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FAQ-Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht

Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht. Sofern Sie ausführlichere Informationen benötigen, so lohnt sich sicherlich ein Blick in unsere jeweiligen Fachartikel.

  1. Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Was kann ich dagegen tun?                                                                                                                                                Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.

  2. Muss ich als Fahrradfahrer einen Fahrradhelm tragen?                                                                                                   
    Eine Helmpflicht für Freizeitradfahrer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2014, AZ VI ZR 281/13). Es ist also allein Ihnen überlassen, ob Sie einen benutzen oder nicht.            Doch Vorsicht: Haben Sie einen Fahrradunfall und tragen dabei aber keinen Helm, so tragen Sie eine Mitschuld an den Unfallfolgen, wenn diese beim tragen eines Helmes geringer ausgefallen wären. Insofern verringert sich möglicherweise Ihr Schadensersatzanspruch. Unter Umständen verlieren Sie sogar Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist Ihnen dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Für Rennradfahrer besteht allerdings eine Helmpflicht. Sie gehören auf Grund Ihrer sportlichen Fahrweise zu den besonders gefährdeten Radfahrern (vgl. OLG München, Urteil v. 03.03.2011, AZ 24 U 384/ 10).


  3. Darf ich beim Radfahren telefonieren?                                                                                                   
    Wer ein Fahrrad führt, darf ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrrad steht, § 23 Abs. 1a StVO. Bei einem Verstoß riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 25,00 Euro.


  4. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich über eine rote Fußgängerampel laufe?                                                                                                    
    Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, so muss er mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Wird dadurch eine Unfall verursacht, so wird ein Bußgeld von 10,00 Euro fällig. Ferner muss er sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen, so dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht.


  5. Ich hatte einen Unfall. Wie lange muss ich an der Unfallstelle warten?                                                                                                     
    Wer einen Unfall hatte, ist verpflichtet solange am Unfallort zu verbleiben bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, § 142 StGB. Zudem gefährden Sie durch die Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht dem Versicherer gegenüber Ihren Versicherungsschutz. (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.1999, AZ: IV ZR 71/ 99) Alternativ müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese Wartezeit ist jedoch nicht genau bestimmt, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. Wo und zu welcher Zeit fand der Unfall statt oder wie schwer war der Unfall. Wenn Sie jedoch nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, so sollten Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall aufnehmen lassen.Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie noch am Unfallort die Polizei verständigen. Steht Ihnen kein Handy nach einem Unfall zur Verfügung, so sollten Sie mindestens 30 Min. am Unfallort verbleiben.