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Kategorie: Besondere Leistungen

Sachleistung - Lebensmittelgutscheine
ALG II

Sachleistung – Lebensmittelgutscheine 

Leider kommt es ab und an mal vor, dass Leistungsempfänger eine Sanktion erhalten. Diese kann zwischen 10% – 100% der Regelbedarfs betragen. Was viele Hilfebedürftige nicht wissen ist, dass Sie bereits ab einer Sanktion von 40 %, ergänzende Sachleistungen auf Antrag in Form von sog….

Miet- und Stromschuldenübernahme durch das Jobcenter 

Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter Nur dann, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erhalten, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt…

Leistungen für Bildung und Teilhabe
ALG II

Leistungen für Bildung und Teilhabe 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben dem Regelbedarf zusätzlich Leistungen als Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch nehmen. Wer kann die Leistungen erhalten Bedarfe für Bildung können nur bei Personen berücksichtigt werden, die das 25….

Kosten für Unterkunft und Heizung
ALG II

Kosten für Unterkunft und Heizung 

Neben den üblichen Regelbedarfsleistungen stellen die Leistungen für Unterkunft und Heizung den zweiten großen Block der ALG II Leistungen dar. Sie werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Sechsmonatsfrist Sind die Kosten für Ihre Wohnung unangemessen hoch, so sind die…

einmalige Bedarfe
ALG II

Einmalige Bedarfe – “Eine Sonderleistung” 

Nicht alle Bedarfe, die Sie im Einzelfall benötigen, werden über die üblichen ALG II Leistungen abgedeckt. Hin und wieder erfordern es die Umstände, dass Sie einen besonderen einmaligen Bedarf haben. Die folgenden Leistungen können Sie gem. § 24 SGB II außerhalb des Regelbedarfs vom Jobcenter…

Mehrbedarfe
ALG II

Mehrbedarfe – “Ein Bonus für besondere Fälle” 

Die Mehrbedarfe im Überblick Als Mehrbedarfe werden die Bedarfe bezeichnet, welche nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Sie erhalten demnach einen bestimmten zusätzlichen Geldbetrag zu Ihrem ursprünglichen Regelbedarf. Im Einzelnen sind dies: Mehrbedarf von 17 % für werdende Mütter ab der 13 Schwangerschaftswoche, § 21…