Die Begründung des Bescheides
Jeder Bescheid ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben, § 35 Abs. 1 SGB X. Inhalt der Begründung Es genügt, wenn sich die Begründung auf die wesentlichen…
Bescheid | Widerspruch | Klage
Im deutschen Sozialrecht hat die zuständige Sozialbehörde über einen gestellten Antrag mittels eines Bescheides zu entscheiden. Ob dieser dann für den Antragssteller positiv oder negativ ist, sei zunächst einmal dahin gestellt. In jedem Fall gilt es, den Bescheid genau zu prüfen. Wenn Sie mit dem…