Menschen die nur kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen sind, können Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form von Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies ist in aller Regel der Fall, wenn Bedürftige nach einer Krankenhausbehandlung der Pflege bedürfen oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht,…