Die meisten Menschen in Deutschland werden wohl ein Sparbuch besitzen. Es stellt immer noch die gängigste Methode dar, ein paar Euro zu sparen. Die meisten Banken mit Privatkundenbereich halten entsprechende Angebote für Sie bereit. Dass angesparte Geld ist sicher und täglich in Grenzen verfügbar. Zudem ist die Verzinsung besser, als bei einem Girokonto, bei dem in aller Regel keine Zinsen gezahlt werden.

Die Eröffnung eines Sparbuchs

Wenn Sie ein Sparbuch eröffnen wollen, so haben Sie im Prinzip zwei Möglichkeiten. Diese hängen allein davon ab, ob Sie Ihre Konto bei einer Fillialbank oder bei einer Direktbank eröffnen.

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Eröffnung eines Sparbuches bei einer Filialbank

Machen Sie sich einen Termin zur Eröffnung eines Sparbuches bei der Bank Ihrer Wahl. Nehmen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit zum Termin. Der Mitarbeiter füllt mit Ihnen gemeinsam, den Antrag auf Eröffnung eines Sparbuches aus, den Sie anschließend unterschreiben müssen. In diesem Termin sollten Sie alle für Sie offenen Fragen abklären. In aller Regel können Sie Ihre neues Sparbuch direkt mitnehmen.

Eröffnung eines Sparbuches bei einer Direktbank

Hierbei können Sie den Antrag auf Eröffnung eines Sparbuches online ausfüllen. Alternativ können Sie die notwendigen Antragsunterlagen auch schriftlich oder fernmündlich anfordern. Gleichzeitig stellt Ihnen die Bank ein PostIdent-Coupon zur Verfügung. Mit dem Coupon, dem unterschriebenen Antrag und Ihrem Personalausweis oder Reisepass suchen Sie eine Postfiliale auf. Die Mitarbeiter der Post überprüfen Ihre Identität, beglaubigen Ihre Unterschrift und übersenden die Informationen an die Bank. Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Onlinesparbuch.

Verfügung von Guthaben

Damit Sie Geld von Ihrem Sparkonto abheben können, müssen Sie Ihr Sparbuch bei der Bank vorlegen. Nur unter Vorlage des Sparbuches wird Sie Ihnen Bargeld auszahlen. Zudem ist der monatliche Zugriff grundsätzlich auf 2.000,00 Euro beschränkt. Für höhere Beträge müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank bezahlen. Diese entspricht in aller Regel ¼ des Guthabenzins.

Praxistipp: Um flexibel zu bleiben, können Sie mehrere Sparbücher nutzen und diese mit jeweils mindestens 2.000 Euro ausstatten. Hinsichtlich der Menge an Sparbüchern gibt es nämlich keinerlei Vorgaben. Alternativ können Sie ein Tagesgeldkonto eröffnen. Beträge die sich darauf befinden sind in aller Regel in voller Höhe täglich verfügbar.

Sofern Sie von Ihrem Sparbuch größere Geldbeträge benötigen, so verlangen viele Banken von Ihren Kunden, dass Sie den Bedarf zuvor anmelden, da Sie größere Bargeldbeträge unter Umständen nicht in der Filliale vorrätig haben.

Das sollten Sie noch über Sparbücher wissen!

Verzinsung: Die Verzinsung auf Sparbüchern ist nicht besonders hoch. Sie liegt derzeit in aller Regel bei unter einem Prozent. Denken Sie an den Grundsatz: „ Je höher die Verzinsung, desto höher ist das Risiko“

Kosten des Sparbuches: Das Sparbuch ist für Sie als Kunde grundsätzlich kostenfrei. Es fallen somit keinerlei Kontoführungsgebühren an. Nur bei einer monatlichen Verfügung von über 2.000 Euro entstehen durch die Vorschusszinsen aber Kosten.

Laufzeit: Sparbücher werden in aller Regel unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Sicherung des Sparguthabens: Über die gesetzliche Einlagensicherung sind bis zu 100.000,- Euro in Höhe von 100 Prozent Ihres Sparguthabens abgesichert. Darüber hinaus bestehen freiwillige Sicherungssysteme der Bankenverbände, Sparkassen und Genossenschaften.

Sie sollten generell darauf achten, Ihr Kapital auf unterschiedliche Banken zu streuen. Es spricht nichts dagegen Sparbücher bei unterschiedlichen Banken zu führen.

Einzahlungen: Bei Filialbanken können Sie zu den üblichen Geschäftszeiten Ihrer Bank unter Vorlage Ihres Sparbuches Bargeld auf Ihr Sparbuch einzahlen. Ferner können Sie Geld auf Ihr Sparbuch überweisen. Besitzen Sie ein Sparbuch und keine Sparcard, müssen Sie den Geldeingang jedoch noch auf Ihrem Sparbuch eintragen lassen.

Verlust des Sparbuches: Wenn Sie Ihr Sparbuch verlieren oder es gestohlen wird, so müssen Sie Ihre Bank umgehend darüber informieren. Sofern Sie eine Verlusterklärung abgeben, kann die Bank eine Ersatzurkunde ausstellen. Ferner kann sie die Urkunde im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens gerichtlich für ungültig erklären lassen. Bitte beachten Sie, dass beide Verfahren mit Kosten für Sie als Kunden verbunden sind. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Kontoführenden Bank nach.

Übertragung auf Dritte: Die Übertragung von Sparbüchern auf Dritte ist in aller Regel unzulässig. Wenn Sie das Guthaben von einem Sparbuch auf einen Dritten übertragen wollen, sollten Sie Ihr Sparbuch auflösen und ein neues Sparbuch für die begünstigende Person einrichten.

Kündigung: Sie können Ihr Sparbuch jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bitten Sie gleichzeitig um Übersendung einer Kündigungsbestätigung. Gerne können Sie hierfür unser Musterkündigungsschreiben benutzen.

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Ihr Team vom Bürgerratgeber

Fazit

Obwohl das Sparbuch mittlerweile ein wenig aus der Mode gekommen ist, so stellt es dennoch eine sichere Alternative zu anderen Anlagemöglichkeiten dar, die jeder in seinem Portfolio haben sollte. Die Verzinsung ist zwar nicht besonders hoch, aber ein Verlust ist nahezu ausgeschlossen.

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Letzte Überarbeitung am 21.10.2017