Leider kommt es immer wieder vor, dass die Rente allein zum Leben nicht ausreicht. Man spricht dann oftmals von der sogenannten “Altersarmut”. Doch was kann man tun, wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht? Wir klären Sie auf!

Was genau Sie machen können, hängt davon ab, welche Rentenleistungen Sie im Einzelfall erhalten.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Sofern Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II (Harz4) Leistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von ALG II Leistungen zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können.

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Leider werden Ihre Rentenleistungen in einem solchen Fall grundsätzlich als Einkommen auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. Ihre Rente schmälert somit Ihre Leistungen vom Jobcenter.

Befristete volle Erwerbsminderungsrente

Sofern Sie eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.

Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

Sofern Sie eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.

Regelaltersrente

Sofern Sie bereits Ihre Regelaltersrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.

Altersrenten vor Erreichung der Regelaltersrente

Sofern Sie eine Altersrente außerhalb der Regelaltersrente erhalten, etwa die Rente mit Abschlägen oder die Rente nach 45 Arbeitsjahren, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.

Wenn Sie dann Ihre Regelaltersrente erreicht haben, so haben Sie keinen Anspruch mehr auf Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Keine Angst, rein einkommenstechnisch ändert sich damit bei Ihnen nichts.

Fazit

Wenn Ihr Einkommen aus Ihrer Rente nicht reicht, ganz egal welche Rente es ist, so sollten Sie sich nicht davor scheuen, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Denken Sie immer daran, weniger kann es dadurch nicht mehr werden.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

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Letzte Überarbeitung am 29.12.2017