Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit eine Lohnuntergrenze von brutto 8,50 Euro pro Stunde – der sogenannte Mindestlohn. Seit dem 01. Januar 2017 sind auch alle Ausnahmeregelungen erloschen. Damit hat der Gesetzgeber dem Lohndumping in Deutschland einen kleinen Riegel vorgeschoben. Arbeitnehmern soll damit, unter…