Ein Rechtsstreit kann durchaus sehr teuer werden. Um diese Kosten aufzufangen können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Doch braucht man eine Rechtsschutzversicherung wirklich? Nun, diese Frage muss letztlich jeder für sich selbst beantworten. Sie zählt sicherlich zu den Versicherungen die man, anders als bei einer Haftpflichtversicherung, nicht unbedingt haben muss.

Einer meiner Professoren während des Studiums vertrat die Ansicht, dass man diese Versicherung nur dann brauche, wenn man selber sehr Streitlüstern ist. Diese Auffassung ist sicherlich nicht ganz falsch. Aber man muss ja den Streit nicht unbedingt selber anfangen. Mit der Rechtsschutzversicherung verhält es sich, wie mit den meisten anderen Versicherungen. Wenn man eine braucht, ist es schön wenn man eine hat. Sollten Sie sich zu einer Rechtsschutzversicherung entschließen, sollten Sie jedoch auf einige Dinge achten, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung

Ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von Ihnen selber ab. Zur Orientierung könnten Sie sich selber die folgenden Fragen stellen:

  1. Muss ich in bestimmten Rechtsbereichen ein erhöhtes Risiko mit einem hohen Streitwert abdecken? Dies könnte etwa der Fall sein, wenn Sie einen Bleifuß haben. Hier könnte durchaus eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung helfen.
  2. Wie streitbar bin ich? Neigen Sie dazu Ihre Möglichkeiten immer voll auszuschöpfen oder beharren Sie immer auf Ihrem Recht, so könnte eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein.
  3. Haben Sie sich in der Vergangenheit schon des Öfteren vor Gericht gestritten? Wenn Sie bspw. 40 Jahre alt sind und bis dahin noch nie einen Rechtsstreit hatten, so ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie auch in Zukunft ohne eine Rechtsschutzversicherung auskommen werden. Eine Garantie ist dies selbstverständlich nicht.
  4. Sind Sie vermögend? Können Sie die Kosten eines Rechtsstreits locker verschmerzen und sind Sie auch bereit dafür aufzukommen, so ist eine Rechtsschutzversicherung womöglich auch unnötig.
  5. Sind Sie unvermögend? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe, so könnte eine Rechtsschutzversicherung ebenso unnötig sein.

Gehen Sie also in sich und schätzen Sie Ihr individuelles Risiko ein. Seien Sie kritisch zu sich selber. Dann können Sie auch zu Ihrer Entscheidung stehen.

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Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Kostenzusage für den Rechtsstreit von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben, so trägt Sie die folgenden Kosten:

  • Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten
  • Die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, sofern Sie den Prozess verlieren
  • die Gerichtskosten
  • die Gebühren und Auslagen für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige
  • die Auslagen für Gutachten
  • die Auslagen für die Vollstreckung des Urteils,
  • die Auslagen für notwendige Übersetzungen

Daneben übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich auch die Kosten für außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten. Die Bezahlung von Geldstrafen erfolgt grundsätzlich nicht.

Ausschluss des Versicherungsschutzes

Nicht alle Auseinandersetzungen werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind sämtliche Streitigkeiten, die bereits vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages bestanden haben. Bitte beachten Sie weiter, dass Sie in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten abwarten müssen, damit sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen können.

Grundsätzlich vom Leistungspaket der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind die folgenden Streitigkeiten:

  • Urheberrechtsverletzungen wie z.B. illegale Downloads
  • vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Streitigkeiten im Haus- und Wohnungsbau
  • Streitigkeiten im Bereich der Baufinanzierung
  • eigene selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten.
  • Die Abwehr von Haftpflichtschäden. Dies erfolgt über die eigene Privathaftpflichtversicherung oder die spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung

Beachte: Um heraus zu finden, welche Angelegenheiten und Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung abgedeckt werden, müssen Sie in Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen schauen. Nur dort finden Sie den Leistungsumfang sowie die Leistungsausschlüsse detailliert aufgelistet.

So werden etwa Streitigkeiten in Ehe- und Unterhaltsangelegenheiten sowie in den Bereichen des Steuer- oder Sozialrecht nicht von jedem Rechtsschutzversicherungstarif abgedeckt. Sie können Ihren Tarif in vielen Fällen durch Leistungsbausteine innerhalb der Rechtsschutzversicherungen auffüllen, z. B.: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz oder Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz etc.. Fragen Sie also Ihren Versicherer.

Darauf sollten Sie achten!

Prüfen Sie die Ihnen angebotene oder bereits bestehende Rechtsschutzversicherung genau. Achten Sie insbesondere darauf ob die nachfolgenden Extras Bestandteil Ihrer Versicherung sind. Welche Zusätze allerdings für Sie wesentlich sind, müssen Sie selber entscheiden.

Wartezeit

Wie bereits weiter oben erwähnt, sehen viele Tarife eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn vor. Dies bedeutet, dass Ihnen der volle Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeit zusteht. Wechseln Sie jedoch lediglich den Rechtsschutzanbieter, so fällt keine neue Wartezeit mehr an. Eine Wartezeit ist in aller Regel im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes nicht vorgesehen.

Telefonische Rechtsberatung

In vielen Fällen ist eine telefonische Erstberatung für einfache Rechtsfragen in Ihrem Tarif enthalten. Dieser vertragliche Anspruch sollte in unbegrenzter Form für alle Rechtsgebiete vereinbart sein.

Anwaltswahl

Achten Sie darauf, dass Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen können ohne dass sich Ihre Selbstbeteiligung erhöht. Sie sollten nicht an einen Vertragsanwalt des Versicherers gebunden sein. Das Gleiche gilt für die Einschaltung eines Mediators zur außergerichtlichen Streitschlichtung.

Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verändert im Regelfall Ihren Versicherungsbeitrag. Hierbei gilt die Regel, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Ohnehin sollten Sie kleine Rechnungen selber begleichen. So vermeiden Sie in jedem Fall die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen. Sie sollten in Ihrem Tarif darauf achten, dass die Selbstbeteiligung wegfällt, wenn die Angelegenheit nach der Erstberatung erledigt ist.

Deckungssummen (Streitwerte)

Die Streitwerte im Zusammenhang mit Verbrauchern sind in aller Regel nicht so hoch. Hinzu kommt, dass die Deckungssumme pro Fall gilt, welcher von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Insofern genügt in aller Regel die Vereinbarung einer Deckungssumme in Höhe von 300.000 Euro. Gegen eine Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrages ist jedoch grundsätzlich die Aufstockung der Deckungssumme in unbegrenzter Form möglich.

Folge-Ereignis-Theorie

Achten Sie darauf, dass Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites auch dann reguliert, wenn die Ursache des Streits vor dem Abschluss der Versicherung liegt – „Folge-Ereignis-Theorie“

Beispiel: Sie befinden sich bereits seit einem Jahr in einem neuen Arbeitsverhältnis, als Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen. Vier Monate später kommt es zu einem arbeitsrechtlichen Streit. Ihre Rechtsschutzversicherung mit der „Folge-Ereignis-Theorie“ übernimmt die Kosten für den Rechtsstreit. Reguliert Ihre Versicherung die Angelegenheit jedoch nach der „Kausaltheorie“ wird der Versicherer von der Leistung frei, da der Versicherungsvertrag erst nach dem Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Arten von Rechtsschutz

Versicherer bieten in aller Regel Rechtsschutzversicherungen für verschiedene einzelne Bereiche an. Man kann sich somit für die Bereiche versichern, die einem wesentlich erscheinen. Dies reduziert die Kosten des Versicherungsnehmers erheblich. Sie sind also regelmäßig nicht dazu gezwungen, ein teureres Kombinationspaket abzuschließen.
Die Versicherungswirtschaft hat deshalb die folgenden Rechtsschutzangebote entwickelt:

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Bitte beachten Sie, dass jede Rechtsschutzversicherung bei der Abfassung ihrer Versicherungsbedingungen grundsätzlich frei entscheiden kann. Sie kann also das Leistungsspektrum ihres Angebotes erheblich aufstocken oder aber auch reduzieren. Letztlich ist es wie überall eine Frage des Preises. Leistung kostet nunmal.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung

Der Preis für eine Rechtsschutzversicherung hängt grundsätzlich davon ab, welche Rechtsgebiete Sie absichern wollen. Die Kosten für eine Einzelversicherung, z.B. Verkehrsrechtsschutz, liegen im Bereich von 50 Euro im Jahr.

Die Kosten für eine sogenannte Kombinationsversicherung, welche die Bereiche Beruf, Privat, Verkehr und Wohnen abdeckt, liegen etwa im Bereich von 150 Euro bis 200 Euro pro Jahr. Es gibt aber auch Kombinationsversicherungen die durchaus einige hundert Euro im Jahr kosten können. Einige Versicherungen bieten spezielle Rabatte für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Beamte, an.

Kündigung des Versicherungsvertrages

Die ordentliche Kündigung für Ihrer Rechtsschutzversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf Ihres Vertrages möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung vor Beginn der Dreimonatsfrist beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Kündigung nachweisen können.

Versenden Sie die Kündigung deshalb am besten per FAX und danach nochmal mit einfachem Brief oder nur mit Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie darauf, dass Sie beim Faxversand ein qualifiziertes Faxprotokoll erhalten. Hierbei wird die erste Seite des Faxes, nochmal in verkleinerter Form, auf dem Sendebericht festgehalten.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Die Auswahl an Rechtsschutzversicherungen ist groß. Ob Sie letztlich eine benötigen, müssen Sie selber entscheiden. Informieren sie sich aber gründlich über Leistung und Preis der Ihnen angebotenen Rechtsschutzversicherung. Es lohnt sich.

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Letzte Überarbitung am 24.09.2017