Grundsätzlich ist der Vermieter für die Betriebskosten verantwortlich, § 556 BGB. In einem solchen Fall ist er auch nicht verpflichtet eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Nur wenn der Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass er die Betriebskosten durch Vorauszahlungen tragen muss, so hat er auch einen…