Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs

Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten können, richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung während der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung sowie dem Lebensalter des Versicherten bei der Entstehung des Anspruches, § 147 Abs.1 SGB III.

Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!

Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!

Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt:

Dauer der Pflichtversicherung

Wer also noch nicht 50 Jahre alt ist, hat einen maximalen Arbeitslosengeldanspruch von einem Jahr. Damit er diesen Anspruch hat muss er innerhalb der letzten 5 Jahre insgesamt 24 Monat versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Die maximale Anspruchsdauer von 24 Monaten können also nur Arbeitslose erfüllen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Dazu müssen Sie aber in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Darüber hinaus besteht für überwiegend kurzzeitig befristete Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 eine Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit. Sie erwerben demnach bereits nach kurzer Beschäftigungsdauer Arbeitslosengeldansprüche entsprechend der nachfolgenden Tabelle:

Höhe des Arbeitslosengeldes

Maßgeblich für die Höhe Arbeitslosengeldes ist grundsätzlich das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, welches der oder die Arbeitslose im Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erhalten hat.

Aus dem Bruttoarbeitsentgelt werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen und somit ein pauschaliertes Nettoentgelt errechnet. Kinderlose erhalten dann einen allgemeinen Leistungssatz in Höhe von 60% des pauschalierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld, § 149 Nr. 2 SGB III.

Hingegen erhalten Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, des pauschalierten Nettoentgelts, als Arbeitslosengeld, § 149 Nr. 1 SGB III. Bitte beachten Sie, dass Sie den erhöhten Leistungssatz nachweisen müssen. Dies kann durch eine Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte oder durch Vorlage des Kindergeldbescheides erfolgen.

Rechenbeispiel: Der Arbeitslose erhielt 12 Monate vor seiner Arbeitslosmeldung ein durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 4.000,00 Euro. Er hat Lohnsteuerklasse 3 und keine Kinder.

Berechnung nach Kalendertagen

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen, § 154 SGB III. Hierbei ist es unerheblich, wie viele Tage der Kalendermonat tatsächlich hat.

Arbeitslosengeld nach freiwilligem sozialem Jahr

Wenn Sie eine freiwilliges soziales Jahr absolvieren so erwerben Sie, wie andere Arbeitnehmer auch, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe der Leistungen bemisst sich hierbei jedoch nach den während dieser Zeit erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht nach der fiktiven Qualifikation des Leistenden. (1)

Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.

Ihr Team vom Bürgerratgeber

20.03.2017

(1) BSG, Urteil v. 23.02.2017 – B 11 AL 1/16 R


Wichtige Vorschriften:§ 147 SGB III, § 149 SGB III, § 154 SGB III