Wenn man eine Reise gebucht hat, so kann es leider vorkommen, dass man die Reise leider nicht antreten kann. Dies kann vielerlei Gründe haben, z.B. Krankheit, Todesfall innerhalb der Familie, Arbeitslosigkeit, Umweltkatastrophe usw.. Zur Absicherung solcher Risiken können Sie eine Reiserücktittsversicherung abschließen. Doch diese zahlt nicht in jedem Fall. Was Sie beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu beachten haben, möchten wir Ihnen im folgenden erläutern.

Wer ist versichert

Versichert sind alle Personen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Sie können die Versicherung für eine Person, für Familien und für Reisegruppen abschließen.

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Sie können vom Vertrag zurücktreten, sofern eine der nachfolgenden Personen aus unvorhergesehenen Gründen ausfällt:

  • Die versicherte Person sowie dessen Angehörige
  • Eine versicherte Person, mit der Sie zusammen eine Reise gebucht haben, sowie dessen Angehörige. Beispiel: Der Reiserücktritt eines Freundes, wegen einer schweren Erkrankung, berechtigt auch die versicherten Mitreisenden zum Rücktritt.
  • Betreuungspersonen von minderjährigen, nicht mitreisenden Kindern
  • Betreuungspersonen von nicht mitreisenden pflegebedürftigen Familienmitgliedern

Vorsicht: Achten Sie aber unbedingt darauf, ob diese Personen auch von Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Einzelheiten dazu können Sie Ihren jeweiligen Reisebedingungen entnehmen.

Rücktrittsgründe

Nicht jedes Risiko wird von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt um einen Reiserücktritt zu rechtfertigen. Vielmehr muss eine wichtige und vor allem unerwartete Ursache vorliegen. Der Versicherer erkennt in aller Regel die folgende Gründe für einen Reiserücktritt an:

  • ein unerwartet schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Tod
  • unerwarteter Arbeitsplatzverlust
  • Probleme in der Schwangerschaft
  • Vorladung vor Gericht als Zeuge
  • Impfunverträglichkeit
  • schwerer Eigentumsschaden durch Naturgewalten z.B. Sturmschaden, Feuer, Überschwemmung
  • Eigentumsschaden durch schwere strafbare Handlungen z.B. Raub, Einbruch, Diebstahl

Von entscheidender Bedeutung ist hierbei immer, dass die Fortsetzung der Reise auf Grund des Ereignisses nicht mehr zumutbar ist. Unwesentliche oder selbstverschuldete Ursachen finden keinerlei Berücksichtigung.

Beachte: In den Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen oder Bürgerkrieg, sowie Streiks zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. In diesen Fällen, insbesondere bei Warnungen des Auswärtigen Amtes, müssen Sie sich direkt an den Reiseveranstalter wenden.

Auf diese Einzelheiten sollten Sie achten

Jahresverträge

Sollten Sie mehrmals im Jahr verreisen ist es für Sie vorteilhafter einen Jahresvertrag abzuschließen. Sie genießen damit den vereinbarten Versicherungsschutz für alle Reisen des Versicherungsjahres. Sogar bei sehr teuren Reisen, kann eine Jahresversicherung günstiger sein, als eine Einzelversicherung für diese eine Reise.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag bei Jahresverträgen jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate vor Vertragsablauf. Die Kündigung muss dem Versicherer vor diesem Zeitpunkt vorliegen. Achten Sie also wie immer darauf, dass Sie Ihre rechtzeitige Kündigung nachweisen können.

Reiseabbruch

Achten Sie darauf, dass Sie auch den Reiseabbruch mitversichern. Dies kostet zwar ein paar Euro mehr aber wenn dann machen Sie es bitte auch richtig. Im Falle eines Reiseabbruchs erstattet die Versicherung neben den Kosten für nicht genutzte Leistungen auch die zusätzlichen Kosten bei der Rückreise oder bei einem längeren Aufenthalt. Sie greift in aller Regel in folgenden Fällen:

  • ein unerwartet schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall eines Angehörigen
  • Tod eines Angehörigen
  • Impfunverträglichkeit
  • Erheblicher Eigentumsschaden durch Naturgewalten z.B. Sturmschaden, Feuer, Überschwemmung

Risikopersonen

Achten Sie darauf, dass sich der Versicherungsschutz neben dem Reisenden selbst aber auch auf die Angehörigen erstreckt. Sofern einem Angehörigen etwas zustößt, ist dies regelmäßig ein Grund, von der Reise zurückzutreten. Ihre Versicherung in Anspruch nehmen können Sie aber nur, wenn der Ausfall dieser Risikopersonen auch abgedeckt wird. Der Versicherungsschutz kann sich auf nahe Verwandte wie Tanten oder Enkelkinder aber auch auf private Pflegepersonen oder auch Kindermädchen erstrecken. Je mehr, desto besser. Sie wissen nicht, was in einem halben Jahr (bei Reisebeginn) auf Sie zukommt.

Ombudsmann

Achten Sie darauf, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung auch am Schlichtungsverfahren mit dem Versicherungsombudsmann teilnimmt. Leider machen dies nicht alle Anbieter. Dies gilt erst recht, wenn Sie über keine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen.

Leider ist in den Versicherungsbedingungen nicht immer alles eindeutig definiert, so z.B. wann eine unerwartete schwere Krankheit vorliegt. Kommt es also zum Streit mit dem Versicherer, kann das kostenlose Verfahren über den Ombudsmann in Anspruch genommen werden. Seine Empfehlung ist bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für den Versicherer verbindlich. Sie als Kunde sind jedoch nicht daran gebunden, sind Sie also mit dem Ergebnis nicht einverstanden, so können Sie immer noch den gerichtlichen Weg einschlagen.

Selbstbeteiligung

Achten Sie darauf, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung wählen. Dies kann schon mal 20 % des Reisewertes betragen.

Reisepreis

Achten Sie darauf, dass Sie den vollen Reisepreis absichern. Je höher der Reisepreis, desto höher ist aber auch der Versicherungsbeitrag. Bei einer Jahresversicherung müssen Sie demnach den Preis der teuersten Reise schätzen.

Stornierung

Sobald die feststellen, dass Sie eine Reise nicht antreten werden können, sollten Sie die Reise auch umgehend stornieren. Je eher, desto besser (Schadensminderungspflicht). In der Regel wird die Stornierung immer teurer, je näher der Reisetermin rückt, denn dem Reiseunternehmen fällt es zunehmend schwerer, einen Ersatz zu finden.
Sie sollten auch Ihr Versicherungsunternehmen umgehend darüber informieren, sobald Sie beabsichtigen Ihre Reise zu stornieren. Es empfiehlt sich vorher mit dem Versicherer darüber zu sprechen.

Vertragsabschluss

Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung in aller Regel nur bis 30 Tage vor dem Reiseantritt abschließen können. In Einzelfällen ist dies sogar nur einige Tage nach der Buchung möglich.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung variieren teilweise erheblich. Es kann schon mal gut und gerne der doppelte Preis für die gleiche Leistung anfallen.

Beispiel: Bei einem Online-Preisvergleich am 08.03.2017 für eine Person unter 45 Jahre alt, keine Selbstbeteiligung, Reisepreis pro Reise: 2.500 Euro, Laufzeit: Jahresvertrag, versichert waren Reiserücktritt und Reiseabbruch. Der monatliche Beitrag lag zwischen 62,00 Euro bis 199,00 Euro. Sie sehen also, ein Preisvergleich lohnt sich. Beachten Sie unbedingt die in den Verträgen enthaltenen Leistungen.

Fazit

Der Nutzen von Reiserücktrittsversicherungen scheint zweifelhaft. Sie sind nicht gerade preiswert und nur in wenigen Fällen sinnvoll, etwa bei weit im voraus gebuchten Reisen oder für Menschen mit schwer abschätzbaren Risiken, z. B. ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern. Darüber hinaus sollte die Versicherung auch den Reiseabbruch abdecken. Bei häufigen Reisen innerhalb eines Jahres sollten Sie auf die günstigeren Jahresverträge zurückgreifen.

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Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

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Letzte Überarbeitung am 25.10.2016