Jeder von uns kann oder besser gesagt wird in seinen Leben einmal einen Unfall oder auch mehrere davon haben. Dafür hat die Versicherungswirtschaft die Unfallversicherung entwickelt. Doch haben Sie auch wirklich immer was davon? Wann greift diese Versicherung eigentlich? Sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen? Was haben Sie dabei zu beachten? Fragen über Fragen, welche teilweise nur schwer zu beantworten sind. Wir wollen etwas Licht ins Dunkel bringen.

Wann greift die Unfallversicherung eigentlich?

Eine Unfallversicherung ist eine Absicherung für schwere Unfälle, für Unfälle, welche eine Behinderung nach sich ziehen. Keinesfalls aber für jeden Unfall. Die Begrifflichkeit täuscht hier nämlich gewaltig.

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Die mit Abstand meisten Unfälle sind eher leichter Natur, auch wenn Sie sicherlich einiges an Schmerzen nach sich ziehen können. Ein Sturz von der Treppe hier, das Ausrutschen auf Glatteis da oder eine Sportverletzung beim Fußballspielen. Die Gründe für solche Unfälle können vielfältiger Natur sein. Jedoch sind sie für die Unfallversicherung nicht weiter von Belang. Sie erhalten normalerweise nichts. Hierbei interessiert nur die Folge der Behinderung sowie deren Dauer.

Denn eine Unfallversicherung leistet nur dann, wenn eine Behinderung (Invaliditätsgrad) beim Unfallopfer festgestellt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn die Gliedmaßen oder ein anderes Körperteil in seiner Bewegung eingeschränkt oder komplett dauerhaft funktionsunfähig ist.
Wie hoch dann die Leistung des Versicherers ist, können Sie den Versicherungsbedingungen Ihrer Unfallversicherung entnehmen.

Insofern lohnt sich unserer Auffassung nach nur für einige Menschen eine Unfallversicherung. Neben Senioren sind dies vor allem Motorradfahrer, Extremsportler und Kinder mit erhöhtem Risiko. Es empfiehlt sich eine Risikoanalyse zu machen. Kommt man für sich zu dem Ergebnis einem erhöhten Risiko zu unterliegen, so sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen. Ansonsten können Sie es auch lassen.

Bitte beachten Sie auch, dass sie bei Arbeitsunfällen bereits über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert sind.

Versicherungssumme

Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, dann ist wohl das wichtigste die Versicherungssumme. Hierbei sollten Sie stets die Absicherung im Falle einer Vollinvalidität im Auge haben.

Berücksichtigen Sie hierbei die einmaligen Kosten für Umbaumaßnahmen und notwendige Anschaffungen sowie die Folgekosten z.b durch Gehaltswegfall. Achten Sie auch auf Ihr Alter und Ihr bereits vorhandenes Vermögen aus dem Sie im Notfall zehren können.

Ein junger Mensch muss mit seiner Versicherungssumme länger auskommen als ein älterer Mensch. Bedenken Sie auch, dass Sie gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert sind. Insofern genießen Sie auch hier einen gewissen Leistungsanspruch, z.B. Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel wie Rollstuhl etc.

Als Faustformel sollten Sie entsprechend Ihrem Alter im Falle einer Vollinvalidität das 3-6 fache Ihres Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme einplanen.

Beispiel:

Es ist also nicht ganz einfach die richtige Versicherungssumme zu finden. Jeder lebt anders und hat auch andere Bedürfnisse. Für Kinder ist eine Versicherungsssumme von 150.000 – 200.000 Euro ratsam. Bei Senioren sollte sie bei 100.000 Euro liegen.

Beachte: Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Progression – Vollinvaliditätssumme

Wie viel Geld Sie tatsächlich erhalten, hängt von der vereinbarten Progression ab. Denn sie bestimmt, wie viel Sie bei welchem Grad der Behinderung wirklich erhalten. Durch die Progression wird gewährleistet, dass Sie im Falle einer besonders schweren Behinderung in Folge eines Unfalls auch eine entsprechend hohe Geldleistung erhalten.

Der vereinbarte Progressionssatz sollte erfahrungsgemäß 225 Prozent nicht unterschreiten, besser noch bei 350 Prozent liegen. Ihre Leistung für Vollinvalidität errechnet sich nunmehr in dem Ihre Versicherungssumme mit dem Progressionssatz multipliziert wird.

Beispiel: Versicherungssumme 150.000 Euro mal Prgogressionssatz 350 %
=
Tatsächliche Geldleistung: 525.000 Euro

Für Sie als Kunden ist es ratsamer eine höhere Versicherungssumme als ein hohe Progression zu vereinbaren. Nur so gewährleisten Sie, dass Sie auch bei einem relativ geringen Schädigungsgrad eine vernünftige Geldentschädigung vom Versicherer erhalten.

Achten Sie auch darauf eine Versicherung zu wählen, welche bereits bei relativ niedrigen Invaliditätsgraden die Leistungen über den Progressionsverlauf erhöht. Sie wollen ja nicht erst im allerschlimmsten Fall eine gute Entschädigung, oder?

Auf diese Leistungen sollten Sie beim Abschluss achten!

Sollten Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, achten Sie auf die folgenden Feinheiten.

Tarife mit Beitragsrückgewähr

Bei diesen Tarifen erhalten Sie am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge zurück. Derartige Versicherungen sind sehr teuer und Ihr Geld in aller Regel nicht wert. Bedenken Sie, dass die Versicherungen Geld verdienen wollen. Schließen Sie solche Tarife besser nicht ab.

Gliedertaxe

Über die Gliedertaxe wird geregelt, wie viel Geldleistungen Sie bei bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhalten und ist damit auch wesentlich verantwortlich für den Versicherungsbeitrag Ihres Tarifs.

Mitwirkende Erkrankungen

Sofern eine vorliegende Erkrankung die Folgen eines Unfalls verschlimmert, sollte die Versicherung die Leistung erst einschränken, wenn die Erkrankung zu mindestens 50 % für die Invalidität verantwortlich ist. Es gibt aber auch Anbieter die darauf komplett verzichten.

Bergungs-, Such- und Rettungskosten

Achten Sie darauf, dass Ihre Unfallversicherung auch Bergungs-, Such- und Rettungskosten abdeckt, sofern dies in Ihrem Fall erforderlich sein sollte.

Unfallrente

Einige Tarife bieten neben des klassischen Leistungen einer Unfallversicherung eine zusätzliche lebenslange Unfallrente an, zumindest solange die Invalidität bei über 50 Prozent liegt. Derartige Unfallrenten sollten Sie in aller Regel nicht abschließen. Nutzen Sie für derartige Absicherungen andere Versicherungsformen, welche z.B. auch Krankheiten abdecken.

Fristen bei Invaliditätsansprüchen

Sofern Sie einen Unfall hatten, muss innerhalb bestimmter Fristen der Invaliditätsfall eintreten, ärztlich festgestellt werden und der Versicherung mitgeteilt werden, damit dies als Folge des Unfalls eingestuft werden kann. Hierzu sollten mindestens 18 Monate nach dem Unfallereignis vergehen dürfen. Einige Tarife sehen hier sogar drei Jahre vor.

Todesfallleistungen

Schließen Sie in Ihren Unfallversicherungstarifen keine Todesfallleistungen mit ein. Sie verteuern den Beitrag unnötig. Nutzen Sie hierfür z.B. Risikolebensversicherungen. Diese greifen auch bei Todesfällen durch Erkrankungen.

Herzinfarkt und Schlaganfall

Achten Sie darauf, dass von Ihrer Unfallversicherung auch Unfälle abgedeckt werden, welche in Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls ausgelöst werden.

Alkohol und Medikamente

Achten Sie darauf, dass Ihre Unfallversicherung auch Unfälle in Folge von Alkohol oder Medikamentengebrauchs abgedeckt sind. Achten Sie auf die vereinbarten Promillegrenzen. Sie sollten möglichst hoch sein.

Infektionen und Insektenstiche

Infektionen oder Insektenstiche (dazu zählen auch Zeckenbisse) sollten auch als Unfall mitversichert sein.

Verletzung durch Eigenbewegung

Eigene Bewegungen (Sportverletzungen) oder auch Verletzungen durch Überanstrengungen sollten ebenso als Unfall mitversichert sein.

Gesundheitsfragen

In aller Regel wird man Ihnen vor Abschluss einer Unfallversicherung einen Gesundheitsfragebogen vorlegen. Beantworten Sie diese Fragen wahrheitsgemäß. Sie laufen sonst Gefahr, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei wird, also nichts zahlen muss.

Leistungsausschlüsse

Achten Sie darauf, dass Ihr spezielles Risiko mit abgesichert ist. Bestimmte Ereignisse und Berufe werden nämlich in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen, z.B. Berufssportler.

Zahlweise

Die jährliche Zahlweise ist meistens günstiger als die monatliche oder quartalsweise Zahlung

Laufzeit

Wählen Sie eine Laufzeit von drei Jahren, so dürfte der Versicherungsbeitrag ebenso günstiger sein, als bei einem Einjahresvertrag. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, so verlängern sich die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr.

Dynamik

Verzichten Sie auf die Vereinbarung von Dynamik. Sie wird mit dem Argument Inflationsausgleich mit angeboten. Achten Sie besser von Anfang an auf die richtige Versicherungssumme.

Kündigung des Versicherungsvertrages

Die ordentliche Kündigung für Ihre Unfallversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf Ihres Vertrages möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung vor Beginn der Dreimonatsfrist beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Kündigung nachweisen können.

Versenden Sie die Kündigung deshalb am besten per FAX und danach nochmal mit einfachem Brief oder nur mit Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie darauf, dass Sie beim Faxversand ein qualifiziertes Faxprotokoll erhalten. Hierbei wird die erste Seite des Faxes, nochmal in verkleinerter Form, auf dem Sendebericht festgehalten.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob man eine Unfallversicherung braucht oder nicht. Unserer Auffassung nach gehört Sie zu den weniger wichtigen Versicherungen, denn die Wahrscheinlichkeit einen schweren Unfall mit bleibender Behinderung zu erleiden ist sehr gering.

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Wenn Sie sich zum Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages entschließen, sollten Sie unbedingt auf die Leistungen achten. Nicht jeder braucht etwa Such,- Bergungs,- und Rettungskosten. Denken Sie immer daran, Leistung gibt es nicht umsonst.

Die Unfallversicherung ist vor allem lukrativ für die Versicherung. In vielen Fällen ist eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine „Schwere Krankheiten Versicherung“ sinnvoller als eine Unfallversicherung. Denn das Risiko an einer schweren Krankheit zu erkranken, ist weitaus höher als einen schweren Unfall zu erleiden. Machen Sie sich darüber mal so Ihre Gedanken. Es lohnt sich.

05.11.2016