Wenn Sie sich ein Auto kaufen, stehen Sie regelmäßig vor der Frage, welchen Versicherung Sie abschließen sollen. An der Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie nicht vorbei, denn sie ist eine Pflichtversicherung. Wählen können Sie aber sehr wohl zwischen einer Teilkasko oder einer Vollkasko Versicherung oder auch keines von beidem. Beide Versicherungen unterscheiden sich grundlegend. In welchen Fällen zahlen die Versicherungen eigentlich und worauf sollten Sie achten. Wir wollen Ihnen helfen die richtige Entscheidung zu treffen.

Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko Versicherung deckt in aller Regel nur Schäden und Unfälle ab, die der Fahrzeughalter/ Fahrer nicht selber verschuldet hat. Im Einzelnen sind dies:

  • Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl von Autoteilen
  • Schäden durch Unfälle mit Haarwild z.B. Wildschwein und anderen Tieren.
  • Schäden durch Unwetter wie etwa Sturm, Hagel etc.
  • Glasbruchschäden z.B. durch Steinschlag
  • Kurzschlussschäden sowie Brand- und Explosionsschäden z.B durch Kabelbrand
  • Schäden durch Marderbisse

Verschulden Sie einen Unfall hingegen selber, in dem Sie beispielsweise die Vorfahrt missachten und es dadurch zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug kommt, so müssen Sie für Ihren eigenen Schaden (Reparatur) selber aufkommen. Der Schaden des Unfallgegners wird wiederum durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das gleiche gilt in aller Regel auch bei Schäden durch Vandalismus.

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Da Sie in einem Schadenfall nur den Zeitwert Ihres Fahrzeugs ersetzt bekommen, lohnt sich in aller Regel eine Teilkaskoversicherung bei sehr alten Fahrzeugen nicht mehr. Überlegen Sie in einem solchen Fall sehr gut, ob Sie eine solche Versicherung in Anbetracht der Leistungen für ein Fahrzeug für das Sie nur sehr wenig bezahlt haben auch wirklich brauchen.

Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es bei der Teilkaskoversicherung nicht.

Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkasko Versicherung deckt alle Schäden ab, die auch die Teilkasko Versicherung abdeckt sowie alle Schäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn Sie durch eigenes Verschulden zustande gekommen sind. Auch Schäden durch Vandalismus werden von der Vollkasko Versicherung abgedeckt.

Die Vollkasko Versicherung lohnt sich in aller Regel bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 5 Jahren. Lassen sie sich hierbei jedoch von Ihrem Versicherungsberater beraten. Manchmal lohnt es sich auch darüber hinaus, eine Vollkasko Versicherung abzuschließen oder fortzuführen. Es kann durchaus sein, dass die Vollkaskoversicherung auf Grund der Schadensfreiheitsklassen sogar günstiger oder nur geringfügig teurer ist ist als eine Teilkasko Versicherung.

Machen Sie einen Preisvergleich zwischen beiden Versicherungen. In jedem Fall sollten Sie eine Vollkasko Versicherung abschließen, wenn Sie das Fahrzeug finanziert oder geleast haben. In aller Regel wird der Finanzierer aber auch darauf bestehen.

Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung achten

Wenn Sie sich zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung entscheiden, dann ist es sinnvoll auf die Folgenden Klauseln zu achten:

  • Marderbisse mit Folgeschäden
  • Selbstbeteiligung: Sie sollten eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag erheblich
  • Jährliche Zahlweise: wenn finanziell möglich, sollten Sie die Versicherungsbeiträge jährlich zahlen. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag deutlich.
  • Tiere aller Art: dadurch werden auch Unfälle mit Kühen, Hunden etc. versichert
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit: dadurch werden z.B. auch Unfälle für zu schnelles Fahren abgesichert
  • Werkstattbindung: Sie verpflichten sich den Schaden bei einer Werkstatt durchführen zu lassen, welche vom Versicherer vorgeschrieben wird. Im Gegenzug reduziert sich der Versicherungsbeitrag deutlich. Seien Sie mit der Wahl der Werkstattbindung vorsichtig, wenn es sich um Neuwagen oder finanzierte/ geleaste Fahrzeuge handelt. Unter Umständen verlieren Sie in solchen Fällen den Garantieschutz bzw. wird durch die Finanzierungs- und Leasingverträge festgelegt, dass Reparaturen nur in vom Hersteller autorisierten Werkstätten erfolgen dürfen.

Darauf sollten beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung achten

Wenn Sie sich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung entscheiden, dann ist es sinnvoll auf die Folgenden Klauseln zu achten:

  • Selbstbeteiligung: Sie sollten eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag erheblich
  • Jährliche Zahlweise: Wenn finanziell möglich, sollten Sie die Versicherungsbeiträge jährlich zahlen. Dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag deutlich.
  • Rabattschutz: Die Schadenfreiheitsklasse bleibt nach einem Unfall erhalten. Dies lohnt sich erfahrungsgemäß, wenn sich der Jahresbeitrag dadurch um unter 200 Euro erhöht.
  • Werkstattbindung: Sie verpflichten sich den Schaden bei einer Werkstatt durchführen zu lassen, welche vom Versicherer vorgeschrieben wird. Im Gegenzug reduziert sich der Versicherungsbeitrag deutlich. Hier sind durchaus Einsparungen in Höhe von 20 % des Jahresbeitrages drin. Seien Sie mit der Wahl der Werkstattbindung vorsichtig, wenn es sich um Neuwagen oder finanzierte/ geleaste Fahrzeuge handelt. Unter Umständen verlieren Sie in solchen Fällen den Garantieschutz bzw. wird durch die Finanzierungs- und Leasingverträge festgelegt, dass Reparaturen nur in vom Hersteller autorisierten Werkstätten erfolgen dürfen.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Überlegen Sie gut, ob Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Informieren Sie sich am besten über die gängigen Vergleichsportale im Internat. Bei der richtigen Wahl des Tarifs können sie viel Geld sparen. Sofern Ihr PKW noch keine fünf Jahre alt ist, lohnt sich in der Regel die Vollkaskoversicherung.


Letzte Überarbeitung am 15.11.2017