In Deutschland sind bestimmte Berufsgruppen (Angehörige der Heilberufe, Ärzte) grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies soll Vertrauen zwischen dem Patienten und dem Behandler schaffen. Sie dürfen somit keine ihm vom Patienten anvertrauten Informationen an Dritte weitergeben. Dies muss nicht unbedingt bewusst erfolgen. Es genügt beispielsweise das…