Nur wenn eine Person auch wirklich hilfebedürftig ist, hat sie Anspruch auf die Unterstützung aus den Sozialleistungssystemen. Zuvor hat Sie grundsätzlich ihr verwertbares Vermögen einzusetzen um die Hilfebedürftigkeit zu verhindern. Was gehört zum Vermögen Sofern Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben ist Ihnen auch das Vermögen…