Handy am Steuer – “Teuer und Gefährlich”
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss, § 23 Abs. 1a StVO. Werden Sie hierbei erwischt, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 60,00…