Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der allgemeine medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung nicht beachtet wurde, § 630a Abs. 2 BGB. Ein Abweichung davon ist nur dann zulässig, wenn Arzt und Patient dies in zulässiger Form rechtswirksam vereinbart haben. Selbst eine falsche, eine…