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Schlagwort: Aufwendungsersatz

Mitwirkungspflichten
Ihre Pflichten

Mitwirkung des Leistungsempfängers 

Auch im Sozialverwaltungsverfahren gilt zunächst einmal der Amtsermittlungsgrundsatz, § 20 SGB X. Die Behörde bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen und ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Darüber hinaus hat die Behörde alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die…