Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II umfasst insbesondere Bestandteile für: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (z. B. Kochenergie, Beleuchtung, Strom) ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile persönliche Bedürfnisse des täglichen…