Als Nebentätigkeiten werden alles Tätigkeiten beschrieben, mit denen ein Arbeitnehmer neben einem Hauptarbeitsverhältnis seine Arbeitskraft anbietet. Die reine geringfügige Beschäftigung ist nicht Teil des Artikels. Kein generelles Verbot von Nebentätigkeiten möglich! Was Sie in Ihrer Freizeit machen, ist Ihnen überlassen. Es ist also grundsätzlich erlaubt…