesländer, welche auch alle entsprechende Landesgesetze erlassen haben. Einzige Ausnahme sind die Bundesländer Bayern und Sachsen.

Wer hat einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle abhängig Beschäftigten und Azubis im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Beamte sowie Richter oder auch Soldaten haben hingegen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für Sie gelten jedoch die Sonderurlaubsverordnungen in den jeweiligen Bundesländern. Auch Rentner, Hausfrauen oder Studenten haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Merke: Bildungsurlaub gibt es in jedem Bundesland, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Ein Zusammenhang zum Beruf ist nicht erforderlich!!!

Bitte beachten Sie, das Bildungsurlaub erst nach sechsmonatigem Bestehen des jeweiligen Arbeitsverhältnissen genommen werden kann.

Wie lange kann ich Bildungsurlaub nehmen.

Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt für Vollzeitbeschäftigte längstens 5 Tage pro Kalenderjahr. Für Teilzeitbeschäftigte verringert sich der Anspruch entsprechend. Sofern Sie Ihren Bildungsurlaub in einem Kalenderjahr nicht nehmen konnten, so verfällt dieser nicht etwa, sondern Sie können Ihn mit ins nächste Kalenderjahr nehmen und dort zusammen oder auch getrennt vom neuen Bildungsurlaub nehmen.

Lohnfortzahlung und Kosten der Weiterbildung?

Während des Bildungsurlaubes ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin den vollen Lohn zu zahlen. Die Kosten/ Gebühren für die Weiterbildungskurse aber auch die Reisekosten zahlen Sie aber grundsätzlich selber. Ist der Kurs beruflich nutzbar, so lohnt sich durchaus ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob er sich an diesen Kosten beteiligt.

Die Lehrgangskosten sind jedoch steuerlich absetzbar. Welche Kosten noch absetzbar sind, erfahren Sie hier: Werbungskosten

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Erkrankung während des Bildungsurlaubs

Erkrankt ein Berechtigter vor oder während des Bildungsurlaubs und kann er dadurch den Bildungsurlaub nicht antreten, so bleibt dieser unverändert bestehen und kann somit auch nachgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass sie wie bei jeder anderen Erkrankung auch, einen Krankenschein bei Ihrem Arbeitgeber und in diesem besonderen Fall auch beim Anbieter des Bildungsurlaubs vorlegen müssen.

So gehen Sie vor!

Suchen Sich sich zunächst einmal eine Weiterbildung aus, an der Sie teilnehmen wollen. Achten Sie hierbei insbesondere darauf, dass diese Weiterbildung in Ihrem jeweilgen Bundesland entsprechend anerkannt ist. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Veranstalter nach. Wenn Sie einen passenden Kurs gefunden haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung für den benötigten Zeitraum besprechen.

Merke: Nur wenn der Kurs im jeweilgen Bundesland Ihres Arbeitsplatzes anerkannt ist, haben Sie auch einen Anspruch auf Bildungsurlaub!!!

Melden Sie sich erst danach beim Veranstalter für das Seminar an. Dieser wir Ihnen im Anschluss daran alle notwenigen Unterlagen aushändigen, die Sie für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber benötigen. Reichen Sie die Antragsunterlagen nachweisbar, z. B. mit Eingangsstempel, bei Ihrem Arbeitgeber ein. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen, wir empfehlen sogar sechs Wochen, vor Urlaubsantritt bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Hierbei gilt der Grundsatz je eher, desto besser, da auch Ihr Arbeitgeber planen können muss.

Merke: Nach Beendigung der Weiterbildung erhalten Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung. Diese müssen Sie unbedingt Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Merken Sie sich zunächst einmal, dass Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Dies bedeutet nichts anderes, als dass Ihr Arbeitgeber nur unter besonderen Bedingungen das Recht hat, den Bildungsurlaub abzulehnen.

Eine Ablehnung aus allgemein betrieblichen Gründen ist nicht zulässig. Vielmehr ist eine Ablehnung nur dann vertretbar, wenn durch Ihren Bildungsurlaub der Betriebsablauf erheblich gestört werden würde. Denkbar wäre dies etwa in Krankheitsfällen, bei der Überschneidung mit dem Urlaub Ihrer Kollegen oder wenn Sie die Antragsfristen versäumt haben.

Lassen Sie sich die Ablehnung Ihres Bildungsurlaubes unbedingt schriftlich geben. Sofern Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben, können sie sich im Falle einer Ablehung auch an diesen wenden. Natürlich können Sie den Sachverhalt auch von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

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Sofern sich die Ablehung einer Freistellung für einen Bildungsurlaub nur auf den von Ihnen anvisierten Termin bezieht, so sollten sie sich einen neuen Termin suchen und den Antrag erneut stellen. Geben Sie sich nicht kampflos geschlagen.

Beachte: In einigen Bundesländern gibt es besondere Vorschriften für Kleinunternehmen. Hier lohnt wie immer ein Blick ins Gesetz.

Wo finde ich anerkannte Weiterbildungskurse?

Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie bundesweit zugelassene Weiterbildungkurse:

www.bildung.de

www.seminarboerse.de

Darüber hinaus finden Sie im Internet viele weitere Anbieter von landesweit zugelassenen Weiterbildungkursen. Auch die Volkshochschulen bieten zahlreiche preiswerte Weiterbildungsangebote an. Einfach mal nachschauen unter www.volkshochschule.de.

Muster zur Beantragung von Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

Nachfolgend haben wir ein Muster zur Beantragung einer Freistellung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen eines Bildungsurlaubes veröffentlicht, dass Sie selbstverständlich wie immer gerne benutzen können.

Max Mustermann

Musterstraße 1

01234 Musterstadt

 

Musterarbeitgeber

Firmenstraße 2

43210 Firmenstadt                                             Musterstadt, den 14.02.2018

Antrag auf Freistellung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung im Rahmen eines Bildungsurlaubes

Titel der Weiterbildungsveranstaltung: (Bitte Bezeichnung eintragen)

Zeitraum der Freistellung: (Bitte eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Freistellung zur Teilnahme an der o. g. Veranstaltung. Alle notwendigen Unterlagen wie etwa die Anmeldebestätigung, den Nachweise der Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub sowie das Veranstaltungsprogramm habe ich meinem Antrag beigefügt.

Die Teilnahmebescheinigung reiche ich nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme an Sie weiter. 

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Fazit

Man lernt nie aus, heißt es umgangssprachlich und genau deshalb sollten Sie die Möglichkeit zum Bildungsurlaub auch nutzen. In aller Regel haben Sie sogar einen Anspruch darauf und was will man eigentlich mehr, wenn man dafür sogar von seinem Arbeitgeber weiter bezahlt wird.


Letzte Überarbeitung am 25.05.2018