Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen wollen, so sollten Sie zumindest eine Betreuungsverfügung errichten. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen könnten. Mit Ihr können Sie genaue Regelungen für bestimmte planbare Situationen treffen, die vom Betreuungsgericht, von der…