Wenn jemand verstirbt, dann muss er natürlich auch beerdigt werden. Doch wer muss sich darum kümmern, wer hat die sogenannte Bestattungspflicht.

Was ist die Bestattungspflicht?

Als Bestattungspflicht wird regelmäßig die gesetzliche Verpflichtung bezeichnet, dafür Sorge zu tragen, sich um die ordentliche Beerdigung eines Verstorbenen zu kümmern.

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Wer hat die Bestattungspflicht?

Die Pflicht zur Bestattung trifft grundsätzlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dies sind die jeweiligen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und weitere Verwandte des Verstorbenen.

Die jeweils engsten noch lebenden Verwandten – bis zum Dritten Grad – sind demnach verpflichtet, den Verstorbenen zu bestatten. Die Existenz vorangegangener Bestattungspflichtiger schließt die nachfolgenden Bestattungspflichtigen aus.

Sollten keine Bestattungspflichtigen mehr vorhanden, nicht rechtzeitig auffindbar oder nicht bereit sein, die Bestattung zu übernehmen, so wird die Bestattung von behördlicher Seite (örtlich zuständiges Ordnungsamt) zur Seuchenhygiene aus vorgenommen. Dies bedeutet dann aber nicht, dass diese dann aber auch automatisch die Kosten übernimmt. Mehr zur Kostentragungpflicht erfahren Sie in unserem gesonderten Themenbereich.

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Letzte Überarbeitung am 13.02.2017