Rote Ampeln gelten gleichermaßen für alle Verkehrsteilnehmer. Dementsprechend müssen auch alle mit einer Sanktionierung rechnen, wenn Sie diese mißachten. Wer etwa über eine rote Ampel fährt, für den kann es richtig teuer werden. Wenn Sie dabei erwischt werden, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Aber auch ein Fahrverbot kann ausgesprochen werden. Wie hoch letzlich Ihre Strafe ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits auf rot stand und zu was für einer Situation es in Folge der Mißachtung gekommen ist. Unser kleiner Rotlichtratgeber wird Ihnen zeigen, dass es sich auch finanziell durchaus lohnt, als Verkehrsteilnehmer bis zur nächsten Grünphase zu warten.

Die Ampel steht weniger als eine Sekunde auf rot

Steht die Ampel weniger als eine Sekunde auf rot so liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, welcher mit eine Geldbuße von 90,00 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft wird.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Entsteht dabei jedoch eine gefährdende Situation oder wird dadurch sogar ein Unfall verursacht, so droht ein Bußgeld von 200 Euro bzw. 240 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister. Liegt sogar gem. § 315 c StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Ampel steht mehr als eine Sekunde auf rot

Steht die Ampel mehr als eine Sekunde auf rot, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, welcher mit einer Geldbuße von 200,00 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister bestraft wird.

Entsteht dabei jedoch eine gefährdende Situation oder wird dadurch sogar ein Unfall verursacht, so droht ein Bußgeld von 320 Euro bzw. 360 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister. Liegt sogar gem. § 315 c StGB eine Gefährdung des Straßenvehrkers vor, droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Nachfolgend haben wir für Sie eine kurze Übersicht zu den Rotlichtverstößen von Autofahrern zusammengestellt:

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß Autofahrer

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Überfahren einer roten Ampel90 Euro1Kein Fahrverbot
... mit Gefährdung anderer200 Euro21 Monat
... mit Sachbeschädigung240 Euro21 Monat
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde rot überfahren200 Euro2Mindestens 1 Monat, je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
... mit Gefährdung anderer320 Euro2Mindestens 1 Monat, je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.
... mit Sachbeschädigung360 Euro2Mindestens 1 Monat, je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.

Ist ein Rotlichtverstoß ohne Fahrverbot möglich?

Stellen Sie sich mal die folgende Situation vor. Sie stehen an einer roten Ampel und warten und warten und warten, doch die Ampel schaltet einfach nicht auf Grün. Irgendwann reicht es Ihnen und Sie fahren los und dabei werden Sie geblitzt. Somit müssen Sie mit einem  Fahrverbot rechnen, oder etwa doch nicht?

Nicht unbedingt. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Konnten Sie auf Grund einer dauerhaften Rotphase davon ausgehen, dass die Ampel defekt ist, dann haben Gerichte in mehreren Entscheidungen zu Gunsten der Rotsünder entschieden, welche in Folge ihres Irrtums zwar einen Fehler begangen haben, aber keinen grob pflichtwidrigen Rotlichtverstoß. Auf Grund dessen mussten die Rotsünder kein Fahrverbot in Kauf nehmen.

Bitte denken Sie aber daran, dass dies kein Freifahrtsschein ist, sondern das Sie Ihren Verstoß immer noch rechtfertigen müssen. Wie lange die Rotlichtphase andauern muss, damit Sie von einer defekten Ampel ausgehen dürfen, ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Weniger als 7-8 Minuten sollten Sie auf keinen Fall warten bis sie losfahren. Fahren Sie nur unter äußerster Vorsicht in den Kreuzungsbereich und gefährden Sie in keinem Fall den Gegenverkehr.

Rotlichtverstoß während der Probezeit

Bei einem Rotlichtverstoß während der Probezeit werden neben den zuvor genannten Sanktionen weitere besondere Sanktionen fällig. Sie müssen zum einen zusätzlich ein Aufbauseminar besuchen und zum anderen verlängert sich Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre.

Rote Ampel und Grüner Pfeil

Wenn sie sich auf einer Rechtsabbiegerspur befinden, dürfen Sie sanktionslos eine rote Ampel überfahren, sofern dort ein “Gründer Pfeil” angebracht ist. Doch beachten Sie, dass Sie zuvor an der Haltelienie anhalten müssen. Mißachten Sie diese Regelung, so erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Behindern Sie hierbei andere Verkehrsteilnehmer, so müssen Sie sogar mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

Rote Fußgängerampel

Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, so muss er mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Wird dadurch eine Unfall verursacht, so wird ein Bußgeld von 10,00 Euro fällig. Ferner muss er sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen, so dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.

Überquert der Fußgänger die Straße einige Meter neben der Roten Ampel, so liegt grundsätzlich kein Rotlichtverstoß vor. Ein Fußgänger kann die Straße grundsätzlich überqueren, wo er möchte, solange er den Fahrzeugverkehr nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet. Der Abstand von der Überquerung zur roten Ampel sollte aber mindestens 5 Meter betragen. Die Entfernung ist jedoch stark Einzefallabhängig. Im Dunkeln, bei schlechter Sicht oder viel Verkehr kann die zulässige Entfernung aber auch schnell deutlich größer werden. Eine gesetzliche Vorgabe existiert an dieser Stelle nicht.

Rotlichtverstoß bei Fahrradfahrern

Sofern Sie als Fahrradfahrer eine rot Ampel überfahren, so müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 60,00 Euro und 180,00 Euro rechnen. Darüber hinaus wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Auch hier wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Bleiben Sie also auch als Radfahrer besser an einer roten Ampel stehen. Es lohnt sich und vor allem ist es sicherer. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht mit den zu erwartenden Bußgeldern.

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß Fahrradfahrer

TatbestandBußgeldPunkte
Überfahren einer roten Ampel60 Euro1
... mit Gefährdung anderer100 Euro
1
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung120 Euro
1
Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot anzeigt100 Euro1
... mit Gefährdung anderer160 Euro1
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung180 Euro1

Fazit

Bedenken Sie immer, Ampeln gibt es in aller Regel nicht umsonst. Nutzen Sie diese auch entsprechend. Sie machen Ihr Leben sicherer und Sie gehen dadurch allem Ärger aus dem Weg.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.

Ihr Team vom Bürgerratgeber

 

Letzte Überarbeitung am 25.07.2017


Wichtige Vorschriften: § 315 c StGB