Wer ein Restaurant besucht, der möchte dort in aller Regel eine schöne Zeit verbringen. Doch immer mal wieder kommt es hierbei zu Problemen mit dem Gasthaus. Eine Speise schmeckt nicht oder wird einfach nicht gebracht, ein Gericht, dass Sie wollen ist nicht verfügbar oder eine Tischreservierung platzt. Wie sich Kunden in einem solchen Fall richtig verhalten, welche Rechte Sie haben aber auch welche vertraglichen Pflichten Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in unserem Restaurantratgeber.

Rechtsgrundlage: Der Bewirtungsvertrag

Wer ein Restaurant besucht und dort etwas bestellt, schließt einen sogenannten – in aller Regel anonymen – Bewirtungsvertrag. Dieser ist die Grundlage dafür, dass Sie die Rechnung auch bezahlen müssen. Maßgebliche Vorschrift ist § 650 BGB, wonach die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden. Welche Besonderheiten und Möglichkeiten sich daraus herleiten lassen, erfahren Sie nachfolgend.

Tischreservierungen

Freie Plätze in guten Restaurants sind rar gesät. Viele Gäste greifen daher auf eine Reservierung zurück. Seien Sie sich hier bitte darüber im Klaren, dass Sie im Falle einer Tischreservierung einen Vorvertrag zum Bewirtungsvertrag abschließen. Er ist grundsätzlich verbindlich und führt bei dessen Nichtbeachtung sogar zu Schadenseratzansprüchen des Geschädigten, etwa bei Nichterscheinen des Gastes oder auch bei der Nichtbereitstellung der reservierten Plätze durch den Gastwirt.

Hausrecht des Gastwirtes

Jeder Gastwirt hat für sein Restaurant ein sogenanntes Hausrecht, d. b. er kann entscheiden, wen er in sein Restaurant lassen möchte und wen nicht. Eine Zuwiderhandlung des Gastes gegen das ausdrückliche Verbot stellt einen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB dar.

Darf der Gastwirt eine Bestellung ablehnen?

Jeder Gastwirt hat das Recht eine Bestellung seines Kunden abzulehnen, da es ihm frei steht ob er das Vertragsangebot seines Gastes annimmt oder nicht. In einem solchen Fall hat der Gast auch keinen Anspruch auf die bestellte Speise.

Darf ich mitgebrachte Speisen und / oder Getränke verzehren?

Ein Anspruch auf Verzehr von mitgebrachten Speisen und/ oder Getränken besteht nicht. Der Gastwirt braucht dies nicht hinnehmen und kann sich auch auf sein Hausrecht berufen und den Gast sogar zum Verlassen des Restaurants auffordern.

Was ist, wenn meine Garderobe gestohlen wird?

Ein Anspruch des Gastes auf Ersatz der gestohlenen Garderobe besteht grundsätzlich nicht, da der Gastwirt dafür regelmäßig nicht verantwortlich ist. Eine solche Verantwortlichkeit liegt nur dann vor, wenn der Gastwirt seinen Gast auch beherbergt, § 701 BGB oder wenn zwischen beiden Parteien ein Verwahrungsvertrag geschlossen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Garderobe durch das Personal des Gasthauses abgenommen und außerhalb des Sichtbereichs des Gastes abgelegt wurde oder wenn der Gastwirt für die Aufbewahrung der Garderobe eine Gebühr nehmen würde.

Was ist, wenn ich eine falsche Speise/ ein falsches Getränk bekommen habe?

Wenn Sie etwas anderes als bestellt erhalten, dann haben Sie die Qual der Wahl. Sie können die falsche Speise ablehnen oder an Erfüllung statt annehmen. Bei einer Annahme an Erfüllung statt ist der Fall für beide Seiten erledigt. Lehnen sie die falsche Speise hingegen ab, bleibt der Gastwirt zur Lieferung der richtigen Bestellung verpflichtet. Kann er diese nicht mehr erfüllen, liegt eine sogenannte Unmöglichkeit vor. Kunden haben in einem solchen Fall, anstelle der Leistung, einen Anspruch auf Schadenersatz.

Was ist, wenn ich meine bestellte Speise nicht bekomme?

Wenn Sie Ihre bestellte Speise nicht bekommen, so tritt von Anfang Unmöglichkeit ein. Gäste haben auch hier anstelle der Leistung einen Anspruch auf Schadenersatz.

Ich habe einen Mangel an einer Speise festgestellt – Was tun?

Wenn Sie einen Mangel an einer Speise festgestellt haben und diese noch nicht vollständig verzehrt haben, so können sie Nachbessung vom Gastwirt verlangen. Dieses Recht ist dem Gastwirt auch zuzubilligen. Nur, wenn er dazu nicht in der Lage oder nicht willens ist, können sie den Preis mindern oder gar die Speise zurückgeben ohne dass Sie dafür zahlen müssen. Doch Vorsicht, haben Sie die Speise trotz des Mangel verspeist, hat der Gastwirt widerum einen Anspruch auf Erstattung der Einkaufskosten für seine Zutaten und Speisen.

Kann der Gastwirt den Ausschank von Alkohol verweigern?

Ein Gastwirt darf keine alkoholischen Getränke mehr an erkennbar Betrunkene verabreichen, § 28 GastG i.V.m § 20 GastG. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen sogar Schadensersatzansprüche und in besonderen Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen. Beispiel: Ein Gastwirt lässt seinen Gast sehenden Auges betrunken in sein Fahrzeug steigen und los fahren.

Zu lange Wartezeiten

Lange Wartezeiten müssen Sie nicht reaktionslos hinnehmen. Fragen sie in einem solchen Fall beim Gastwirt nach, wo Ihre bestellten Speisen und/ oder Getränke bleiben und bitten Sie ihn höflichst um Erledigung. Damit setzen sie den Gastwirt in Verzug. Nach Ablauf der Nachfrist können Sie vom Vertrag zurücktreten, § 326 BGB. Darüber hinaus müssen Sie die Bestellung nicht mehr annehmen und auch nicht bezahlen. Die Länge der Nachfrist beträgt je nach Art der Speise zwischen 10-20 Minuten.

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Fazit

Seien sie nicht zu streng mit dem Gastwirt aber lassen Sie sich auch nicht alles gefallen. Schlechter Service oder kaltes Essen sollte man nicht kommentar- und folgenlos hinnehmen. Auch Sie haben für Ihr Geld arbeiten müssen.

Letzte Überarbeitung am 09.10.2018


Verwendete Vorschriften: § 326 BGB, § 650 BGB, § 701 BGB, § 20 GastG, § 28 GastG, § 123 StGB