Durch die Familienversicherung haben Angehörige des pflichtversicherten Mitglieds die Möglichkeit, kostenfrei den vollen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu genießen. Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte, der gleichgeschlechtliche Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern. Wer kann nicht familienversichert werden? Sie…