Pfändbares Einkommen -“Das dürfen Sie behalten”
Grundsätzlich ist jegliches Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, pfändbar, § 850 ZPO. Als Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende…
Mutterschutz – “Absicherung der Mütter”
Schwangere und junge Mütter genießen in Deutschland während des Arbeitsprozesses einen besonderen Schutz. Das Leben und die Gesundheit der Mutter und des Kindes sollen durch die Belastungen des Arbeitsplatzes nicht gefährdet werden. Wie sieht nun dieser Mutterschutz aus und was haben Sie hierbei zu beachten….