Sanktionen – “Damit müssen Sie rechnen”
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem…
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben dem Regelbedarf zusätzlich Leistungen als Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch nehmen. Wer kann die Leistungen erhalten Bedarfe für Bildung können nur bei Personen berücksichtigt werden, die das 25….
Kosten für Unterkunft und Heizung
Neben den üblichen Regelbedarfsleistungen stellen die Leistungen für Unterkunft und Heizung den zweiten großen Block der ALG II Leistungen dar. Sie werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Sechsmonatsfrist Sind die Kosten für Ihre Wohnung unangemessen hoch, so sind die…
Einmalige Bedarfe – “Eine Sonderleistung”
Nicht alle Bedarfe, die Sie im Einzelfall benötigen, werden über die üblichen ALG II Leistungen abgedeckt. Hin und wieder erfordern es die Umstände, dass Sie einen besonderen einmaligen Bedarf haben. Die folgenden Leistungen können Sie gem. § 24 SGB II außerhalb des Regelbedarfs vom Jobcenter…
Mehrbedarfe – “Ein Bonus für besondere Fälle”
Die Mehrbedarfe im Überblick Als Mehrbedarfe werden die Bedarfe bezeichnet, welche nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Sie erhalten demnach einen bestimmten zusätzlichen Geldbetrag zu Ihrem ursprünglichen Regelbedarf. Im Einzelnen sind dies: Mehrbedarf von 17 % für werdende Mütter ab der 13 Schwangerschaftswoche, § 21…
Hinzuverdienst – “Soviel dürfen Sie bei ALG II hinzuverdienen”
Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem Einkommen decken kann, hat unter Umständen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Es ist also ausdrücklich erwünscht und wird sogar vom Leistungsempfänger gefordert, dass dieser zumindest etwas dazuverdient. Doch wieviel dürfen Sie von Ihrem Hinzuverdienst tatsächlich behalten oder wird…